Der Regelthread

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Feuertod

Stv. Landesbrandmeister

Feuertod

Geschrieben am 24.03.2011 00:18 Zitieren Beitrag melden

1.)
Haben Sie mir noch kein Ticket mit allen Nebenkosten bezahlt, insbesondere aber noch nicht die Japaner dazu gebrach, meine Vorschläge auch umzusetzen.
2.)
Mache ich meine Verfahren schriftlich.
Meine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland liegt aber bereits beim Europäischen Gerichtshof in Straßburg.
Sie erinnern sich?
Da, wo ich die 110 angerufen habe, und es daraufhin zu einem Brand auf der Kreisleitstelle kam?
Wo der von mir angezeigte Staatsanwalt die gegen ihn gerichtete Strafanzeige dann persönlich bearbeitet hat?
Soll ich die Klageschrift mal hier im Forum veröffentlichen?
Übrigens habe ich meinen Brief an die Regierung fast fertig.
Es dauert halt nur etwas länger, weil ich ja einige meiner Beitäge aus den Foren als Anlage mitschicken wollte. Aber da diese ja zensiert wurden, kann ich die ja nicht einfach von der Website nehmen, sondern muß die mühsam alle einzeln von meinen Datensicherungen heraussuchen.
Natürlich kann die Zensur der Mods also Menschenleben kosten.

 

sst89

Moderator

Stv. Kreisbrandmeister

Geschrieben am 24.03.2011 00:20 Zitieren Beitrag melden

"Er könnte auch schreiben, dass alle dieses Gebäude nackt betreten müssen. "
Klar könnte er.
Er könnte dann aber Probleme mit der Justiz bekommen.
Schließlich spielen hier auch Kinder mit. und die dürfen Sie an Jugendgefährdenden Orten nicht mitspielen lassen.
Oder wollen Sie hier etwa behaupten, Sie könnten Sie per AGB die Zustimmung zu Sexuellen Handlungen holen???
Das schützt Sie nicht vor einer Gefängnisstrafe wegen Vergeealtigung!
Und überraschende Klauseln in AGBs sind eh nichtig.

"Sie können die Regeln im Nachhinein nicht mehr anfechten. Erst recht nicht nach so langer Zeit. "

Doch, kann ich. Ausserdem habe ich das ja bereits in der Vergangenheit getan. Fragen Sie da mal Ihren Rechtsanwalt, der freut sich über viel viel Geld, dass er mit Ihnen verdienen kann.



1. habe ich um zitierung ganzer Absätze gebeten, um diese Wortverdreherei zu erschweren. Aus Kulanz lass ich das aber stehn.

Ich schrieb: KÖNNTE. Und ich schrieb nicht SHPLAY, sondern der Hausherr. Das kann man ganz klar Erkennen, wenn man nicht einzelne Sätze rauspfrimelt.

Wie läuft es denn in den FKK-Clubs ab. Klar ist das Beispiel ein bisschen überspitzt dargestellt, so lässt es sich aber am Besten erklären. Natürlich greifen Jugendschutzgesetze. Dann darf halt keiner U18 in diesen FKK.Club eintreten. Ganz einfach. Das steht dann in einem anderen Absatz des AGB.

Sie haben mindestens im April 2009 mit Ihrer Garantie in Ihrem Verband den Regeln zugestimmt. Wenn nicht noch früher. Zwischen April 2009 und heute haben Sie sehr viele Posts gesetzt. Da waren die Regeln noch OK. Kaum verstoßen Sie aber gegen diese Regeln, sind diese plötzlich nicht mehr OK, jetzt muss man diese Regeln, die sich nicht geändert haben, plötzlich anfechten. Sie müssen doch selber zugeben, dass dies Schwachsinn ist...

PASS

Stv. Kreisbrandmeister

PASS

Geschrieben am 24.03.2011 00:23 Zitieren Beitrag melden

So ,jetzt melde ich mich hier auch mal zu Wort ich, kann nämlich net mehr

Ich beobachte das hier schon einige Zeit und was hier abgeht, dass kann ich schon nicht mehr nachvollziehen
Einerseits regt es mich ziehmlich auf ,andererseits finde ich es jedoch einfach nur lachhaft

Ich bin schon sehr lange Mitglied hier , und habe eig auch immer gerne im Forum gelsen und ab und zu auch mal meinen senf dazugegeben...

