account verkaufen oderso?

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needflamen

Gruppenführer

Geschrieben am 20.04.2010 15:44 Zitieren Beitrag melden

account verkaufen oderso?

hi ich hab mal ne frage ...
darf man seinen account auch in ebay oderso verkaufen? oder vielleicht auch verschenken?

 

Abensberger

Wehrführer

Abensberger

Geschrieben am 20.04.2010 16:00 Zitieren Beitrag melden

Nein darf man nicht.

§2.2 Es ist nur ein Account pro User zulässig. Doppel-Accounts sind bedingt gestattet, z.B. bei Mehrfach-Internet-Nutzung durch Familie, Schule, Wohngemeinschaft, wenn jeder User seinen eigenen Account verwaltet.


Also darf man keinen Verkaufen/Verschenken

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 20.04.2010 16:33 Zitieren Beitrag melden

mhhh warum nicht??

wenn der neue besitzer das passwort ändert... dann kennt nur er dieses und somit benutzt auch nur er den account.

also ich finde nicht das § 2.2 das verbietet;)

Abensberger

Wehrführer

Abensberger

Geschrieben am 20.04.2010 16:50 Zitieren Beitrag melden

Es ist einfach so. Es darf nicht der Account verkauft werden. Es gab schon mal früher einen Fall, als jemand einem anderen den Account übergeben wollte, und nachfragte. Es wurde abgelehnt, soweit ich weiß.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 20.04.2010 16:57 Zitieren Beitrag melden

jop das kann gut sein. blos §2.2 sagt darüber nichts aus;)
hast du vlt noch den link von dem thread? vlt hilft das dem threadersteller...
vlt äussert sich ja auch bald ein mod, der genaueres weis

Abensberger

Wehrführer

Abensberger

Geschrieben am 20.04.2010 17:52 Zitieren Beitrag melden

ich finde ihn gerade nicht mehr. Aber zu §2.2: der Account wurde ja dann von 2 User benutzt. Also hat es schon damit was zu tun (egal obs dann hintereinander ist)

Nils12345

Stv. Kreisbrandmeister

Nils12345

Geschrieben am 20.04.2010 18:19 Zitieren Beitrag melden

Also in meinen Augen zieht hier 2.2 auch nicht!

Dort steht :

EIN Account PRO User.

Das heist in meinen Augen, das jeder User nur ein Account haben darf und nicht ein Account zwei User.

In meinen Augen zieht hier der Paragraph mit der
Urlaubsvertretung. (Ja ich bin zu Faul den rauszusuchen)

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 20.04.2010 18:25 Zitieren Beitrag melden

naja auch nicht direkt, denn es ist ja keine vertretung, sondern der account wird an einen andren spieler "für immer" übergeben. ich glaube das es keine regel gegen dieses vorhaben gibt. demnach sollten wir dies hier als präzedenzfall ansehen über den sebastian urteilen muss

§ 6 - Sonstiges

* 6.1 Besondere Fälle, deren Behandlung durch das Regelwerk nicht eindeutig geklärt werden können, werden durch den verantwortlichen Administrator entschieden.

Dieser Beitrag wurde editiert.

Abensberger

Wehrführer

Abensberger

Geschrieben am 20.04.2010 18:35 Zitieren Beitrag melden

Sowas gab es schon mal und wurde abgelehnt.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 20.04.2010 18:39 Zitieren Beitrag melden

Ich hab dazu direkt ne ganz andere Frage :

Wer sollte bitte Interesse daran haben Geld für einen Account in einem Online-Spiel auszugeben?

DJLonely

Feuerwehrmannanwärter

DJLonely

Geschrieben am 20.04.2010 18:40 Zitieren Beitrag melden

ich würde sagen für einen großen account gibts scho leute die dafür zahlen würden

DarkPrince

Stv. Kreisbrandmeister

DarkPrince

Geschrieben am 20.04.2010 20:10 Zitieren Beitrag melden

Grundsätzlich gehört das Spiel und damit auch ALLE Accounts Sebastian (Eigentum). Wenn ihr euch einen Account anlegt, geht der zwar in euren Besitz über. solange ihr spielt, das Eigentum jedoch bleibt bei Sebastian. Wenn jetzt jemand etwas davon (einen Account) bei ebay verkaufen will, ist das verboten, da ihr kein Eigentum besitzt.
Und wer sich mit Eigentum und Besitz nicht auskennt, müsste jetzt mal googlen, um die Unterschiede zu wissen ^^ (ist nicht dasselbe, auch wenns der Mensch meist gern so sieht)

Abensberger

Wehrführer

Abensberger

Geschrieben am 20.04.2010 20:14 Zitieren Beitrag melden

Also Eigentum: Ein Eigentum ist ein Gegenstand, dem einem Menschen gehört. Also er hat es gekauft/geschenkt bekommen oder irgendwie sonst erhandelt.
Und Besitz: Besitz ist ein Gegenstand, der z.B. Leihweise einem anderen Menschen vom Eigentümer übergeben wurde. Also der Besitzer ist nicht dazu berechtigt, ohne Zustimmung des Eigentümers den Gegenstand weiterzugeben bzw. zu verkaufen.

