was haltet ihr von dachaufsetzern???

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19firefighter83

Hauptfeuerwehrmann

19firefighter83

Geschrieben am 24.09.2009 21:34 Zitieren Beitrag melden

was haltet ihr von dachaufsetzern???

moin ... ich bin am überlegen ob ich mir ein dachaufsezter holen soll weil ich auf dem weg zur feuerwache denn längsten weg zur feuerwehr habe und auch noch eine hauptverkehrsstrasse dazwischen habe .... und jedes mal wenn ich dort bin werd ich aus gebremst und wenn ich überholen will geben die leute gas weil die denn grund net wissen wieso ich schneller fahre.... ich weiss wohl das ich sonder rechte habe aber keine wegerechte und immer drauf achten muss das nichts passiert.... wollt eig nur wissen wie ihr darüber denkt...mfg rudi

 

kurt89

Stv. Wehrführer

kurt89

Geschrieben am 24.09.2009 21:40 Zitieren Beitrag melden

hier steht einiges dazu http://www.feuerwache.net/forum/offtopic...

ChrisiLA

Stv. Kreisbrandmeister

ChrisiLA

Geschrieben am 24.09.2009 21:43 Zitieren Beitrag melden

Du hast keine Wegerecht und auch keine Sonderrechte wenn du mit deinem Privat PKW zur Wache fährst!!! Und wenn was passiert biste dran, wenn du durch die Stadt mit 70 Sachen hackst und erwischt wirst ist das auch dein Problem, weil du kein eiziges Sonderrecht dafür nennen kannst...

Und ob du ein Dachaufsetzer hast oder nicht macht meiner Meinung nach kein Unterschied: Kannst die nur hinten ein Feuerwehr Aufkleber reinmachen, dann verstehen es evt. einige...

mfg

Dickaa

Wehrführer

Dickaa

Geschrieben am 24.09.2009 21:45 Zitieren Beitrag melden

weiß nicht ob wir/du das entscheiden kannst

vielleicht solltest du das mal mit deiner Wehrführung besprechen denn in gewisser weise fällt es ja auf die ganze Wehr zurück falls was passiert bzw. falls gerede aufkommt das ein privat auto sich ne leuchte aufs dach setzt und dann durch die gegend rast
bzw. was ist wenn es dir dann andere kameraden nach machen?

PS: haben auch son schickes lämpchen (war mal auf nem Fahrrad montiert) dieses wird aber nur bei veranstaltungen verwendet

19firefighter83

Hauptfeuerwehrmann

19firefighter83

Geschrieben am 24.09.2009 21:47 Zitieren Beitrag melden

dazu muss ich sagen als privatperson hast du sonderechte wenn menschen leben auf dem spiel stehen.... du hast nur keine wegerechte wie gesagt ist nachzulesen..... man hat die rechte schneller das heist nicht mit 120 in ner 50 zone sonder mit 70 und man darf sogar rote ampeln über fahren ... wie gesagt keine wegerechte ....

19firefighter83

Hauptfeuerwehrmann

19firefighter83

Geschrieben am 24.09.2009 21:49 Zitieren Beitrag melden

ich mein ja keine lampen die sidn im strassenverkehr verboten da man jede zusätzliche leute am auto eintragen muss und man bekommt niemal solch ein schild eingetragen ... auser man ist in einer leitenden position ... stadtbrantmeinster oder höer..... mfg

19firefighter83

Hauptfeuerwehrmann

19firefighter83

Geschrieben am 24.09.2009 21:52 Zitieren Beitrag melden

Der Feuerwehrangehörige, der zuhause oder am Arbeitsplatz zu einem Einsatz alarmiert wird und mit seinem Privatfahrzeug zum Feuerwehrstützpunkt fährt, kann grundsätzlich die Sonderrechte des § 35 Abs. 1 StVO in Anspruch nehmen. Allerdings hat er kein Wegerecht, d.h. andere Verkehrsteilnehmer müssen ihm nicht Platz machen. Es ist daran zu denken, daß die Inanspruchnahme der Sonderrechte für andere Verkehrsteilnehmer nicht oder nur schlecht erkennbar und deshalb auch gefährlicher ist als mit einem Dienstfahrzeug. Die Verwendung von (unbeleuchteten) Dachaufsetzern sowie Magnetschildern (z.B. Motorhaube) mit der Aufschrift "Feuerwehr im Einsatz" ist zulässig. Sie erscheint sinnvoll, da andere Verkehrsteilnehmer dem Feuerwehrmann dann eventuell freiwillig Vorfahrt gewähren.

