Abzocke bei Stiefelhersteller

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Wali

Stv. Wehrführer

Geschrieben am 09.03.2009 11:47 Zitieren Beitrag melden

Abzocke bei Stiefelhersteller

Hallo wir haben Im Dezember die gesamte Feuerwehr mit neuen Stiefeln ausgestattet. preis ca. 200 € pro Paar, ca. 70 Paar sind gekauft worden. Soweit so gut. Im Januar wurde eine Verfügung erlassen das diese Stiefel nicht mehr als "für den Feuerwehrdienst geeignet" verkauft werden dürfen. Desweiteren haben wir erfahren das die Stiefel komplett ausgemustert werden müssen, weil die Unfallkasse in Fall eines Unfalls nicht zahlt(und nicht durch den Hersteller, sondern durch surfen im Netz). nach längerer Recherche haben wir festgestellt, das der Hersteller bereits im Mai, also noch vor unsere Bestellung bekannt war das das Verfahren zur Unterlassungsverfügung in gang gesetzt ist. Ich Finde das Abzocke hoch 10 . Wir haben gegen den Hersteller rechtliche Schritte eingeleitet, und Schadensersatzforderungen geltend gemacht.

Sind das Einzelfälle oder ging das mehreren so ?
was habt ihr für Meinungen zu der Vorgehensweise des Herstellers?

bin gespannt auf eure Meinung

Hersteller war Hanrath

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Wali

Stv. Wehrführer

Gelöschter Beitrag

Grund: Doppelpost

Gelöscht von: Carsten

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 09.03.2009 11:50 Zitieren Beitrag melden

du brauchst es nicht noch mal zitieren

Wali

Stv. Wehrführer

Geschrieben am 09.03.2009 11:50 Zitieren Beitrag melden

sry für DP

Wali

Stv. Wehrführer

Geschrieben am 09.03.2009 11:50 Zitieren Beitrag melden

woltte editieren wie geht das?

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 09.03.2009 11:52 Zitieren Beitrag melden

auf den stift klicken

Carsten

Moderator

Stv. Wehrführer

Carsten

Geschrieben am 09.03.2009 13:30 Zitieren Beitrag melden

Eventuell hilft Dir ein Beitrag aus diesem Thema:
http://www.feuerwache.net/forum/offtopic...
Es könnte sinnvoll sein, dort weiter zu posten.

Edit: Warum habt Ihr Euch nicht informiert? Bereits im Oktober 2008 sind die ersten Rundschreiben zu diesem Thema rausgegangen. (vergl. http://www.feuerwehr.de/news/2008/12/19/...

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Jannik

Stv. Zugführer

Jannik

Geschrieben am 09.03.2009 15:11 Zitieren Beitrag melden

Die rechtlichen Schritte sind schon der richtige Weg, da schlicht und ergreifend gegen das Verkaufsverbot verstoßen wurde, soweit ich weiß könntest du das sogar dem zuständigen Oberlandesgericht melden, was dieses Verbot erlassen hat

Wali

Stv. Wehrführer

Geschrieben am 09.03.2009 15:24 Zitieren Beitrag melden

ich hab nicht bestellt ihr wisst ja wie das istr da wird ne ausschreibung gemahct und das billigste muss genommen werden

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 09.03.2009 15:36 Zitieren Beitrag melden

ehmm das verfahren war da so wie ich verstanden habe erst eingelietet und noch nicht abgeschlossen

d.h. das verkaufsverbot besatnd zu dem zeitpunkt euerer bestellung möglicher weise noch garnicht
also hat diese firma auch nicht gegen das verkaufsverbot verstoßen

und wenn die nicht dazu verpflichtet sind euch zu sagen dass ein verfahren läuft is es im prinzip euer pech das ihr die stiefel gekjauft habt

Wali

Stv. Wehrführer

Geschrieben am 10.03.2009 06:54 Zitieren Beitrag melden

das verbot besteht seit oktober somit ist der vertrag anfechtbar wegen arglister Täuschung

DJ019

Stv. Gruppenführer

Geschrieben am 10.03.2009 12:41 Zitieren Beitrag melden

die schuhe kosten max. 130 euro...

ansonsten ist wie gesagt das verfahren noch nicht durch und die schuhe gut... wir haben auch welche und gute erfahrungen gemacht auch wenn wir sie nicht mehr tragen dürfen :(...viele tragen sie trotzdem noch... also ich finde die ganze hanrath-hysterie übertrieben ;)

das rundschreiben der FUK besagt übriegens nur das hanrath stiefel bestimmter produktionräume nicht mehr getragen werden dürfen und es wird des weiteren EMPFOHLEN allgemein keine hanrath mehr zu tragen aber es ist meines wissen nicht komplett verboten... aber auf der sicheren seite ist man alle male wenn man sie nicht mehr trägt...

ps. wenn ich 70 paar stiefel kaufe informier ich mich vorher... und sämtliche fw-foren sind voll von der hanrath unterlassung und themen dazu ...

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Carsten

Moderator

Stv. Wehrführer

Carsten

Geschrieben am 10.03.2009 16:47 Zitieren Beitrag melden

@Dj019: Deine Aussage ist leider nur teilweise richtig. Diese "Hanrath-Hysterie" ist nur solange übertrieben, wie nichts passiert. Wenn etwas mit den Stiefeln am Fuß passieren sollte (unter Umständen reicht schon ein umknicken) zahlt die GUV (gesetzliche Unfallversicherung) nicht. Dies gilt besonders für die Typen aus der Unterlassungsverfügung.
Diese ist übrigens in zweiter Insatnz bestätigt worden.
Mit der Empfehlung, keine Stiefel der Fa. Hanrath (Herstellung ab 2005) zu tragen, kann sich m.E. jeder, der einen solchen Stiefel trägt und einen Unfall erleidet, auf einen eventuellen Rechtsstreit bezüglich der Kosten einrichten, auch wenn es nicht die explizit erwähnten Stiefel sind.

