Andy09
Kreisbrandmeister
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Geschrieben am 21.05.2009 18:38
So ist es, es darf nur nicht beleuchtet sein, da dadurch "das Signalbild des Fahrzeugs verfälscht" wird. (Auch wenn die beleuchteten Aufsetzer in manchen Orten geduldet werden.)
Bedeutet aber definitiv genauso viel wie ein Dachaufsetzer
"Bäcker im Einsatz".
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Mahony112
Stv. Zugführer
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Geschrieben am 24.05.2009 18:12
Ich fahre mit dem Auto bin ca. beim 3. Sirenenton am Gerätehaus also ca. nach 50 Sekunden.
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 24.05.2009 20:55
Ich lauf übers Feld und bin da 
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feuerteufel122
Gruppenführer
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Geschrieben am 24.05.2009 23:14
Ich fahre mit dem Auto zum Gerätehaus. Entfernung ist ca. 1 km aber ich muss trotzdem Gas geben, denn die meisten Kameraden haben nicht sehr weit zum Gerätehaus. Bei einer stillen Alarmierung über den Pager hab ich kein Problem das erste Fahrzeug zu erwischen aber bei einer höheren Alarmierungsstufe mit Sirenenalarmierung wirds oft ganz schön knapp. Kommt ganz auf den Verkehr an.
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Otti
Zugführer
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Geschrieben am 25.05.2009 12:15
Liebe Kameraden
Mal an alle die hier meinen mit Dachaufsetzer oder irgendeinen Aufkleber oder was auch immer wo Feuerwehr draufsteht eine Form von Sonderrechten zuhaben, bei einer Fahrt zum Feuerwehrhaus ist da schief gewickelt. Privat-Fhz sind Privat und keine Dienstfahrzeuge, auch nicht wenn man 20x Feuerwehr draufklebt.
Fhz mit Sonder- und Wegerechten bedarf eine spezielen Zulassung und was noch wichtiger ist einer entsprechenden Versicherung.
Also verbrennt euch nicht die Finger bevor ihr beim Feuer seit.
Gesund ankommen ist das Ziel.
Keiner (auch kolannte Polizisten) sagt da was, wenn man die zulassige Geschwindigkeit um ein Paar KmH überschreitet.
Jeder, auch in der Feuerwehr regt sich über Raser auf.
Also werdet nicht zu einem Raser nur weil der Pieper geht.
10 Regeln wenns piept:
1. einmal tief durchatmen
2 Hirn wieder einschalten
3. wenn nötig Hose u. Shirt anziehen--> sieht sonst doof aus,
im Winter vielleicht ein bisschen mehr.
4. Türschlüssel einpacken und gucken ob der Herd aus ist.!!!!
Paraleleinsatz Küchenbrand ist immer aufregend.
5. im schnellen Schrittes zum Vehikel das euch zum Feuerwerhaus bringt oder daran vorbei direkt zum FH-->Dann dürft ihr auch Rasen, wenn kein Eis da ist!
6. nochmal tief durchatmen.Kontrollieren ob Hirn noch eingeschaltet ist.
7. Zündschlüssel drehen.
8. Vorsichtig Losfahren und nach und nach je nach örtlicher Gegebenheit Tempo leicht erhöhen.--->NICHT RASEN!!!
9. Am Feuerwehrhaus Vehikel abstellen, abschließen nicht vergessen.
10. Einsatz weiter mit eingeschaltetem Hirn ab arbeiten.
Wer sich jetzt in irgendeiner Form aufregt oder Einspruch einlegt.
Bitte erst nachdenken.
Kritik ist aber immer erwünscht.
Wünsche allen Kameraden Unfallfreie und wenig Einsätze.
Dieser Beitrag wurde editiert.
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Tanja
Stv. Wehrführer
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Geschrieben am 25.05.2009 12:29
EINSPRUCH
Nein, im Ernst:
Die 10 Regeln sind super, obwohl ich mindestens noch 5 weitere Male Hirn einschalten als eigene Regel eingefügt hätte.
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Calli01
Kreisbrandmeister
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Geschrieben am 25.05.2009 12:58
@Otti:
Man hat durchaus auch mit dem Privat-KFZ gewissermassen sonder-bzw. Wegerechte, nur weiss es keiner wenn man sie in Anspruch nimmt und es steht auch ganz klar geschrieben und es wird auch in den Lehrgängen oft genug und deutlich gesagt, dass man die Geschwindigkeitsbegrunzung, rote Ampeln missachten darf und das ist wichtig:
SOLANGE KEIN ANDERER GEFÄHRDET WIRD!!!
Weiterhin kommt es mit der Rechtsprechung im falle eines Unfalles auf den Richter und das Bundesland an, wobei es in den meisten so sein wird, wenn man bockmist auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus baut, ist man dran.
Nur den Leuten aus Niedersachsen einen guten Rat, sollte euch was auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus im Fall eines Einsatzes passieren, durch die Missachtung der geschwindigkeit o. ä. sagt lieber alles, nur nicht das ihr auf dem Weg zum Feuerwehreinsatz wart, denn dann fällt die Strafe höher aus.
Dieser Beitrag wurde editiert.
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 25.05.2009 12:59
Knapp 40 Treppenstufen nach unten, einmal scharf links abbiegen aufs Fahhrad setzen und dann knapp eine Minute unterwegs bis zum Gerätehaus!
Meistens schaffe ich es ins erste Auto, obwohl es nur eine Staffelkabine hat.
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Andy09
Kreisbrandmeister
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Geschrieben am 25.05.2009 13:21
@Otti und Calli:
Schaut auch mal in meinen Post auf Seite 4, unten.