!Der Eigentümer kann ohne Grund den Gegenstand vom Besitzer zurückverlangen!

Nils12345

Stv. Kreisbrandmeister

Nils12345

Geschrieben am 20.04.2010 20:17 Zitieren Beitrag melden

ja, da hat DarkPrince total recht! Soweit hab ich gar nicht gedacht!

Das heist nähmlich auch, dass er ihn allein schon nicht verkaufen kann, da er den Kaufvertrag nicht erfüllen kann! Denn laut §433 (1) BGB:

Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.




Und das kann er ja sehr schlecht.

P.S. ich bin Azubi zum Kaufmann, daher kenn ich denn §433 BGB auswendig! wer es nicht weiss, da steht der Kaufvertrag drin!

Uvp123

Stv. Kreisbrandmeister

Uvp123

Geschrieben am 20.04.2010 20:45 Zitieren Beitrag melden

Tja nur leider müsste man da jetzt Gerichtsurteile durchwälzen um zu sehen, ob es schon eine Rechtssprechung zu Onlineaccounts gibt. Da von vornherein diese nicht als Sache anzunehmen sind.
Ansonsten geht es hier schon um Eigentum und Besitz.
Vielleicht weiss jemand ja schon eine Rechtssprechung zum Thema Accounts.

Nils12345

Stv. Kreisbrandmeister

Nils12345

Geschrieben am 20.04.2010 21:15 Zitieren Beitrag melden

Naja, bei Friseuren wird die Dienstleistung als Sache angenommen.
Da wird einfach der Account als Sache gezählt. Wenn der Kaufvertrag über einen Onlineaccount gemacht wird, so ist der Account die Sache.

Aber ich hab morgen berufsschule, da werd ich mal fragen, sofern ich den richtigen Lehrer habe ;)

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 20.04.2010 23:27 Zitieren Beitrag melden

Leute in so einen Fall würde ich mich nicht unbedingt auf die Spielregeln berufen, sondern auf die AGB.

http://wiki.feuerwache.net/wiki/AGB%27s

Dort steht unter §3:
§3 Die Mitgliedschaft kann jederzeit durch Löschung des Accounts beendet werden.

Folglich: Wenn ein Spieler nicht mehr spielen will, gibt es nur die Möglichkeit den Account zu löschen!
So verstehe ich das!

Das ist meine Meinung als Spieler nicht als Moderator!

Dieser Beitrag wurde editiert.

DarkPrince

Stv. Kreisbrandmeister

DarkPrince

Geschrieben am 21.04.2010 00:14 Zitieren Beitrag melden

Tja nur leider müsste man da jetzt Gerichtsurteile durchwälzen um zu sehen, ob es schon eine Rechtssprechung zu Onlineaccounts gibt.


Und was nützt dir das?
Kennst du das deutsche Recht?
Jeder Richter trifft eine Einzelfallentscheidung (ist in seinen Entscheidungen vollkommen frei und nicht an ähnliche Urteile gebunden). Sprich wenn 20 Richter entscheiden, das du das verkaufen darfst, kann der 21. sagen du darfst das nicht und fertig.

Da müsstest du schon amerikanisches Recht haben, da gibts Präzedenzfälle und die sind dann sozusagen Richtwerte für ähnlich gelagerte Fälle.

Dickaa

Wehrführer

Dickaa

Geschrieben am 21.04.2010 08:30 Zitieren Beitrag melden

Es gab auch schon Fälle wo Accounts gesperrt wurden weil ihn jemand zum Verschenken im Forum angeboten hat!!!

MasterJM

Kreisbrandmeister

MasterJM

Geschrieben am 21.04.2010 14:33 Zitieren Beitrag melden

Ich hab dazu direkt ne ganz andere Frage :

Wer sollte bitte Interesse daran haben Geld für einen Account in einem Online-Spiel auszugeben?


Da du einen PA hast, gibst du auch Geld für das Spiel aus.
Der Schritt sich dann einen Account zu kaufen ist quasi vergleichbar. ;)

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