Dass was sie hier tun Herr/Frau Feuertod verleidet mir so ziehmlich das ganze Forum...

Und ich zudem Frage ich mich ,warum sie überhaupt hier rein schreiben ,wenn es sie doch so stört was hier abgeht .
Warum gehen sie überhaupt noch in dieses forum wenn sie doch eh keine andere meinung annehmen und sich nur diskrimminiert fühlen und ihrer Meinung nach die Forenregeln Gesetzteswiedrig sind bzw die durchsetzung dieser.
Suchen sie sich doch ein Forum ohne Regeln

Ein forum ist für einen Meinungsaustausch da und nicht dafür seine Meinung allen anderen aufzuzwingen und alle anderen meinung zu diffammieren , verfälschen oder anhand merkwürdiger fakten und nicht bestätigter rechtsaussagen als nichtig ab zutun.
Schließlich sind wir hier nicht bei Diktator.net und sie nicht unser Herrscher.

um ontopic zubleiben:

Ich habe ein wenig Recherchiert und kaum eine ihrer Aussagen in jedwedem beitrag kann ich als wirklich richtig oder auch als Bestätigt anssehen

Zudem verstoßen sie oft bzw immer wieder gegen die Forenregeln usw
Und meiner Meinung nach sind die Zensierungen ihrer Beiträge angebracht und erfolgen soweit ich es gesehen habe nicht unrechtmäßig

vielmehr sind viele ihre beiträge falsch, verdrehen die tatsachen/spiegeln die wahrheit nicht wirklcih wieder oder sie sind nur halbwahr

Da ich über ein wenig Erfahrung im psyschologischen Bereich verfüge gebe ich ihnen ,ohne sie angreifen zu wollen, den Ratschlag eventuell mal den arzt ihres vertrauens aufzusuchen ,
weil solch ein verhalten wirkt sich auf Dauer negativ auf das soziale Leben aus und kann auch zu tiefer gehenden Störungen führen
Zudem zeigt es eine Psyschologische Störung ihrerseits auf.
Meiner Meinung nach sind sie ohne sie angreifen zu wollen zu stark von sich selbst überzeugt
Zudem scheinen sie die Wahrheit nur so zu sehen wie sie wollen.
Sollten sie dies nicht absichtlich tun so bedaure ich sie und würde sie auf der suche nach Hilfe unterstützen
Gesetzt sie tun dies mit Absicht, so bitte ich sie das in einem geringeren Rahmen oder aber nicht in diese Forum zu tun ,da es mir und wahrscheinlich auch anderen leuten das Forum verleidet

Und dies wäre / ist schade , da das Forum ja zum Meinungsausstausch da ist und um eventuell Verbesserungsvorschläge anzubringen.

So sollte ich sie zu hart angegriffen haben ,tut es mir leid ... ich bin normalerweise nicht so aber das hier geht mir aufn senkel,
ansonsten tut es mir leid wenn es sie zu stark trifft

Sollte das hier zu angreifend sein ,bitte ich das mir dies gesagt wird damit ich es ändern kann

sollte mir noch etwas einfallen so füge ich es an
Rechtschreibung verbessere ich sobald ich ausgeschlafen habe:D
MFG
PASS


1.Edit schon mal ein wenig überarbeitet

Dieser Beitrag wurde editiert.

nichtelse

Stv. Landesbrandmeister

nichtelse

Geschrieben am 24.03.2011 00:25 Zitieren Beitrag melden

1.)
Haben Sie mir noch kein Ticket mit allen Nebenkosten bezahlt, insbesondere aber noch nicht die Japaner dazu gebrach, meine Vorschläge auch umzusetzen.
2.)
Mache ich meine Verfahren schriftlich.
Meine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland liegt aber bereits beim Europäischen Gerichtshof in Straßburg.
Sie erinnern sich?
Da, wo ich die 110 angerufen habe, und es daraufhin zu einem Brand auf der Kreisleitstelle kam?
Wo der von mir angezeigte Staatsanwalt die gegen ihn gerichtete Strafanzeige dann persönlich bearbeitet hat?
Soll ich die Klageschrift mal hier im Forum veröffentlichen?
Übrigens habe ich meinen Brief an die Regierung fast fertig.
Es dauert halt nur etwas länger, weil ich ja einige meiner Beitäge aus den Foren als Anlage mitschicken wollte. Aber da diese ja zensiert wurden, kann ich die ja nicht einfach von der Website nehmen, sondern muß die mühsam alle einzeln von meinen Datensicherungen heraussuchen.
Natürlich kann die Zensur der Mods also Menschenleben kosten.