Dickaa

Wehrführer

Dickaa

Geschrieben am 24.09.2009 22:03 Zitieren Beitrag melden

ach sowas http://s8091240.shoplite.de/sess/utn;jse...
so wie es da steht scheint es ja erlaubt zu sein

schau mal das thread von kurt durch vielleicht findst da was hilfreiches

ehrlich gesagt glaube ich nicht das so ein teil wirkungsvoll ist - im dunkeln sieht man es nicht (unbeleuchtet) und am tag könntest dann ein Taxi sein so groß ist es ja nicht

bei uns haben viele so ein Schild
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?View...
an der Windschutzscheibe zu kleben und auf dem Heck ein Feuerwehraufkleber - damit wird man zwar in der nacht auch nicht besser gesehen aber am Tag reicht es alle mal - und man kann es ständig drin lassen - im einsatzfall umdrehen und fertig

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19firefighter83

Hauptfeuerwehrmann

19firefighter83

Geschrieben am 24.09.2009 22:07 Zitieren Beitrag melden

naja das schild hab ich ja hab sogar ein magnet streofen fir die heckklappe aber denn hat man ja auch net immer dabei oder... und mein dachausetzer ist ja net geld -schwarz sondern rot-weiss... ich denk mal aber kann damit auch ärger aus dem weg gehen.... weil die leute sehen wieso man bischen schneller fährt und motzen dann net....und die polizei hält ein net an ... als ich denn noch net hatte wurde ich schon paar mal angehalten mit dem kam es nicht mehr vor..mfg

19firefighter83

Hauptfeuerwehrmann

19firefighter83

Geschrieben am 24.09.2009 22:10 Zitieren Beitrag melden

sry für meine recht schreibung .... wenn man schnell schreibt vergist man viel(peinlich) mgf

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 25.09.2009 07:12 Zitieren Beitrag melden

Auch mit diesem Schild hast du dich an die StVo zu halten. Das Schild berechtigt nicht zum schnelleren Fahren. Da gilt für alle Privatpersonen die dementsprechende Richtgeschwindigkeit, Sollte mal etwas passieren, wegen überhöhter Geschwindigkeit, biste dran...
Mit diesem Schild kannst du nur auf mehr Rücksicht der anderen Verkehrsteilnehmer hoffen, was aber trotzdem nicht zu deinem Recht wird.

Dieser Beitrag wurde editiert.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 25.09.2009 08:44 Zitieren Beitrag melden

@Dinxbumz richtig
Das Verkehrsteilnehmer bei angebrachten Hinweisschildern oder Dachaufsätzen am Fahrzeug nicht erkennen können, dass sich ein Feuerwehrangehöriger auf dem Weg zum Gerätehaus befindet.

was haltet ihr von dachaufsetzern??? NICHTS

MrFloppy

Zugführer

MrFloppy

Geschrieben am 25.09.2009 09:00 Zitieren Beitrag melden

Wäre froh wenn der Verkauf der Dinger meine Idee gewesen wäre.
Jeden Tag steht einer auf und kauft den Mist!

*dollars in den augen*

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 25.09.2009 09:05 Zitieren Beitrag melden

ja von der Seite gesehen grins

Spandexmuc1

Stv. Kreisbrandmeister

Spandexmuc1

Geschrieben am 25.09.2009 10:45 Zitieren Beitrag melden

Wer mal schnell ein wenig Geld braucht braucht nur abzuwarten bis einer mit so einem Schild vorbeikommt, dann kurz mal einen Unfall profozieren und schon hat der Feuerwehrler mit dem Schild sehr schlechte Karten.
So gut wie jeder Richter wird glauben das der Feuerwehrler der ja das Tolle Dachschild aufs Auto gemacht hat, bestimmt auch die Geschwindigkeit überschritten hat um schnell zum Einsatz zu kommen. Ergo bekommt er einen großen Teil der Schuld und der andere freut sich über ein neues Auto.

