Nicht volljährige Kameraden im Einsatz
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Stv. Kreisbrandmeister |
Geschrieben am 31.12.2012 15:50 Nicht volljährige Kameraden im Einsatz
Hallo Kameraden und Kameradinnen, |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 31.12.2012 16:25
Freigegeben. |
Zugführer |
Geschrieben am 31.12.2012 16:27
Also bei uns fährt man erst mit wenn man sein 18. Lebensjahr erreicht hat. Man kann zwar mit 17. Jahren von der JF in die aktive Wehr übertreten, darf jedoch erst ab dem 18. Jahr mit zu Einsätzen fahren. |
Stv. Kreisbrandmeister |
Geschrieben am 31.12.2012 17:23
Bei uns in Brandenburg dürfen Mitglieder der JF oder minderjährige Mitglieder der aktiven Wehr ab 16 Jahren zu Einsätzen mitfahren, jedoch nur außerhalb des Gefahrenbereiches. Dieser Beitrag wurde editiert. |
Zugführer |
Geschrieben am 31.12.2012 17:28 Da scheint es zu jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen zu geben. Wenn man bei euch mit 16 in die aktiven geht war mein ja nur 4 Jahre bei der JF Klar ist auch viel aber ich finds halt besser wie wir es haben. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 31.12.2012 17:28
ich bin klar dafür. Dieser Beitrag wurde editiert. |
Zugführer |
Geschrieben am 31.12.2012 17:31
Natürlich kann man als 16, 17 Jähriger viele Erfahrungen sammeln Diese Erfahrungen kannst du aber auch als 18 Jähriger sammeln Kommt auf 2 Jahre auch nicht an Dieser Beitrag wurde editiert. |
Stv. Kreisbrandmeister |
Geschrieben am 31.12.2012 17:59
Also bei uns in dere Wehr lief es bei mir so ab: |
Stv. Kreisbrandmeister |
Geschrieben am 31.12.2012 18:05
Mit 17 zu Einsätzen kommt eben auf den Einsatz an (wie spezialist sagte) es macht denk ich keinen Sinn einen u18 Jährigen zu einem VUPKW gegen LKW Schwer P-Klemm mitzunehmen oder mehre ... |
Stv. Kreisbrandmeister |
Geschrieben am 31.12.2012 18:11 @Timo2: Ich hoffe/ denke du meinst eher 17.Jährige als 7.Jährige. |
Zugführer |
Geschrieben am 31.12.2012 18:13
@Timo2: Ich hoffe/ denke du meinst eher 17.Jährige als 7.Jährige. Wenn es nach dem Land ginge würden die Kinder aus der Kinderfeuerwehr auch direkt mit ihrem Fahrzeug zum Einsatz fahren |
Kreisbrandmeister |
Geschrieben am 31.12.2012 18:50
@Timo |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 31.12.2012 19:39
Bei uns sieht es fast wie bei unflameable aus! Dieser Beitrag wurde editiert. |
Stv. Kreisbrandmeister |
Geschrieben am 31.12.2012 20:22
Ups natürlich. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 01.01.2013 15:46
In Lübeck kann man ab 16 Jahren in die FF eintreten macht dann nur Übungsdienste mit und kann dann die Lehrgänge machen und ab 18 Jahren bekommt man den Melder und darf nach den Lehrgängen auch mit ausrücken. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 01.01.2013 16:10
Bei uns ist es so: |
Hauptfeuerwehrmann |
Geschrieben am 01.01.2013 17:15
Bei uns ist es so wie bei Hotte und unflameable. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 01.01.2013 17:28
daniel danke. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 01.01.2013 21:49
Bei uns in Brandenburg dürfen Mitglieder der JF oder minderjährige Mitglieder der aktiven Wehr ab 16 Jahren zu Einsätzen mitfahren, jedoch nur außerhalb des Gefahrenbereiches. Dadurch lässt sich auch erklären warum ich mit 17 Jahren schon bei 9 Einsätzen mitfahren konnte und dürfte. Gesetz siehe: http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms... Ich habe da mal die entsprechenden paragrafen herrausgesucht. § 25 Jugendfeuerwehren (1) Die Träger des örtlichen Brandschutzes wirken darauf hin, dass bei den öffentlichen Feuerwehren Jugendfeuerwehren gebildet werden. Als Jugendfeuerwehrwart darf nur tätig werden, wer die erforderliche Eignung und Befähigung hat. (2) Angehörige der Jugendfeuerwehr dürfen an Einsätzen nur außerhalb des Gefahrenbereiches und an dem für sie angesetzten Übungs- und Ausbildungsdienst teilnehmen. Für ihre Rechtsstellung gilt § 27 entsprechend. § 26 Aufnahme und Heranziehung von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (1) Der ehrenamtliche Einsatzdienst in einer Freiwilligen Feuerwehr beginnt frühestens mit dem vollendeten 16. Lebensjahr und endet spätestens mit dem vollendeten 65. Lebensjahr. (...). Zusätzlich zu dem ganzen BlaBlaBla habe ich bereits die Truppmann1- Ausbildung, sodass ich in die aktive Wehr übernommen wurde. ergänzend dazu, 16-17 Jährige dürfen bei uns nur in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr an Einsätzen teilnehmen und natürlich dürfen Sich nur außerhalb des Gefahrenbereichs in Begleitung eines Truppführers/in bewegen. |
Kreisbrandmeister |
Geschrieben am 02.01.2013 00:15
Völlig unabhängig davon, wie das "bei euch gehandhabt wird" ... Dieser Beitrag wurde editiert. |