was haltet ihr von dachaufsetzern???

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ChrisiLA

Stv. Kreisbrandmeister

ChrisiLA

Geschrieben am 25.09.2009 12:55 Zitieren Beitrag melden

@19firefighter83

Die Inanspruchnahme von Sonderrechten muss dringend geboten sein, d.h. der hoheitliche Auftrag könnte bei Beachtung aller Vekehrsregeln, überhaupt nicht, nur unzureichend oder nicht schnell genug erfüllt werden...
Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden...

Die Befreiung des § 35 Abs. 1 StVO von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung erstreckt sich nicht auf andere Verkehrs- und Strafgesetze. Strafgesetzbuch, Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrszulassungsordnung bleiben uneingeschränkt gültig.

Die Verantwortlichkeit des Sonderrechtsfahrers im Sinne des allgemeinen Strafrechtes bleibt bestehen!!!

Wenn du jemand auf der Straße anfährst und der dich Anzeigt kannst du dich nicht auf deinen Superparagraphen verlassen.
Weil Strafrechte bleiben bestehen... und dann bekommst du deine Strafe egal ob du ein Dachaufsetzer drauf hast oder nicht...
und die Begründung würde ich dann gern mal hören die du dann äußerst, weil der Richter wird sich da freuen...

 

19firefighter83

Hauptfeuerwehrmann

19firefighter83

Geschrieben am 25.09.2009 13:04 Zitieren Beitrag melden

das sagt es doch aus das wenn was passiert man selber schuld ist ....aber bei blitzern und so kann es hilfreich sein..... ist klaa wenn du jemanden anfährt bist du schuld... in der stadt wie bremen würde ich es auch net machen aber ich komm von einem dorf oder eher kleien stadt... da kann man es noch machen da bei uns net soviel los ist.....

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 25.09.2009 13:06 Zitieren Beitrag melden

Sie müssen Dir aber die "Sonderrechte" nicht gewähren. Die Sonderrechte nach § 35/ Abs. 1 verpflichten andere Verkehrsteilnehmer NICHT , dem Feuerwehrangehörigen Vorrechte einzuräumen (z. B. Vorfahrt, Befahren der Gegenfahrbahn, Befahren einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung oder Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße...), da diese Vorrechte lediglich Fahrzeugen mit Sondersignalen eingeräumt sind

ChrisiLA

Stv. Kreisbrandmeister

ChrisiLA

Geschrieben am 25.09.2009 13:22 Zitieren Beitrag melden

so wenn dir das klar ist das wenn was passiert hab ich ja jetzt begriffen! Nur wenn du immernoch drüber nachdenkst das du die Sonderrechte in anspruch nehmen kannst dann nenn ich das nur Leichtsinnig... du kannst selbst auf einem Dorf nicht ausschließen das was passiert...
Ich brauche zur wache auch so 4 - 5 min, durchquere eine 30iger Zone und fahre trotzdem meine 30...
weil mir ist klar wenn ich jemand anfahr das ich dafür in den Bau gehen kann, und das ist es mir nicht wert um nur auf dem ersten Fahrzeug zu sitzen...

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 25.09.2009 13:23 Zitieren Beitrag melden

Die einzigen Sonderrecht die Du hast sind geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Parken auf dem Fußweg, mehr Sonderrechte haste nicht

ChrisiLA

Stv. Kreisbrandmeister

ChrisiLA

Geschrieben am 25.09.2009 13:28 Zitieren Beitrag melden

ja und dann Prost Mahlzeit wenn de dann jemanden Anfährst...
da kann jeder behaupten er habe das Recht mit dem § 35, dann ist das dem Herrn Staatsanwalt mal schön egal...

Die Verantwortlichkeit des Sonderrechtsfahrers im Sinne des allgemeinen Strafrechtes bleibt bestehen!!!

Denn alle Strafgesetze die es dann noch gibt bestehen noch,
z.B. fahrlässige Tötung, das soll mir mal einer zeigen wie er sich dann rechtfertigt...

Spandexmuc1

Stv. Kreisbrandmeister

Spandexmuc1

Geschrieben am 25.09.2009 13:34 Zitieren Beitrag melden

@ChrisiLA
Ganz im Gegenteil, das interessiert den Staatsanwalt sehr wohl denn selbst wenn der andere Schuld war wird er dir bestimmt unterstellen das du zu schnell und nicht vorsichtig genug unterwegs warst denn warum sonst das Schild und das pochen auf die Sonderrechte wenn man eh ganz brav fährt.

Sowie man so ein Schild auf dem Dach hat ist man imme der blöde wenn es mal scheppern sollte. Ohne Schild muss ich dann nur nciht sagen das ich zu einem Einsatz unterwegs war und es wird niemand Vorurteile haben.

Habe übrigens verstanden das du genau das selbe aussagen willst wollte es nur noch ein wenig verdeutlichen und da hat sich dein Satz mit dem Staatsanwalt recht gut angeboten.

Im Übrigen, wenn es jemanden wirklich auf jede Sekunde ankommt dann kann ich nur dem Vorschlag von Dinxbumz zustimmen und empfehlen näher an die Wache zu ziehen.

Dieser Beitrag wurde editiert.

19firefighter83

Hauptfeuerwehrmann

19firefighter83

Geschrieben am 25.09.2009 13:34 Zitieren Beitrag melden

dann lest euch das mal jetzt mal in rue durch in der stvo.....

