Frage zum §35 StVO

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Joggl2801

Zugführer

Joggl2801

Geschrieben am 17.02.2009 15:52 Zitieren Beitrag melden

Frage zum §35 StVO

Moin Ihrs,

ich hatte neulich eine interessante Diskussion mit einem Kollegen und THW-ler. Wir sind Techniker im EDV-Bereich und ein Teil der Systeme für die wir mitverantwortlich sind, ist für die Alarmabwicklung der Feuerwehr zwingend erforderlich.

Jetzt zur Frage, die uns neulich in der Mittagspause kam und die wir nicht wirklich beantworten konnten:

Wäre es rechtlich denkbar, dass wir zu einer Störung oder einem Ausfall mit Sonderrechten fahren dürften? Also wenn gar nichts mehr geht.

Ich habe argumentiert, dass ein Ausfall der FEZ eine Gefahr für die öff. Sicherheit und Ordnung darstellt und damit auch §35 StVO gerechtfertigt wäre.


Was denkt ihr?

 

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 17.02.2009 16:09 Zitieren Beitrag melden

Wenn ihr von der Leitstelle alarmiert werdet, und diese euch sagt das Sonderrechte in Anpruch genommen werden dürfen , ist das gerechtfertigt. Fahrt ihr aber aus eigenem Intresse, ohne Kenntnissnahme der FEZ, ist dieses NICHT gerechtfertigt. In den meisten Alarmdepeschen, die die Leitstelle per Fax schickt, steht auch meisten drauf ob Sondersignal oder nicht. Bei uns z.B.:
Einsatzstichwort: Feuer1
Sachverhalt: PKW-brand
Sondersignal: JA (oder halt NEIN)
danach halt der übliche text mit adresse un den kram.
Grundsätzlich dürfen Sonderechte eingestzte werden wenn Hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden müssen. Dieses werden dann meisten über den Feuerwehrmelder (Pieper) ausgelost bzw/ Gefordert.
Mag sein das ein Ausfall eine Gefahr darstellt, Dieses rechtfertigt nicht zwingend die Inanspruchnahme der Sonderrechte.
Ich denke das ist auch von fall zu fall untersschiedlich.

DJ019

Stv. Gruppenführer

Geschrieben am 17.02.2009 16:35 Zitieren Beitrag melden

@ fireman.... nicht ganz zum thema... aber der maschinist entscheidet über inanspruchnahme von sonder und wegerechten... die leitstelle spricht eine empfehlung aus...

@ joggl... ich denke nicht, da ihr in diesem falle nicht als feuerwehr (oder KatS) unterwegs seid sondern als "privatpersonen"...

Joggl2801

Zugführer

Joggl2801

Geschrieben am 17.02.2009 16:37 Zitieren Beitrag melden

Ja, so weit waren wir ja auch, nur dass wir ja nicht "alarmiert" werden, da wir keine Feuerwehr-Einheit sind sondern ganz normale Techniker in der Verwaltung. Wir haben auch eine Rufbereitschaft die ggf. reinfahren würde wenn außerhalb unserer Zeiten vor Ort was passiert.

Die Frage ist jetzt eben gewesen, wie das wäre, wenn wir losfahren, weil die Systeme der FEZ betroffen sind.


(ist auch kein wirkliches Problem, wir sind nur neulich mal drauf gekommen ohne ein Ergebnis zu finden)

Joggl2801

Zugführer

Joggl2801

Geschrieben am 17.02.2009 16:38 Zitieren Beitrag melden

@DJ019

Das mit Privatperson ist wahr.

Naja, ich bin jetzt mal unterwegs, schreibt euch ruhig weiter die Seele aus dem Leib, ich melde mich später wieder ;-)

goazo

Wehrführer

goazo

Geschrieben am 17.02.2009 17:29 Zitieren Beitrag melden

Ihr seit bei einer "Privaten Firma" tätig?
Dann habt ihr noch § 35 keine Sonderrechte
Wenn ihr bei einer Behörde oder dem Kreis angestellt seit kann man es zurecht biegen das es zumindest nicht ganz illegel ist

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 17.02.2009 17:31 Zitieren Beitrag melden

Mal einfach in den Paragraphen geschaut:

Folgende Organisationen sind von den Vorschriften der StVO befreit, wenn dies zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben erforderlich ist:

Bundeswehr
Bundespolizei
Feuerwehr
Katastrophenschutz
Polizei
Zoll

Fahrzeugführer des Rettungsdiensts dürfen sich über die Regeln der StVO hinwegsetzen, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Hier ist folglich die Inanspruchnahme des Sonderrechts fahrzeuggebunden.




Welcher Punkt davon beschreibt euch als Techniker dabei?