zu 1 kann hier glaub ich niemand Ihren Gedankengängen volgen, also müßten Sie Ihre Ideen schon selber verkaufen.

zu 2. Sie wählen Ihre Prioritäten also dermassen das Sie es wichtiger finden erst Beweise in einemOnline Browser Game zu sichern , wo Ihnen angeblich Unrecht getan wurde weil Ihre beleidigungen glöscht werden, anstatt Ihre Energie einzusetzen um Leben zu retten?

Pfui Deibel was sind Sie für ein Schmierfink

Feuertod

Stv. Landesbrandmeister

Feuertod

Geschrieben am 24.03.2011 00:26 Zitieren Beitrag melden

@Paul1980
Die Sachverhalt ist keine Urteilsbegründung.
Hier die Pressemitteilung (zwar auch keine Urteilsbegründung, aber immerhin ausführlicher):

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 18/2011 vom 22. Februar 2011

Urteil vom 22. Februar 2011
1 BvR 699/06

--------------------------------------------------------------------------------Versammlungsfreiheit gilt auch im Frankfurter Flughafen--------------------------------------------------------------------------------

I. Sachverhalt

1. Der Flughafen Frankfurt am Main wird von der Fraport
Aktiengesellschaft (Fraport AG) betrieben. Ihre Anteile stehen
mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand, aufgeteilt zwischen dem
Land Hessen und der Stadt Frankfurt am Main. Der Flughafen umfasst neben
der für die Abwicklung des Flugverkehrs bestimmten Infrastruktur
zahlreiche Einrichtungen zu Zwecken des Konsums und der
Freizeitgestaltung, die der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind.

2. Die Beschwerdeführerin ist Mitglied einer „Initiative gegen
Abschiebungen“, die sich gegen die Abschiebung von Ausländern unter
Mitwirkung privater Fluggesellschaften wendet. Nachdem sie mit fünf
weiteren Mitgliedern in der Abflughalle des Frankfurter Flughafens im
März 2003 an einem Abfertigungsschalter Flugblätter verteilt hatte, die
sich gegen eine Abschiebung richteten, erteilte ihr die Fraport AG ein
„Flughafenverbot“ mit dem Hinweis, dass gegen sie ein Strafantrag wegen
Hausfriedensbruchs erstattet werde, sobald sie erneut „unberechtigt“ auf
dem Flughafen angetroffen werde. Mit einem erläuternden Schreiben wies
sie die Beschwerdeführerin unter Bezugnahme auf ihre
Flughafenbenutzungsordnung darauf hin, dass Sammlungen, Werbungen sowie
das Verteilen von Flugblättern ihrer Einwilligung bedürfen und dass sie
„nicht abgestimmte Demonstrationen im Terminal aus Gründen des
reibungslosen Betriebsablaufes und der Sicherheit grundsätzlich nicht“
dulde.

3. Die von der Beschwerdeführerin vor den Zivilgerichten gegen die
Fraport AG erhobene Klage auf Feststellung, dass das erteilte
Demonstrations- und Meinungskundgabeverbot für das Gelände des
Flughafens Frankfurt rechtswidrig sei, blieb in allen Instanzen ohne
Erfolg. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdeführerin -
unter anderem - eine Verletzung ihrer Grundrechte der Meinungsfreiheit
und der Versammlungsfreiheit durch die angegriffenen zivilgerichtlichen
Entscheidungen.

II. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit 7 : 1 Stimmen
entschieden, dass die angegriffenen zivilgerichtlichen Entscheidungen
die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten der Meinungsfreiheit aus
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG und der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1
GG verletzen, und hat diese daher aufgehoben. Die Sache ist zur erneuten
Entscheidung an das Amtsgericht Frankfurt am Main zurückverwiesen
worden.

III. Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen
zugrunde:

1. Die Fraport AG ist gegenüber der Beschwerdeführerin unmittelbar an
die Grundrechte gebunden. Die Nutzung zivilrechtlicher Formen enthebt
die staatliche Gewalt nicht von ihrer Bindung an die Grundrechte gemäß
Art. 1 Abs. 3 GG. Von der öffentlichen Hand beherrschte
gemischtwirtschaftliche Unternehmen unterliegen ebenso wie im
Alleineigentum des Staates stehende öffentliche Unternehmen, die in den
Formen des Privatrechts organisiert sind, einer unmittelbaren
Grundrechtsbindung.

Gemäß Art. 1 Abs. 3 GG binden die Grundrechte Gesetzgebung, vollziehende
Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Sie gelten
nicht nur für bestimmte Bereiche, Funktionen oder Handlungsformen
staatlicher Aufgabenwahrnehmung, sondern binden die staatliche Gewalt
umfassend und insgesamt. Dabei liegt Art. 1 Abs. 3 GG eine elementare
Unterscheidung zugrunde: Während der Bürger prinzipiell frei ist, ist
der Staat prinzipiell gebunden. Dementsprechend ist der Bürger
seinerseits durch die Grundrechte nicht unmittelbar gebunden, sondern
findet durch sie gegenüber dem Staat Anerkennung als freie Person, die
in der Entfaltung ihrer Individualität selbst verantwortlich ist. Seine
Inpflichtnahme durch die Rechtsordnung ist von vornherein relativ und
prinzipiell begrenzt; der Staat schafft hierbei auch einen Ausgleich
zwischen den verschiedenen Grundrechtsträgern und bringt damit zwischen
diesen die Grundrechte mittelbar zur Geltung. Demgegenüber handelt der
Staat in treuhänderischer Aufgabenwahrnehmung für die Bürger und ist
ihnen rechenschaftspflichtig. Seine Aktivitäten verstehen sich nicht als
Ausdruck freier subjektiver Überzeugungen in Verwirklichung persönlicher
Individualität, sondern bleiben in distanziertem Respekt vor den
verschiedenen Überzeugungen der Staatsbürger und werden dementsprechend
von der Verfassung umfassend und unmittelbar an die Grundrechte
gebunden. Dies gilt auch, wenn er für seine Aufgabenwahrnehmung auf das
Zivilrecht zurückgreift.

Die unmittelbare Grundrechtsbindung trifft nicht nur öffentliche
Unternehmen, die vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand stehen,
sondern auch gemischtwirtschaftliche Unternehmen, wenn diese von der
öffentlichen Hand beherrscht werden. Dies ist in der Regel der Fall,
wenn mehr als die Hälfte der Anteile im Eigentum der öffentlichen Hand
stehen. Die Annahme einer unmittelbaren Grundrechtsbindung nicht nur der
Anteilseigner, sondern auch des betreffenden Unternehmens selbst
entspricht seinem Charakter als verselbständigter Handlungseinheit und
stellt eine effektive Grundrechtsbindung unabhängig davon sicher, ob,
wieweit und in welcher Form der oder die Eigentümer
gesellschaftsrechtlich auf die Leitung der Geschäfte Einfluss nehmen
können und wie bei Unternehmen mit verschiedenen öffentlichen
Anteilseignern eine Koordination der Einflussrechte verschiedener
öffentlicher Eigentümer zu gewährleisten ist. Die Rechte der privaten
Anteilseigner erfahren hierdurch keine ungerechtfertigte Einbuße: Ob
diese sich an einem öffentlich beherrschten Unternehmen beteiligen oder
nicht, liegt in ihrer freien Entscheidung, und auch wenn sich die
Mehrheitsverhältnisse erst nachträglich ändern, steht es ihnen wie bei
der Änderung von Mehrheitsverhältnissen sonst frei, hierauf zu
reagieren. Ohnehin unberührt bleibt ihre Rechtsstellung als
Grundrechtsträger insbesondere des Eigentumsgrundrechts unmittelbar
gegenüber den öffentlichen Anteilseignern oder sonst gegenüber der
öffentlichen Gewalt.

