Leuchtschilder auf dem Weg zum Einsatz

Feuerwache.net Forum » Andere Foren » OffTopic » Leuchtschilder auf dem Weg zum Einsatz
Seiten
« < 1 2 3 4 5 6 7 8 9 > »
Benutzer Beitrag

Feuerwehrmann1985

Feuerwehrmannanwärter

Geschrieben am 20.01.2009 19:00 Zitieren Beitrag melden

Leuchtschilder auf dem Weg zum Einsatz

Hallo zusammen,

ich habe im www.Feuerwehrstore.de ein Einsatzleuchtschild entdeckt und gekauft. Bin sehr zufrieden. Spiegelschrift und verschiedene Texte hintereinander sind möglich. Ich habe gemerkt, dass dies bisher das einzigste Wirkungsvolle war auf dem Weg zum Magazin.

Habt Ihr auch Erfahrungen mit solchen Schildern?

Grüße Feuerwehrmann1985

 

schaefer78

Gruppenführer

schaefer78

Geschrieben am 20.01.2009 19:07 Zitieren Beitrag melden

Magazin?! Kommst du aus Ö oder so?!
IN Deutschland is alles was Blinkt wenn ich mich richtig erinnere verboten...Aber werd nochmal nachgucken...

Buji86

Stv. Zugführer

Buji86

Geschrieben am 20.01.2009 19:19 Zitieren Beitrag melden

Ich meine auch,dass die Leuchtschilder nicht erlaubt sind.
Bei uns gab es deswegen schon mal mächtig Ärger.

Zum Glück nicht für mich. :-)

Dieser Beitrag wurde editiert.

schaefer78

Gruppenführer

schaefer78

Geschrieben am 20.01.2009 19:21 Zitieren Beitrag melden

Die Dachaufsetzer ohne Bel. und blinkfunktion sind verboten.Das heißt der betrieb im Öffentlichen Verkehrsraum ist verboten.Der Besitz natürlich nicht!!

Joggl2801

Zugführer

Joggl2801

Geschrieben am 20.01.2009 19:27 Zitieren Beitrag melden

ohne Bel. und blinkfunktion sind verboten.

ich vermtue mal, du meinst mit, oder?

schaefer78

Gruppenführer

schaefer78

Geschrieben am 20.01.2009 19:31 Zitieren Beitrag melden

genau...sorry vertippt....

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 20.01.2009 19:37 Zitieren Beitrag melden

dachaufsetzer sin nur unbeleuchtet erlaubt, innenschilder auch mit beleuchtung

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 20.01.2009 19:39 Zitieren Beitrag melden

Direkt erwähnt in der StVZO ist der Dachaufsetzer für die Feuerwehr nicht!
Lediglich für " Ärzte " gibt es den Absatz 6 der StVZO §52 ,
der da lautet :
An Kraftfahrzeugen, in denen ein Arzt zur Hilfeleistung in Notfällen unterwegs ist, darf während des Einsatzes ein nach vorn und hinten wirkendes Schild mit der in schwarzer Schrift auf gelben Grund versehenen Aufschrift *Arzt Notfalleinsatz* auf dem Dach angebracht sein,
das gelbes Blinklicht ausstrahlt ; dies gilt nur wenn der Arzt zum Führen des Schildes berechtigt ist!
Die Berechtigung erteilt ....... Zulassungstelle ...bla bla.....,
erhält eine Bescheinigung, welche im Fahrzeug mitzuführen ist!

D.h. alle außer die im §52 Abs.6 der StVZO genannten Personen dürfen solche Schilder nicht einsetzen! Allerdings geht es hier nur um Beleuchtete Dachaufsetzer...!
Selber zum lesen:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo...

schaefer78

Gruppenführer

schaefer78

Geschrieben am 20.01.2009 19:40 Zitieren Beitrag melden

hmm ob das innen viel anders ist mit dem beleutet sein weiß ich nicht kann aber sein.aber blinken darfs drinnen auch net das weiß ich sicher.Nur Beleuchtet kann innen wie gesagt erlaubt sein.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 20.01.2009 19:42 Zitieren Beitrag melden

@ Feuerwehrler
Weiss nicht ob das Innenschild (beleuchtet) auch schon als Zusatzbeleuchtung gilt...wäre damit vorsichtig

schaefer78

Gruppenführer

schaefer78

Geschrieben am 20.01.2009 19:44 Zitieren Beitrag melden

Direkt erwähnt in der StVZO ist der Dachaufsetzer für die Feuerwehr nicht!
Lediglich für " Ärzte " gibt es den Absatz 6 der StVZO §52 ,
der da lautet :
An Kraftfahrzeugen, in denen ein Arzt zur Hilfeleistung in Notfällen unterwegs ist, darf während des Einsatzes ein nach vorn und hinten wirkendes Schild mit der in schwarzer Schrift auf gelben Grund versehenen Aufschrift *Arzt Notfalleinsatz* auf dem Dach angebracht sein,
das gelbes Blinklicht ausstrahlt ; dies gilt nur wenn der Arzt zum Führen des Schildes berechtigt ist!
Die Berechtigung erteilt ....... Zulassungstelle ...bla bla.....,
erhält eine Bescheinigung, welche im Fahrzeug mitzuführen ist!

D.h. alle außer die im §52 Abs.6 der StVZO genannten Personen dürfen solche Schilder nicht einsetzen! Allerdings geht es hier nur um Beleuchtete Dachaufsetzer...!
Selber zum lesen:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo...