Ich will keinem Angst einjagen und auch nicht alles schlecht machen, was die Fa. Hanrath verkauft hat. ABER ich habe inzwischen festgestellt, dass es immernoch einige gibt, die nichts mitbekommen haben. Denen möchte ich helfen, den Verhalt sachlich zu betrachten und die erforderlichen Schlüsse daraus zu ziehen.

DJ019

Stv. Gruppenführer

Geschrieben am 10.03.2009 17:00 Zitieren Beitrag melden

@ carsten... die GUV zahlt nur bei modellen aus den bekannten zeiträumen NICHT... hat allerdings, wie richtig gesagt, empfohlen modelle ab 2005 nicht mehr zu tragen und da kann es selbstverständlich zu einem rechtsstreit kommen mit dem keinem geholfen ist...am wenigsten einem selber wenn man das geld braucht...

rescueteddy

Gruppenführer

rescueteddy

Geschrieben am 26.03.2009 16:56 Zitieren Beitrag melden

Hatte heute eine e-mail von Hanrath bekommen:

Wie hinreichend bekannt, wird von den verschiedensten Seiten HANRATH
damit konfrontiert, die FEUERWEHRSTIEFEL würden nicht der Norm entsprechen.
Dazu folgende ERKLÄRUNGEN:
Die von der Bezirksregierung Köln, dem Beamten Goeble,
gemachten Eintragungen bei der Baua entsprechen nicht
der Tatsache und wurden vorsätzlich falsch veröffentlicht.
Seit 2006 besitzt die HANRATH SCHUH-GMBH gültige Zertifi kate nach der
Norm 345 und seit 2007 die Norm 15090.
Ebenso besitzt HANRATH die Konformitätserklärungen 11A vom PFI seit
2006 für die Norm 345 und neu für die Norm 15090 vom TNO, NL für 2008.
Dies wurde von der Bezirksregierung Köln, Herrn Brosius, am 10.03.2009
bestätigt.
Die Unfallkassen haben die Angaben von der Baua übernommen, ohne sich
jemals bei HANRATH rückversichert zu haben.
Dies ist von den Unfallkassen absichtlich falsch interpretiert, laut der Rechtslage
gibt es keinen Grund zur Warnung bzw. zum Verbot des Tragens der
HANRATH FEUERWEHRSTIEFEL, da die Stiefel zertifi ziert sind und die
Konformitätserklärungen für 11A vorliegen.
Damit sind und waren alle, die HANRATH FEUERWEHRSTIEFEL tragen,
versichert.
– Es besteht 100 % VERSICHERUNGSSCHUTZ –
Des weiteren kann kein Gericht und keine Bezirkregierung Köln verbieten,
die HANRATH FEUERWEHRSTIEFEL zu kaufen und zu tragen, da alle
rechtlichen Grundlagen erfüllt sind; daher nochmals der Hinweis:
Zertifi kate und Konformitätserklärung 11A hatten und haben GÜLTIGKEIT.

FirefighterStade

Stv. Zugführer

FirefighterStade

Geschrieben am 26.03.2009 17:06 Zitieren Beitrag melden

Ja ne, schon klar ...

Jetzt die Frage, auf welche Aussage ich mich lieber verlassen sollte - auf die Aussage des Herstellers, welcher gerade wehemend versucht, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen ... oder auf die offizielle Stellungnahme der Feuerwehrunfallkasse, welche mir den Versicherungsschutz gewährt.
Ich denke, die beantwortung der Frage sollte nicht allzu schwierig sein ...

Jannik

Stv. Zugführer

Jannik

Geschrieben am 26.03.2009 17:12 Zitieren Beitrag melden

Endlich les ich mal so ne Mail im original..ich könnt mich totlachen:D darf ich mir die Abspeichern?^^

rescueteddy

Gruppenführer

rescueteddy

Geschrieben am 26.03.2009 19:01 Zitieren Beitrag melden

Ich würde mal sagen, das sich die beiden Firmen Hanrath und Haix gegenseitig das Leben nicht leicht machen. Die FW-Unfallkasse stützt sich aber auch nur auf die Eintragungen aus Köln, oder haben die ihre eigenen Tests gemacht? Ich kann gegen Hanrath nichts nachteiliges sagen, da ich sie jeden Tag trage und bin besten zufrieden. Naja, bleibt jedem selbst überlassen.

FirefighterStade

Stv. Zugführer

FirefighterStade

Geschrieben am 26.03.2009 21:40 Zitieren Beitrag melden

@ rescueteddy :

Auch wenn du zufrieden mit den Stiefeln bist - was nutzt es dir, wenn du wegen einem eventuellen Unfall vor Gericht ziehen musst, weil keine versicherung zahlen will bzw. die Leistungen zurückfordert ?

Bei einer so undurchsichtigen Rechtslage, wie sie momentan herrscht, würde ich die Dinger tunlichst im Schrank stehen lassen.
Denn wenn etwas passiert - da kannst du dir 100% sicher sein, dass ein langwieriger und kostenintensiver Rechtsstreit auf dich zukommen wird.

rescueteddy

Gruppenführer

rescueteddy

Geschrieben am 27.03.2009 08:26 Zitieren Beitrag melden

Mein Arbeitgeber haftet ja dafür. Die haben sich auch nach dem ganzen Rummel um die Steifel und Schuhe abgesichert und vom Arbeits-Sicherheitsdienst gibt es auch grünes Licht. Mein Arbeitgeber ist die Stadt.

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