2. Die angegriffenen Entscheidungen verletzen die Beschwerdeführerin in
ihrer Versammlungsfreiheit.

a) Der Schutzbereich der Versammlungsfreiheit ist eröffnet. Die
Versammlungsfreiheit gewährleistet den Grundrechtsträgern unter anderem
das Recht, über den Ort der Veranstaltung frei zu bestimmen. Sie
verschafft ihnen damit allerdings kein Zutrittsrecht zu beliebigen
Orten. Insbesondere können Versammlungen nicht ohne Weiteres auf frei
gewählten Privatgrundstücken durchgeführt werden. Allerdings ist die
Versammlungsfreiheit auch nicht auf den öffentlichen Straßenraum
begrenzt. Vielmehr verbürgt sie die Durchführung von Versammlungen auch
an anderen Orten, wo ein öffentliches Unternehmen einen allgemeinen
öffentlichen Verkehr eröffnet hat. Wenn heute die Kommunikationsfunktion
der öffentlichen Straßen zunehmend durch weitere Foren wie
Einkaufszentren oder sonstige Begegnungsstätten ergänzt wird, kann die
Versammlungsfreiheit für die Verkehrsflächen solcher Einrichtungen nicht
ausgenommen werden, soweit eine unmittelbare Grundrechtsbindung besteht
oder Private im Wege der mittelbaren Drittwirkung in Anspruch genommen
werden können. Dies gilt unabhängig davon, ob die Flächen sich in
eigenen Anlagen befinden oder in Verbindung mit
Infrastruktureinrichtungen stehen, überdacht oder im Freien angesiedelt
sind.

Orte allgemeinen kommunikativen Verkehrs, die neben dem öffentlichen
Straßenraum für die Durchführung von Versammlungen in Anspruch genommen
werden können, sind zunächst nur solche, die der Öffentlichkeit
allgemein geöffnet und zugänglich sind. Ausgeschlossen sind demgegenüber
zum einen Orte, zu denen der Zugang individuell kontrolliert und nur für
einzelne, begrenzte Zwecke gestattet wird. Zum anderen beantwortet sich
die Frage, ob ein solcher außerhalb öffentlicher Straßen, Wege und
Plätze liegender Ort als ein öffentlicher Kommunikationsraum zu
beurteilen ist, nach dem Leitbild des öffentlichen Forums. Dieses ist
dadurch charakterisiert, dass auf ihm eine Vielzahl von verschiedenen
Tätigkeiten und Anliegen verfolgt werden kann und hierdurch ein
vielseitiges und offenes Kommunikationsgeflecht entsteht. Die von der
Beschwerdeführerin beabsichtigten Zusammenkünfte fallen in den
Schutzbereich der Versammlungsfreiheit, da sie auch Bereiche des
Frankfurter Flughafens betreffen, die als Orte allgemeinen
kommunikativen Verkehrs ausgestaltet sind.

b) Die angegriffenen Entscheidungen greifen in die Versammlungsfreiheit
ein. Grundsätzlich finden als Rechtsgrundlagen für Eingriffe durch die
Versammlungsbehörden und die Vollzugspolizei auch im Frankfurter
Flughafen die Vorschriften des Versammlungsgesetzes Anwendung. Daneben
können Eingriffe durch die Flughafenbetreiberin aber auch auf das
privatrechtliche Hausrecht gemäß § 903 Satz 1, § 1004 BGB als ein die
Versammlungsfreiheit beschränkendes Gesetz im Sinne des Art. 8 Abs. 2 GG
gestützt werden. Versammlungen an Orten allgemeinen kommunikativen
Verkehrs sind Versammlungen unter freiem Himmel im Sinne des Art. 8 Abs.
2 GG. Dies gilt unabhängig davon, ob die der Allgemeinheit geöffneten
Orte als solche in der freien Natur oder in geschlossenen Gebäuden
liegen. Maßgeblich ist, dass Versammlungen an solchen Orten ihrerseits
in einem öffentlichen Raum, das heißt inmitten eines allgemeinen
Publikumsverkehrs stattfinden und von diesem nicht räumlich getrennt
sind.

