So sollte eine Einsatzfahrt nich aussehn
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tlf16251
Zugführer
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Geschrieben am 14.06.2009 21:22
habt ihr keine anderen sorgen?
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Schilli
Stv. Wehrführer
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Geschrieben am 14.06.2009 22:03
ich bedauer, nein^^
Physik-LK, da kann man nichts machen
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Andy09
Kreisbrandmeister
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Geschrieben am 14.06.2009 23:49
Truppmann der §35 ERLAUBT es Dir, von den Bestimmungen der StVO abzuweichen, er schreibt es Dir nicht vor. Auch steht der §1 nicht umsonst als erstes. " ... niemanden gefährden oder über das unbedingt erforderliche Maß hinaus behindern ... "
Wenn Du also Dein Wegerecht in Anspruch nimmst, bist Du dran, wenn etwas passiert, ggf. zusätzlich auch der Führer (Beifahrer) des Fahrzeugs, da er bei unangemessen riskanter Fahrweise auf Dich hätte einwirken sollen.
Aber als Fahrer bist DU auf jeden Fall erstmal dran. Ob die Klage dann niedergeschlagen wird, ist eine andere Sache. Verlassen solltest Du Dich darauf aber auf gar keinen Fall. Die Staatsanwälte sind vielleicht (???) noch positiv eingestellt, garantiert aber nicht die Anwälte der Nebenkläger wie beispielsweise auch der Versicherungen.
Es kommt dann auch ganz sicher die Frage nach der Verhältnismäßigkeit und es ist ein gewaltiger Unterschied zwischen einem Gebäudebrand mit vermissten Personen oder einem Dackel im Fuchsbau.
War nun gerade dieses Fahrzeug entscheidend an der Einsatzstelle ?
Hättest Du nicht besser rechts an dem anderen Fahrzeug vorbeifahren sollen anstatt links ?
Bist Du auch sonst schon mal im Strassenverkehr auffällig geworden ?
Und vor allen Dingen: Hast Du das mögliche Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer einkalkliert ?
Zu dem Thema gibt es nicht nur den Gesetzestext, sondern ganze Bücher mit Auslegungstexten, Urteilen und Begründungen dazu.
Kurzfassung: Passt bloss auf ... 
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 15.06.2009 18:17
ok
danke
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