Abzocke bei Stiefelhersteller

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 27.03.2009 08:52 Zitieren Beitrag melden

Feuerwehrstiefel-Untersagungsverfügung bestätigt

Aachen (NW) - Das Verwaltungsgericht Aachen hat eine Untersagungsverfügung der Bezirksregierung Köln bestätigt, die das Inverkehrbringen bestimmter Feuerwehrstiefel der Heinsberger Firma Hanrath wegen schwerwiegender Mängel untersagt. Zugleich hatte die Bezirksregierung der Firma zur Auflage gemacht, alle Käufer ihrer Feuerwehrstiefel über die Gefahren und Mängel der gekauften Stiefel zu informieren. Gegen diese Ordnungsverfügung richtet sich die Klage.

Den Eilantrag der Firma, die Stiefel bis zur Entscheidung über die Klage weiter in Verkehr bringen zu dürfen, hatte die 3. Kammer mit Beschluss vom 20. November 2008 abgelehnt. Nun hat die 3. Kammer mit Urteil vom 10. März 2009 auch die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat sie ausgeführt: Die Feuerwehrstiefel entsprächen nicht den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes und der hierzu ergangenen Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen. Die Stiefel seien sowohl von den in- und ausländischen Stellen, die die Klägerin beauftragt habe, als auch vom Institut für Arbeitsschutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung untersucht worden. Bei sämtlichen Stiefeln hätten sie, allerdings unterschiedliche, zum Teil mehrfache Mängel festgestellt.

Betroffen seien die Rutschhemmung, die Trennkraft der Sohle, die Durchtrittsicherheit, die Zehenkappenbelastung, die Antistatik, der Steilfrontabsatz sowie das Brennverhalten von Reißverschluss und Schnürsenkel. Wegen dieser Mängel bestünden ernste Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Nutzer. Erreiche die Absatzhöhe im Gelenkbereich nicht den geforderten Mindestwert, bestehe ein erhöhtes Risiko, z.B. von Leitersprossen abzurutschen. Bei Unterschreitung der geforderten Resthöhe für Zehenkappen erhöhe sich die Gefahr von Quetschverletzungen der Zehen. Beim Verschmelzen der Reißverschlüsse könne der Träger im Notfall die Schuhe nicht rechtzeitig ausziehen, wodurch ein gesteigertes Risiko von Fußverbrennungen bestehe. Beim Verbrennen von Nähten, Schnürsenkeln und Schließelementen sei der sichere Halt des Schuhs am Fuß nicht mehr gewährleistet. Dies erhöhe das Risiko, zu stolpern, auszurutschen oder zu stürzen. Bei fehlender Antistatik könne es zu elektrischen Stromschlägen kommen.

Die Behauptung der Firma, dass die untersuchten Stiefel manipuliert worden seien, sei aus der Luft ergriffen. Die Normabweichungen bei den Stiefeln aus der laufenden Produktion habe die Klägerin auch nicht durch die von ihr vorgelegten Unterlagen (Prüfbericht über Brennverhalten, neue EG-Baumusterprüfbescheinigung, zeitlich und gegenständlich beschränkter Qualitätssicherungsnachweis) ausräumen können.

Die Verbotsverfügung sei auch nicht unverhältnismäßig. Sie sei zum Schutz von Feuerwehrleuten, die im Notfall darauf vertrauen müssten, dass ihre Ausrüstung den erforderlichen Qualitätsstandards genüge und weder ihr Leben noch das der zu rettenden Personen gefährde, geradezu geboten.

Gegen das Urteil kann die Klägerin die Zulassung der Berufung beantragen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet. Aktenzeichen: 3 K 1729/08 - nicht rechtskräftig.

 

FirefighterStade

Stv. Zugführer

FirefighterStade

Geschrieben am 27.03.2009 09:42 Zitieren Beitrag melden

Genau dieses Urteil habe ich auch gerade gefunden.