c) Der Eingriff ist nicht gerechtfertigt, weil das von den
Zivilgerichten bestätigte Verbot unverhältnismäßig ist. Grundsätzlich
können die zivilrechtlichen Befugnisse nicht so ausgelegt werden, dass
sie über die den Versammlungsbehörden verfassungsrechtlich gesetzten
Grenzen hinausreichen. Danach kommt die Untersagung einer Versammlung
nur dann in Betracht, wenn eine unmittelbare, aus erkennbaren Umständen
herleitbare Gefahr für mit der Versammlungsfreiheit gleichwertige,
elementare Rechtsgüter vorliegt. Dies hindert indes nicht, dass dem
besonderen Gefahrenpotential von Versammlungen in einem Flughafen in
spezifischer Weise begegnet und die Rechte anderer Grundrechtsträger
berücksichtigt werden können. Hierbei rechtfertigt die besondere
Störanfälligkeit eines Flughafens in seiner primären Funktion als Stätte
zur Abwicklung des Luftverkehrs auch Einschränkungen, die nach Maßgabe
der Verhältnismäßigkeit im öffentlichen Straßenraum nicht hingenommen
werden müssen. Auch kann die Flughafenbetreiberin nach Maßgabe der
verfassungsrechtlichen Anforderungen für die Wahrnehmung des
Versammlungsrechts im Flughafen transparente Regeln schaffen, die an die
räumlichen Gegebenheiten und insbesondere an die spezifischen
Funktionsbedingungen wie Gefahrenlagen angepasst sind. Solche Regeln
lassen die hoheitlichen Befugnisse der Versammlungsbehörden und der
Einsatzkräfte der Vollzugspolizei vor Ort unberührt.

Das vorliegende Verbot untersagt der Beschwerdeführerin jedoch ohne
konkrete Gefahrenprognose auf unbegrenzte Zeit die Durchführung
jeglicher Versammlungen in allen Bereichen des Flughafens, sofern diese
nicht vorher nach Maßgabe einer grundsätzlich freien Entscheidung von
der Fraport AG erlaubt werden. Dies ist mit der Versammlungsfreiheit
nicht vereinbar.

3. Die angegriffenen Entscheidungen verletzen die Beschwerdeführerin
auch in ihrer Meinungsfreiheit.

a) Auch die Meinungsäußerungsfreiheit ist dem Bürger allerdings nur dort
gewährleistet, wo er tatsächlich Zugang findet. Anders als im Fall des
Art. 8 Abs. 1 GG ist dabei die Meinungskundgabe aber schon ihrem
Schutzbereich nach weiter und nicht auf öffentliche, der Kommunikation
dienende Foren begrenzt. Denn im Gegensatz zur kollektiv ausgeübten
Versammlungsfreiheit impliziert die Ausübung der Meinungsfreiheit als
Recht des Einzelnen in der Regel keinen besonderen Raumbedarf und
eröffnet auch nicht einen eigenen Verkehr, der typischerweise mit
Belästigungen verbunden ist. Als Individualrecht steht sie dem Bürger
vom Grundsatz her überall dort zu, wo er sich jeweils befindet.

