Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 28.03.2009 12:31
Hab grad mal nachgesehen Hanrath-Schuhe gibt es laut Firma schon seit ca. 130 Jahren.
Feuerwehr-Stiefel seit 2002.
Zum zweiten hab ich mal aus einen anderen Thread was kopiert:
Fa.Hanrath Feuerwehrstifel weiter Verbot
Habe gerade diese Pressemiteilung in Feuerwehr.de gefunden
Somit ist die Benutzung durch die GUV weiter untersagt
Eilantrag eines Schuhproduzenten gegen das Verbot, Feuerwehrstiefel in Verkehr zu bringen, bleibt ohne Erfolg
Die Antragstellerin produziert seit 2002 Feuerwehrstiefel. Wegen schwerwiegender Mängel untersagte ihr die Bezirksregierung Köln, diese Stiefel in Verkehr zu bringen. Zugleich gab sie der Antragstellerin auf, alle Käufer ihrer Feuerwehrstiefel über die Gefahren und Mängel der gekauften Stiefel zu informieren. Gegen diese Ordnungsverfügung hat die Antragstellerin Klage erhoben. Ihren Eilantrag, die Stiefel bis zur Entscheidung über die Klage weiter in Verkehr bringen zu dürfen, hat die 3. Kammer mit Beschluss vom 20. November 2008 abgelehnt.
Zur Begründung hat sie ausgeführt:
Die Feuerwehrstiefel entsprächen nach vorläufiger Bewertung nicht den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes und der hierzu ergangenen Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen. Es bestehe der hinreichende Verdacht, dass die von der Antragstellerin produzierten Stiefel schwerwiegende Mängel aufweisen. Diese seien durch mehrere Prüfberichte des TÜV dokumentiert. Mängel hätten sich bei den jeweils untersuchten Stiefeln hinsichtlich des Brennverhaltens (Senkel, Reißverschluss, Nähte und Schnürsystem seien geschmolzen), der fehlenden Antistatik, der mangelhaften Reißkraft der Sohle, der Trennkraft von Laufsohle/Schaft, des Durchgangswiderstandes, der Absatzhöhe oder des Abriebverhaltens gezeigt.
Wegen dieser Mängel bestünden ernste Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Nutzer. Erreiche die Absatzhöhe im Gelenkbereich nicht den geforderten Mindestwert, bestehe ein erhöhtes Risiko, z.B. von Leitersprossen abzurutschen. Bei Unterschreitung der geforderten Resthöhe für Zehenkappen erhöhe sich die Gefahr von Quetschverletzungen der Zehen. Beim Verschmelzen der Reißveschlüsse könne der Träger im Notfall die Schuhe nicht rechtzeitig ausziehen, wodurch ein gesteigertes Risiko von Fußverbrennungen bestehe. Beim Verbrennen von Nähten, Schnürsenkeln und Schließelementen sei der sichere Halt des Schuhs am Fuß nicht mehr ge währleistet. Dies erhöhe das Risiko, zu stolpern, auszurutschen oder zu stürzen. Bei fehlender Antistatik könne es zu elektrischen Stromschlägen kommen. Anhaltspunkte für eine Manipulation der Untersuchungen gebe es entgegen den Behauptungen der Antragstellerin nicht.
Die Normabweichungen würden auch durch die Prüfbescheinigung, die sie vorgelegt habe, nicht entkräftet. Denn sie betreffe nur das Brennverhalten und nicht die übrigen festgestellten Mängel. Es sei auch nicht erkennbar, wer Hersteller der jeweiligen Stiefel sei und um welches Modell es sich gehandelt habe. Zudem habe die Antragstellerin im Gerichtsverfahren selbst eingeräumt, dass ihre Stiefel keine ausreichende Rutschfestigkeit auf Stahl hätten. Dies sei ein gravierender Sicherheitmangel. Schließlich habe die Antragstellerin über Jahre hinweg nicht den Nachweis der Qualitätssicherung erbracht.
Die Verbotsverfügung sei auch nicht unverhältnismäßig. Sie sei zum Schutz von Feuerwehrleuten, die im Notfall darauf vertrauen müssten, dass ihre Ausrüstung den erforderlichen Qualitätsstandards genüge und weder ihr Leben noch das der zu rettenden Personen gefährde, geradezu geboten.
Gegen den Beschluss kann die Antragstellerin Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.
Aktenzeichen: 3 L 383/08 – nicht rechtskräftig.
Verwaltungsgericht Aachen - Pressemitteilung
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rescueteddy
Gruppenführer
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Geschrieben am 31.03.2009 16:07
Hier eine neue e-mail von Hanrath:
DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
Rundschreiben DGUV
an die Mitglieder
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
vom 22.10.2008 und 16.12.2008
Die DGUV informierte am 22.10.2008 die Mitglieder der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung – vertreten durch Herrn Dr. Walter
Eichendorf / Dipl. Biol. Tim Pelzl / Tel. 089/62272-174.
Herr Dr. Eichendorf bezieht sich in seinem Schreiben auf die Eintragungen
bei der BAUA. Wie zwischenzeitlich bekannt, wurden die Eintragungen
– vorsätzlich – gefälscht, dadurch hat sich Herr Dr. Eichendorf zum
LÜGNER abqualifi ziert!
Eine Information oder ein Gespräch mit der Hanrath Schuh-GmbH hat
Herr Dr. Eichendorf nicht für nötig befunden, hätte aber für sachliche
Klärung gesorgt.
Durch dieses unüberlegte Vorgehen der DGUV muss die Glaubwürdigkeit
der DGUV in Frage gestellt werden!
Stellt man sich einmal vor, einen solchen Vorgang macht man mit VW
und 100.000 Arbeitsplätze wären gefährdet, arme DGUV.
Da die Hanrath-Schuh GmbH alle gültigen Unterlagen, wie aktuelle
Zertifi kate und 11A für ihre Feuerwehrstiefel vorweisen kann, ist es ratsam,
die DGUV für die EUCH entstandenen Schäden haftbar zu machen,
da die DGUV ja empfohlen hat, die Hanrath Feuerwehrstiefel
nicht mehr zu tragen, obwohl die Feuerwehrstiefel von Hanrath immer
bedenkenlos getragen werden durften.
Die Unterstützung der Hanrath Schuh-GmbH ist euch sicher!
Euer Hanrath-Team
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