Sonderrechte BEDINGT, siehe Post.
Wegerecht NEIN, denn es gilt für die ANDEREN Verkehrsteilnehmer, die freie Bahn zu schaffen haben. Die erkennen Dich nur nicht ...
Wer´s nicht glaubt, darf gerne googeln, gibt genügend Seiten, die sich explizit mit solchen Sachen beschäftigen.
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Calli01
Kreisbrandmeister
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Geschrieben am 25.05.2009 14:26
@Andy09, gebe dir Recht, war nur nicht sicher, welches der beiden es ist.
Auch solche Dachaufsetzer haben keine Rechtliche Bedeutung.
Also immer mit grosser Aufmerksamkeit.
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Otti
Zugführer
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Geschrieben am 28.05.2009 19:39
Ja das Gut Thema Sonder- und Wegerechte;
Unterm Strich gesagt: Du bist immer der gearschte wenn was passiert, das ist klar. Es ist aber auch immer wie man so ein Gesetzt ließt und man versteht. Aber Egal.
Nur mal so zum Nachdenken:
Ist schon ein paar Jahre her.
Da sagte man uns das die Sherrifs ein Auge zudrücken wenn es zu FwH fahren mit Dachaufsetzer!!!!!!!!
2 Wochen später haben wir ein Brandeinsatz aus dem ein paralleler Hilfeleistungeinsatz wurde, da ein Kamerad auf Grund zu hoher Geschindigkeit im Ort (50 erlaub, ca 70 +-5Kmh gefahren) ein abbiegenden Lkw übersehen hat. Diese hatte zwar keine Vorfahrt, aber der Unfall wurde auf Grund der erhöhten Geschw. des Fw-Mannes ausgelöst.
Ich sag nur Bremsweg (rechnet mal aus).
Ich sag nicht wie es ausgegangen ist. Ist ja auch egel.
Fackt ist immer: Wer sich verkehrswidrig verhält egal in welchem Bundesland ist dran. Einsatz hin oder her.
Sonderregeln gibt es immer wieder da jeder LK sein eigenes Süppchen kochen will.
Nur noch eins: Wenn eure Kfz-Versicherung zahlen soll wegen eins solchen Unfalles (muß ja nicht gleich so schlimm sein)
Viel Spaß mit der Rechtabteilung der Versicherung!
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tschiller112
Gruppenführer
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Geschrieben am 28.05.2009 19:56
ich fahre mit dem auto das dauert bei guten wetterverhältnissen und kein verkehr auf der linken spur eine minute zwischendurch muss auch ma das fahrrad drann glauben dann dauerts auch schon mal zwei min ^^
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 22.06.2009 12:01
ca. 3-4 min mit dem radl, wohne genau 2 km Luflinie vom FGH entfernt
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 22.06.2009 13:24
also mit auto im winter hilft was vor die scheibe zu packen das es nicht eineist ca 3-4km zur wache it auto gehts schnell wenn der weg frei sein sollte auf dem weg liegt ein kreisel weil leute damit nicht klar kommen da richtig zu fahren ist der schnell zu dann nehm ich eine nebenstrasse sehr schlechte strecke da überall da hässliche feldsteine liegen wenn man gut durchkommt anfahrt ca. 3-4 min.
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Dayworker
Stv. Gruppenführer
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Geschrieben am 22.06.2009 13:28
ich fahre mit fahtad bin erst 17 brauche für 5 km etwar 4 minuten bis aufs fahrzeug
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Porschefreak
Stv. Wehrführer
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Geschrieben am 22.06.2009 13:48
Ich Fahre entweder mit meinen Nachbar mit oder Laufe.
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 22.06.2009 18:50
Also das GH von ist gut 1,5 km enfernt und brauche mit meinem auto 45 sek. dafür, obwohl unterwegs eine Ampel ist, die ich auch schon EINMAL mit Rot überfahren habe......
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 22.06.2009 19:14
Fahrrad bin innerhalb von 3-4 min. nach der Alarmierung in der Feuerwache.Aber mein größtes Hinderniss ist immer am Tag,wenn ich am Tage Alarmiert werde packe ich es irgendwie schwieriger als in der Nacht in die Wache. 
Daswegen finde ich es eigentlich viel cooler Nachts Alarmiert zu werden,weil man
1. Viel zu Müde ist.
2. Nicht nach voll ziehen kann ob es Traum ist oder nicht!
3. Und es geht je ´nach dem bei verschiedenen Personen entweder schneller oder langsamer.
Ihr dürft mich korrigieren,falls ich mich nicht genauer Ausgedrückt habe,oder Fehler gemacht habe!.
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Wehr
Stv. Zugführer
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Geschrieben am 22.06.2009 21:28
Man hat durchaus auch mit dem Privat-KFZ gewissermassen sonder-bzw. Wegerechte, nur weiss es keiner wenn man sie in Anspruch nimmt und es steht auch ganz klar geschrieben und es wird auch in den Lehrgängen oft genug und deutlich gesagt, dass man die Geschwindigkeitsbegrunzung, rote Ampeln missachten darf und das ist wichtig:
Als angehöriger einer FF hat man bei einem Alarm Sonderrechte im Straßenverkehr die aber nicht mit dem Wegerecht zu verwechseln sind da höchste Eile geboten ist und Menschenleben in gefahr sein könnten! Wird schon beim Truppmann gelehrt!
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feuerwehrmann78
Gruppenführer
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Geschrieben am 23.06.2009 11:09
Ich laufe ca. 100 m wenn ich die Straße nehm, per schleichweg und quer über die Wiese sinds knappe 80
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