@ rescueteddy :
Da kann dein Arbeitgeber dir 1000x sagen, dass sie sich rechtlich abgesichert habenwenn es zu einer verletzung kommt, dann bleibst DU AUF DEN KOSTEN SITZEN !!!
In dem Text wird ein Gerichtsurteil beschrieben, welches rechtswirkend ist.
Das bedeutet, bei einem Unfall besteht keinerlei Versicherungsschutz mehr.
Und was dein Arbeitgeber behauptet, ist dem Richter und den Versicherern völlig egal.

Ich möchte dir die Lage einfach nur begreiflich machen.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 27.03.2009 10:09 Zitieren Beitrag melden

rechtskräftig ist es noch nicht(revision ist noch zugelassen)!
aber die schuhe wurden vom Institut für Arbeitsschutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung untersucht, und nicht für tauglich befunden!
ergo: bei nem unfall zahlt weder die BG noch die Feuerwehrunfallkasse!

FirefighterStade

Stv. Zugführer

FirefighterStade

Geschrieben am 27.03.2009 10:18 Zitieren Beitrag melden

Ganz genau. Und wenn die BG oder FUK nicht zahlt, dann wird ganz gewiss auch nicht die private bzw. gesetzliche Krankenkasse zahlen.

Und da dieses Urteil ( noch ) nicht rechtskräftig ist, werden auf den Verunfallten neben den Kosten für Arbeitsausfall, Krankenhaus, Arzt, Transport usw. auch noch die Gerichts- bzw. Anwaltskosten, Auslagen etc. hinzukommen.

Also selbst wenn es z.B. "nur" ein Umknicken ist, wodurch man 1-2 Wochen ausser Gefecht ist, sprechen wir hier im schlimmsten Fall von Kosten im 4-5 - stelligen Bereich für den Verunfallten.
Und dessen sollten sich die Leute bewusst sein, welche die ganze Geschichte immer noch beschönigen, weil sie ja "so zufrieden" mit den Stiefeln sind ...

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 27.03.2009 10:57 Zitieren Beitrag melden

ganz genau!

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 27.03.2009 11:50 Zitieren Beitrag melden

Im aktuellen Feuerwehrmagazin, ist ein großer Artikel über genau dieses Thema. Sehr zu empfehlen.

Hanrath selber geht davon aus, dass das Prüfungsinstitut CTC Lyon extra Falsche Testergebnisse veröffentlicht hat um der Firma Hanrath zu schaden bzw. ein anderer deutscher Stiefelhersteller. Korruption pur, schätz ich mal.

Hanrath selber lässt jetzt noch einmal die Stiefel von einem unabhängigen Prüfungsunternehmen testen.

Hab nicht meh alle Fakten im Kopf, lest es euch einfach durch.

Alle Angaben ohne Gewähr ;-)

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 27.03.2009 11:54 Zitieren Beitrag melden

UUUPS....
Ich merke grade, stephan1212 hat ja den Text schon von der Website vom Feuerwehrmagazin eingefügt ;-)

Da war ich mal wieder bissl voreilig......

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 27.03.2009 12:03 Zitieren Beitrag melden

bloss die stiefel wurden auch vom Institut für Arbeitsschutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung, vom TÜV-Rheinland, und der AUVA in Wien unter anderem geprüft.
und alle kommen zum selben ergebnis, nähmlich das die stiefel von hanrath schwerste mängel aufweisen!
P.S. hanrath hat ein schreiben vom regierungspräsidium köln gefälscht, damit sie ihre stiefel weiterverkaufen können!
und die rufmordkampagne gegen haix war auch nicht ohne!
der ruf von hanrath ist definitiv im ar...!

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 27.03.2009 12:20 Zitieren Beitrag melden

Denk ich auch, tut mir nur leid, für die, die sich die Stiefel besorgt haben.

FirefighterStade

Stv. Zugführer

FirefighterStade

Geschrieben am 27.03.2009 12:24 Zitieren Beitrag melden

Wenn sich das mit der Urkundenfälschung etc.p.p. bestätigt, dann können die Betroffenen immer noch eine Sammelklage einreichen.
Keine Ahnung, ob dann eine Chance auf Rückerstattung des Kaufbetrages bzw. eine Rechtsungültigkeit besteht....