Exakt, keiner. Daher dürft ihr auch keine Sonderrechte in Anspruch nehmen.

goazo

Wehrführer

goazo

Geschrieben am 17.02.2009 17:51 Zitieren Beitrag melden

Ganz so einfachist es dan doch nicht
Die Gasversorger oder Wasserwerke ,Bundesbahn(Notfall Manager)haben auch Fahrzeuge die mit Sondersignal
und nehmen auch $35 in anspruch

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sst89

Moderator

Stv. Kreisbrandmeister

Geschrieben am 17.02.2009 17:55 Zitieren Beitrag melden

Um große Sachschäden abzuwenden zählt auch, soweit ich weiß

Jannik

Stv. Zugführer

Jannik

Geschrieben am 17.02.2009 17:58 Zitieren Beitrag melden

Wobei es sich dabei auch nur um die Notdienste handelt, die nur dann mit Blau fahren (oder fahren sollten) wenn wirklich akut bei nem Brand das Gas abgedreht werden muss oder die Stromleitung abgeschaltet wird, weil sonst kein Drehleiterensatz möglich ist oder so. Wenn ihr doch für ne FEZ zuständig seit, da einfach mal anfragen

BO3RN3R

Gruppenführer

BO3RN3R

Geschrieben am 17.02.2009 18:08 Zitieren Beitrag melden

also ich glaub es nicht...n kumpel von mir arbeitet für den Ne Elektrofirma die sind für den gesamten bereicht von Rostock bis Lübeck für die Signale von Bojen und Leuchtürmen und son zeugs verantwortlich...und nur weil n kahn nachts aufs land schippern könnte fahren die auch nich mit sonderrecht....

Carsten

Moderator

Stv. Wehrführer

Carsten

Geschrieben am 17.02.2009 19:42 Zitieren Beitrag melden

Sonderrechte gibt es nur für die BOS (behördliche Organisation(en) mit Sicherheitsfunktion)
Dies können durchaus auch die oder der Gasversorger sein. Natürlich auch die Stadtwerke, Feuerwehr, etc.
Soweit ich weiß, legt dies das Land für fest. Private "Elektrobuden" werden sicherlich kein Blaulicht bekommen. Im Gegensatz eventuell zu einem (privaten) Stadtbrand- oder Gemeindebrandmeister oder Leiter der Feuerwehr. Diese werden auch in bzw. an ihren Privatfahrzeugen ein SoSi führen dürfen, wenn die Stadt das so zulässt.
Also, Schlussendlich eine Entscheidungsfrage der Stadt, des Landes oder des Bundes (Beispiel: Feldjäger)

TomTom81

Stv. Zugführer

TomTom81

Geschrieben am 17.02.2009 20:06 Zitieren Beitrag melden

ich hab mal im fernseh nen bericht über die abwasserbeseitigung in berlin gesehen und die sind auch mit sondersignal gefahren wenn irgendwo ne pumpe ausgefallen ist.
ich glaub also das es durchaus möglich ist als techniker sonderrechte in anspruch nehmen zu dürfen. wer das aber entscheidet ist fraglich weil sonst fährt irgendwann jeder elektriker mit blaulicht weil er bei nen stromausfall sachwerte schützen muß weil der grfrierschrank abtaut...

BO3RN3R

Gruppenführer

BO3RN3R

Geschrieben am 17.02.2009 20:27 Zitieren Beitrag melden

:-D.....hab ich mal im Fernsehn gesehn:-D...geilste antwort die es gibt....!!!!

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 17.02.2009 22:42 Zitieren Beitrag melden

Das ist die Frage, ob die Firmenfahrzeuge mit Sondersignal ausgerüstet sind....

Joggl2801

Zugführer

Joggl2801

Geschrieben am 17.02.2009 23:39 Zitieren Beitrag melden

Ok, dann danke schonmal für die Infos, ich glaube ich muss aber doch noch etwas genauer werden:

Wir arbeiten beide für die EDV einer Stadtverwaltung (nein, nicht die Stadt die ganz ähnlich heißt wie meine Stadt hier, sondern eine in der etwas weiteren Umgebung)

Und über unsere Maschinen laufen eben auch Systeme der Feuerwehr. Nachdem ich nebenher bei der FF bin und mein Kollege beim THW sind wir da eben neulich drauf gekommen. Und nachdem wir in unserer Mittagspause keine Lösung finden konnten, habe ich die Frage hier gestellt. Wobei ich dann beim weiteren Einlesen auch noch über den Unterschied zwischen §35 und §38 gestolpert bin...

Jannik

Stv. Zugführer

Jannik

Geschrieben am 18.02.2009 15:36 Zitieren Beitrag melden

Okay, da muss man klar definieren..also Sonderrechte können euch bestimmt zugesprochen werden, die gelten ja auch für uns FF´ler im Einsatz, und z.B. schon Parken im Parkverbot wird durch Paragraph 35 legalisiert. Wie es mit §38-> Blaulicht und Horn aussieht: keine ahnung

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 18.02.2009 15:40 Zitieren Beitrag melden

Sonder/Wegerechte dürfen NUR mit Blaulicht UND eingeschaltendem Martinshorn in Anspruch genommen werden. Nur Blaulicht ist nur Bei absicherung der Einsatzstelle und bei Kolonnenfahrten erlaubt.
Passiert ein Unfall, und es wird nachgewiesen dsa kein Martinshorn eingeschaltet war, kann der Maschi ganz schön ärger bekommen.

Jannik

Stv. Zugführer

Jannik

Geschrieben am 18.02.2009 16:43 Zitieren Beitrag melden

Falsch. Sonderrechte hast du sogar ohne, das du nen Blaulicht auffem dach hast, wenn du entsprechend Befugt bist..nur Wegerechte nicht (immerwieder gerne verwechselt)

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 18.02.2009 16:53 Zitieren Beitrag melden

Du musst aber auch für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar sein!
Z.B. Strassenmeisterrei.
Nur dann ist es auch gerechtfertigt.
Ein Ziviles Fahrzeug ohne Kennung, ist nicht zugelassen. Selbst die tollen Schilder auf PrivatPKW von FF Angehörigen : FF IM EINSATZ, sind von den Behörden nicht gestattet! (Niedersachsen)

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