b) Das von den Zivilgerichten bestätigte Verbot, das der
Beschwerdeführerin untersagt, ohne die vorab einzuholende Erlaubnis der
Fraport AG im Flughafen Flugblätter zu verteilen, ist unverhältnismäßig.
Als legitimer Zweck zur Einschränkung der Meinungsfreiheit kann nicht
der Wunsch herangezogen werden, eine „Wohlfühlatmosphäre“ in einer
reinen Welt des Konsums zu schaffen, die von politischen Diskussionen
und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen frei bleibt. Ausgeschlossen
sind gleichfalls Verbote, die dem Zweck dienen, bestimmte
Meinungsäußerungen allein deshalb zu unterbinden, weil sie von der
Flughafenbetreiberin nicht geteilt, inhaltlich missbilligt oder wegen
kritischer Aussagen gegenüber dem betreffenden Unternehmen als
geschäftsschädigend beurteilt werden. Demgegenüber kann die Nutzung der
Flughafenflächen für die Verbreitung von Meinungen nicht anders als im
öffentlichen Straßenraum auch nach Maßgabe funktionaler Gesichtspunkte
zu Zwecken des Rechtsgüterschutzes begrenzt und geordnet werden. Dabei
müssen die Einschränkungen allerdings dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
entsprechen. Dies schließt es jedenfalls aus, das Verteilen von
Flugblättern im Flughafen allgemein und damit auch für die als
öffentliche Foren ausgestalteten Bereiche zu verbieten oder generell von
einer Erlaubnis abhängig zu machen. Demgegenüber sind Beschränkungen,
die sich auf bestimmte Orte, Arten oder Zeitpunkte der Meinungskundgabe
im Flughafen beziehen, zur Verhinderung von Störungen nicht
grundsätzlich ausgeschlossen. Diesen Anforderungen genügen die
angegriffenen Entscheidungen jedoch nicht.

Abweichende Meinung des Richters Schluckebier:

1. Die Annahme einer unmittelbaren Grundrechtsbindung der Fraport AG ist
im Ergebnis richtig, die gegebene Begründung jedoch nicht hinreichend
differenziert. Die unmittelbare Grundrechtsbindung der Fraport AG als
einer sogenannten gemischtwirtschaftlichen Aktiengesellschaft aufgrund
einer Beherrschung durch verschiedene Träger staatlicher Gewalt, die je
für sich - neben privaten Anteilseignern - nur Minderheitsgesellschafter
sind, lässt sich nur dann begründen, wenn die öffentlichen
Anteilseigentümer ihre addierten Anteile am Grundkapital einer rechtlich
verbindlichen Koordination ihrer Einflusspotentiale unterworfen haben
oder sonst ein Interessengleichlauf sichergestellt ist. Diese
Voraussetzung für die Annahme einer Beherrschung wird hier mit dem
Konsortialvertrag zwischen der Bundesrepublik, dem Land und einer
Beteiligungsgesellschaft der Stadt erfüllt sein. Der Senat sieht
indessen vom Erfordernis einer Koordinierung der Einflusspotentiale ab,
die im Gesellschaftsrecht für die Annahme einer Beherrschung anerkannt
ist, obwohl die „öffentlichen Anteilseigentümer" - je nach politischer
Mehrheit - hinsichtlich des Flughafens divergierende, möglicherweise
sogar gegenläufige Interessen verfolgen können. Weiter erzeugt die
Senatsmehrheit mit ihrer Annahme, gesellschaftsrechtliche
Einwirkungsbefugnisse allein seien auch bei einer summierten
Anteilsmehrheit von mehr als 50% nicht geeignet, die Grundrechtsbindung
solcher Gesellschaften zu ersetzen, einen Widerspruch: Bestünden
tatsächlich Einwirkungsdefizite, dürfte gerade deshalb die
Aktiengesellschaft selbst nicht der vollziehenden Gewalt (Art. 1 Abs. 3
GG) zugeordnet werden. Zudem ist die vollziehende Gewalt als ausgeübte
Staatsgewalt an die Legitimation durch das Volk gekoppelt (Art. 20 Abs.
2 GG), was bei unzureichenden Einwirkungsmöglichkeiten der staatlichen
Träger nicht genügend gewährleistet wäre.