Genau....

Bevor wir Dienstfahrzeuge bekommen hatten,waren in unsren priv.PKW SOSI Anlagen eingebaut bekommen diese mussten auch zuerst von der Behörde genehmigt werden und eingetragen werden....

Dieser Beitrag wurde editiert.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 20.01.2009 19:45 Zitieren Beitrag melden

hab mich damit, bevor ich mir meinen dachaufsetzer gekauft hab beschäfztigt und mein des mit de innenschilder da irgendwo mal gelesen zu habn

schaefer78

Gruppenführer

schaefer78

Geschrieben am 20.01.2009 19:48 Zitieren Beitrag melden

wie gesagt bei den innenschildern kanns sein das es erlaubt is das sie beleuchtet sind..die ganzen LKW´s auf den Autobahnen haben ja auch bel. Namen´s schilder in ihren Kabinen.Kann mir net vorstellen das die alle verbotener weise damit fahren....hat ja jeder von denen....

Feuerwehrmann1985

Feuerwehrmannanwärter

Geschrieben am 20.01.2009 19:49 Zitieren Beitrag melden

Was machen dann die ganzen Trucker in Deutschland. Hab noch nie gehört, dass jemand wegen einem Leuchtschild wie im Feuerwehrstore.de angeboten eins auf den Deckel bekommen hat. Denke die Polizei wäre da kulant oder?

Wehr

Stv. Zugführer

Wehr

Geschrieben am 20.01.2009 19:50 Zitieren Beitrag melden

Ich halte nix von den Dingern achtet eh keine Sau auf sowas! Den Leuten ist es teilweise egal weshalb und warum du so ein Schild auf dem Dach hast! Die brauchen keine schnelle und zuverlässige Hilfe!!!

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 20.01.2009 20:17 Zitieren Beitrag melden

Das nicht @ Feuerwehrmann1985...doch diese Dinger haben ja auch keinen Sinn oder Zweck.
Das Schild (mit beweglicher Schrift) soll ja "freie Bahn" verschaffen... wenn nun eine privat Person angibt - Aufgrund des lesens im Rückspiegel Deines Schildes - ist es zum Vu oder sonstiger Beschädigung gekommen (wegen ablenkung,überlastung oder sonstiges).... da bist Du auf gut Deutsch am Arsch.
Und wenn dann Autos rumfahren die so bewegliche Schrift haben - weiss ich nicht ob die Herren in Grün da auch noch drüber weggucken..man sollte den Bogen nicht überspannen.
Und WEHR hat vollkommen recht...es gibt keine Beweise das die Dinger helfen... nur Augenscheinlich sieht man das die Kollegen der FF mit den Schildern unvorsichtiger fahren als diese, die ohne Schilder ankommen (und Bunt gemischt - also kein Vorteil)
__________________
Alle Rechtschreibfehler gehören mir - doch wer einen findet darf ihn behalten

Sotithefox

Gruppenführer

Geschrieben am 20.01.2009 21:00 Zitieren Beitrag melden

Meine letzte Information war, dass alle Bleuchtungskörper, die Licht nach außen abstrahlen können und sich im Fahrzeug befinden- nicht erlaubt sind (z.B. Schilder oder ganz banal diese beleuchteten Tannenbäume).

Wäre es erlaubt im inneren des Fahrzeuges eine Beleuchtungseinrichtung anzubringen, die nach außen leuchtet, könnte sich ja auch jeder einfach ein blaues Lämpchen auf das Amaturenbrett bauen. ;)

Ich vermute jedoch mal, dass die Polizei bei Namensschildern einfach mal ein Auge zu drückt. Bei LKWs gibt es sicherlich wichtigere Sachen als ein Namensschild.

Tiburon

Stv. Wehrführer

Tiburon

Geschrieben am 20.01.2009 23:14 Zitieren Beitrag melden

Meine letzte Information war, dass alle Bleuchtungskörper, die Licht nach außen abstrahlen können und sich im Fahrzeug befinden- nicht erlaubt sind (z.B. Schilder oder ganz banal diese beleuchteten Tannenbäume).

So ist das vollkommen korrekt. Alle lichttechnischen Einrichtungen die beim Betrieb eines KFZ erlaubt sind stehen in der StVZO. Alles was dort nicht erwähnt ist und nach außen strahlt ist verboten.
Egal ob Weihnachtsbaum, Namensschild oder "Feuerwehr im Einsatz".

kainomatic

Oberfeuerwehrmann

Geschrieben am 21.01.2009 08:40 Zitieren Beitrag melden

also mich regen die trucker auch auf und nicht nur wegen den leuchtschildern die haben oftmals sogar LEDs vorne am kühler oder ich hab auch schonmal gesehen das in der fahrer kabine ein großes blau beleuchtetes mercedes zeichen drin hängt aber da sagt die polizei garnichts... naja ihr habt schon recht mit unvorsichtiger fahren und so stimmt schon deswegen würd ich mir sowas auch net holen bringt nix und kostet... trotzdem warum dürfen trucker das aber normale bürger dürfen sich noch nichtmal ne kleine neon innenbeleuchtung montieren...

Buxi

Hauptfeuerwehrmann

Buxi

Geschrieben am 21.01.2009 11:55 Zitieren Beitrag melden

.....

Dieser Beitrag wurde editiert.

Um eine Nachricht schreiben zu können, musst du angemeldet sein.
Seiten
« < 1 2 3 4 5 6 7 8 9 > »