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 27.03.2009 12:24 Zitieren Beitrag melden

da hast du recht!
nur gut das unsere wehr auf haix setzt!
gott sei dank!

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 27.03.2009 12:25 Zitieren Beitrag melden

wegen der urkundenfälschung und der verleudmung wurde schon geklagt, und beide male hat hanrath verloren!

rescueteddy

Gruppenführer

rescueteddy

Geschrieben am 27.03.2009 12:36 Zitieren Beitrag melden

@FirefighterStade: ich habe das schon begriffen. Aber was mir mein Arbeitgeber an Arbeitskleidung zur Verfühgung stellt, dafür muß ich ja in einem Fall der Fälle nicht selbst zahlen oder haften. Das ist bei den Schuhen/Stiefel oder der Bekleidung so.

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 27.03.2009 12:38 Zitieren Beitrag melden

das stimmt recueteddy. dann kann der arbeitgeber straf-und zivilrechtlich belangt werden!

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 27.03.2009 12:41 Zitieren Beitrag melden

Bei uns wurden jetzt auch neue Stiefel angeschafft, aber so ganz begeistert, bin ich auch nicht.
1. Kenn ich die Firma gar nicht(Fällt mir jetzt auch grad nit ein)
2. Schätz ich mal, die Qualität kann man mit Deichmann-Schuhen vergleichen, hauptsache sie waren billig und die Dinger haben ne Zulassung.

Dass man nicht auch mal auf Qualität achtet und wo man weis, dass man Qualität bekommt. Siehe Haix etc. Da weis man was man für sein Geld bekommt.

Dieser Beitrag wurde editiert.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 27.03.2009 12:53 Zitieren Beitrag melden

bin mit meinen haix, und allgemein mit meiner kompletten PSA sehr zufrieden! alles vom feinsten!

FirefighterStade

Stv. Zugführer

FirefighterStade

Geschrieben am 27.03.2009 12:58 Zitieren Beitrag melden

@ Rescueteddy :

Aber wenn es zum Fall der Fälle kommt wird es bestimmt zu rechtlichen Schritten zwischen deinem Arbeitgeber, der besagten Firma oder einer der Unfallkassen bzw. unter den Unfallkassen kommen.
Daher KÖNNTE es sein, dass du erst einmal alle Kosten selbst zu tragen hast.
Desswegen würde ich an deiner Stelle sofort mit deinem Arbeitgeber abklären, wie da nun die LAge ist.
Und dann kannste ja mal berichten, würde mich interessieren.

Wie gesagt, richtet sich wirklich nicht gegen dich oder deinen Dienstherren.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 28.03.2009 11:18 Zitieren Beitrag melden

Im aktuellen Feuerwehrmagazin, ist ein großer Artikel über genau dieses Thema. Sehr zu empfehlen.


Hast du das FW-Magazin schon bekommen? Bei mir ist es noch nicht im Briefkasten gewesen. :(

Dieser Beitrag wurde editiert.

dave118

Zugführer

dave118

Geschrieben am 28.03.2009 11:28 Zitieren Beitrag melden

bin mit meinen haix, und allgemein mit meiner kompletten PSA sehr zufrieden! alles vom feinsten!

geht mir gleich:)
HAIX sind halt schon sehr gut.
Aber haben noch andere, die sind auch nicht schlecht. Aber nie so bequem wie die von HAIX

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 28.03.2009 11:42 Zitieren Beitrag melden

Ich würde mir nach den ganzen Hin und Her auf jedenfall keine Stiefel der Firma Hanrath kaufen, da diese Firma meines Erachtens nach nicht mehr vertrauenswürdig ist.
@umbe: Bei mir wars heute im Briefkasten.
Überschrift des Artikels:
Der große Stiefel-Ärger. Was jeder wissen sollte!

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