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 25.09.2009 13:43 Zitieren Beitrag melden

wie die fünf Punkte ???

ChrisiLA

Stv. Kreisbrandmeister

ChrisiLA

Geschrieben am 25.09.2009 13:54 Zitieren Beitrag melden

ich weiß hier auch nicht warum sich 19firefighter83 so auf seine Sonderrechte besteht... also was er macht ist ja sowieso sein Problem, aber dennoch so darauf zu beharren...

also solangsam sollte man sowas glaube ich schon verstehen, das es diese Sonderrecht gibt aber man sich nicht zu 100% darauf berufen kann...

Andy09

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 25.09.2009 15:20 Zitieren Beitrag melden

Warum nutzt Ihr eigentlich nicht den von kurt89 schon im zweiten Post genannten Thread ?

http://www.feuerwache.net/forum/offtopic...
Da ist das Thema schon auf 7 Seiten ordentlich plattgewalzt
worden.

Genauso gibt es auch schon einen Thread zu §§ 35 und 38 StVO.
http://www.feuerwache.net/forum/offtopic...
Da geht es auf mehreren Seiten um nichts anderes ...

Wäre auch beides über die Suchfunktion zu finden gewesen ... ;-)


Meine Meinung zu den Dachaufsetzern:
Die nutzen nur einem, nämlich dem, der die Dinger auf den Markt gebracht hat und für teures Geld verkauft.
- Bei Tage interessiert es kaum einen, was da drauf steht. Taxi oder watt ???
- Bei Nacht schon gar nicht, da man sie dann nicht sieht. Und beleuchtet sind die Dinger ohnehin verboten, da sie "das Signalbild des Fahrzeugs verfälschen".
- Wenn das Teil sich bei schneller Fahrt oder schlimmstenfalls auch bei einem Aufprall selbständig macht und dann noch Sach- oder womöglich Personenschaden anrichtet, bist Du der Blöde. Der hersteller wird sich mit seiner Rechtsabteilung da immer irgendwie rausreden können, dass er es nicht zu verantworten hat, dass der Aufsetzer sich gelöst hat.

>>> Lass es sein mit dem Kauf. Bringt nichts, kostet einige RL-Credits und nachher liegt das Ding sowieso im Keller.:-)
Geht mir auch nicht anders mit meinem. War schließlich auch mal jung und gierig und hab mir so´n Quatsch zugelegt. :-(

SuperFeuerwehrmann

Wehrführer

SuperFeuerwehrmann

Geschrieben am 25.09.2009 15:52 Zitieren Beitrag melden

Stimme voll zu Andy. Haben keinen Nutzen und kosten eine menge Geld. Zu mal sie bei uns Verboten sind.

Und bevor ich mir so an Dachaufsetzer kauf lass ich mir lieber Frontblitzer einbauen.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 26.09.2009 11:47 Zitieren Beitrag melden

also ich komme aus dem schönen münsterland, das heisst viele kleine städte und dörfer. ich hab in keiner dieser gemeinden dachaufsetzer gesehen(ok ich rede jetzt mal nur von meinem kreis!!), egal wie klein sie sind. wir münsterländer haben anscheinend den unsinn dieser dinger begriffen;)

dave118

Zugführer

dave118

Geschrieben am 26.09.2009 11:53 Zitieren Beitrag melden

Bei uns in unserer Stadt sind sie verboten.
Das Kommando hat die verboten, warum und wieso, weiss ich nicht...
aber manchmal wäre ein Leuchtschild im Auto drin schon nicht schlecht... wenn ne Oma/Opa in ner 50er Zone 40 fahren und die alarmierung ernst ist...

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 26.09.2009 11:56 Zitieren Beitrag melden

dann haste einfach pech. gibt geneug leute die dann vor dir am gerätehaus sind. die ausrückezeit der feuerwehr wird von dachaufsetzern nicht beeinflusst!!!!!

dave118

Zugführer

dave118

Geschrieben am 26.09.2009 12:01 Zitieren Beitrag melden

dann haste einfach pech. gibt geneug leute die dann vor dir am gerätehaus sind. die ausrückezeit der feuerwehr wird von dachaufsetzern nicht beeinflusst!!!!!


klar;)... ich komm auch so nicht aufs 1. Fahrzeug, um das gehts auch nicht... bei mir kommts nicht drauf an, gibt sogar genug Einsätze, wo das 1. fahrzeug nach kurzer Zeit nach Hause geschickt wird und die später gekommenen weitermachen... Das sie nicht davon beeinflusst wird, ist mir auch klar...


Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 26.09.2009 12:02 Zitieren Beitrag melden

und genau deswegen sind sie sinnlos;)

19firefighter83

Hauptfeuerwehrmann

19firefighter83

Geschrieben am 26.09.2009 23:11 Zitieren Beitrag melden

ich denk mal wenn man viele feuerwehrleute fragen würde würde es gegen stimmt wie auch zustimmern für dachaufsetzer geben ... deswegen ist es jedem selber wissen ob sich jemand sowas auf sein dach stellt.... jeder sieht es auch anderes ob es sinnlos ist oder ob es einen sinn macht...

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 27.09.2009 12:59 Zitieren Beitrag melden

als wenn, dann ERGIBT es einen sinn;)

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