Klar ein wenig Übertrieben ist es aber mal ganz ehrlich, Wer bei der Feuerwehr ist sollte doch auch bei einer Wache sein die irgendwie in der nähe ist, also geringe Anfahrzeit. Sagen wir mal man braucht mit dem Auto 10 Minuten dann bringt eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit (abgesehen das es Stressiger ist) vieleicht gerade mal 1-2 Minuten. Ist es das wert?
Dem Kind das hinterm Auto über die Strasse laufen will ist es auch egal ob das Auto das mit 70 km/h angerasst kommt nun ein gelbes "Feuerwehr im Einsatz" Schild auf dem Dach hat oder nicht.
Wie viele Feuerwehrleute verunglücken Jährlich auf dem Weg zur Wache? (meine nun nicht Tötlich oder dergleichen sondern auch schon Blechschäden).

1-2 Minuten sind diese zusätzliche Gefärdung nicht wert ob mit oder ohne Dachschild, gerade das sollten doch angehörige der Feuerwehr wissen die oft genug das Ergebniss von zu schnellen Fahrten sehen.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 25.09.2009 11:01 Zitieren Beitrag melden

Zieh doch in die Nähe deiner Wache...Dann kannste mittem Fahrrad hingurken....

Spandexmuc1

Stv. Kreisbrandmeister

Spandexmuc1

Geschrieben am 25.09.2009 11:08 Zitieren Beitrag melden

Da hast Recht, das Fahrrad ist bestimmt in den meisten Fällen sogar schneller also das Auto, aber nicht jeder lebt so nahe an der Wache das er das Fahrrad nutzen kann also ist es nicht wirklich eine Alternative zum Auto.

19firefighter83

Hauptfeuerwehrmann

19firefighter83

Geschrieben am 25.09.2009 12:15 Zitieren Beitrag melden

ich glaube ihr solltest euch mal die stvo durch lesen ... das steht kla drin das jeder im privaten bereich alermierte person die sonderrechte nutzen kann aber net muss

Peti112

Stv. Gruppenführer

Peti112

Geschrieben am 25.09.2009 12:21 Zitieren Beitrag melden

@Dinxbumz
Es bleibt darauf hinzuweisen, daß der
Feuerwehrangehörige in dieser Situation zwar grundsätzlich
Sonderrechte in Anspruch nehmen kann, er aber
kein Wegerecht hat. Das heißt, er darf sich zwar über die
Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung hinwegsetzten
(z.B. schneller fahren als sonst erlaubt),.................... .

Auszug aus dem Feuerwehrwesen/ Gesetzliche Grundlagen-Privatfahrzeug/ 3-2.3.9 Inanspruchnahme von
Sonderrechten mit dem
Privatfahrzeug

Also als Feuerwehrangehöriger dürftest du schon bei einem Alarmfall schneller fahren als vorgeschrieben, dies ist wichtig wenn du, z.B. geblitzt wirst. Auf dem Foto wäre es aber von Vorteil wenn es eindeutig erkennbar wäre, das du zum Gerätehaus,bzw. Stützpunkt fährst, mithilfe, z.B eines Dachaufsetzters, Feuerwehrschild o.ä......

19firefighter83

Hauptfeuerwehrmann

19firefighter83

Geschrieben am 25.09.2009 12:30 Zitieren Beitrag melden

genau das sage ich ja immer das man sonderechte hat aber keine wegerechte..... und damit die leute sehen wieso man vll in bischen schneller fährt kann man sich dadurch auch erkänntlich machen.....so denken die leute zumindest net was das wieder für ein spinner der da wieder zu schnell fährt sondern sehen es vll ein das er zu zu schnell fährt..... denn es könnte jeden treffen und jeder wäre dann um 1 minute froh

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