2. Die Senatsmehrheit erweitert den Schutzbereich der
Versammlungsfreiheit und damit das Zutrittsrecht für Versammlungen auf
sogenannte „öffentliche (gemeint: öffentlich zugängliche) Foren“. Diese
grenzt sie von Stätten ab, die der Allgemeinheit den äußeren Umständen
nach nur zu ganz bestimmten Zwecken zur Verfügung stehen oder ganz
überwiegend nur einer bestimmten Funktion dienen. Schon aufgrund dieser
Definition wären die Abfertigungshallen eines Großflughafens vom
Schutzbereich auszunehmen gewesen, weil sie ganz überwiegend nur einer
bestimmten Funktion dienen, nämlich der Abfertigung von Flugreisenden.
Soweit sie zugleich Einkaufsmöglichkeiten zur Deckung von Reisebedarf
bieten, bleibt die „Funktion Flughafen“ gleichwohl absolut dominant. Der
Senat führt für die Ausweitung des Schutzbereichs im Kern nur die
Erwägung an, es werde „heute die Kommunikationsfunktion der öffentlichen
Straßen, Wege und Plätze“ zunehmend durch öffentliche Foren im Sinne der
Definition der Senatsmehrheit „ergänzt“. Derzeit rechtfertigen die
tatsächlichen Gegebenheiten indessen diese Wertung nicht. Seit langem
sind großen Bahnhöfen oder Flughäfen Ladenpassagen und
Gastronomiebetriebe eingegliedert, ohne dass sie bislang als eine
beachtliche „Konkurrenz" zum öffentlichen Straßenraum als
Versammlungsort angesehen worden wären oder gar zu einer Entwertung des
öffentlichen Straßenraums als Versammlungsort geführt hätten.
Gegenwärtig besteht daher kein Anlass zu befürchten, die
Kommunikationsfunktion der herkömmlich im Allgemeingebrauch befindlichen
öffentlichen Straßenräume werde durch die Schaffung „öffentlicher Foren“
im Sinne der Urteilsgründe ausgehöhlt oder gar systematisch
zurückgeführt. Die Urteilsgründe befördern zudem ein Verständnis, das
die Einbeziehung auch ausschließlich privat getragener Foren in den von
der Senatsmehrheit ausgedehnten Schutzbereich der Versammlungsfreiheit
nahe legt. Damit würde die Kollisionslage zwischen Eigentums- und
Versammlungsgrundrecht von vornherein auf der Schutzbereichsebene
zugunsten des Art. 8 GG vorentschieden.

3. Bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu Art. 8 GG erkennt der Senat
zwar die besondere Sensibilität des von ihm eröffneten
Versammlungsraums. Die von ihm hieraus gezogenen Schlüsse gehen jedoch
nicht weit genug. Eine bloß geringfügige Beeinträchtigung kann in den
Abfertigungshallen eines Großflughafens schnell in eine erhebliche,
weitgreifende Betriebsstörung umschlagen, die dann zumal beim
Erforderlichwerden der Schließung bestimmter Bereiche wegen der dichten
Vernetzung des Luftverkehrs auf viele andere Flughäfen und deren
Passagiere überwirken kann. Flugreisende, die von ihrer Freizügigkeit
und allgemeinen Handlungsfreiheit Gebrauch machen wollen, können durch
Störungen der Funktionsabläufe und etwaige Schließungen nach Zahl und
Intensität weit empfindlicher getroffen werden, als das bei
Versammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen regelmäßig der Fall
ist. Gerade wegen dieser Besonderheiten bedarf der Großflughafen
besonderen Schutzes. Der Senat hätte Anlass gehabt, konkretere Hinweise
zu ortsspezifischen Einschränkungsmöglichkeiten bei der Durchführung von
Versammlungen (etwa zahlenmäßige Begrenzungen auf Kleingruppen und den
Ausschluss von Umzügen in den Flughafengebäuden) zu geben. Auch wäre die
Befugnis des Gesetzgebers zu verdeutlichen gewesen, für solche fragilen
„Foren“ im Versammlungsrecht restriktivere Regeln einführen zu können.

paul1980

Kreisbrandmeister

paul1980

Geschrieben am 24.03.2011 00:34 Zitieren Beitrag melden

@Feuertod dann sollten Sie das Urteil mal richtig lesen!

Die unmittelbare Grundrechtsbindung trifft nicht nur öffentliche
Unternehmen, die vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand stehen,
sondern auch gemischtwirtschaftliche Unternehmen, wenn diese von der
öffentlichen Hand beherrscht werden. Dies ist in der Regel der Fall,
wenn mehr als die Hälfte der Anteile im Eigentum der öffentlichen Hand
stehen. Die Annahme einer unmittelbaren Grundrechtsbindung nicht nur der
Anteilseigner, sondern auch des betreffenden Unternehmens selbst
entspricht seinem Charakter als verselbständigter Handlungseinheit und
stellt eine effektive Grundrechtsbindung unabhängig davon sicher, ob,
wieweit und in welcher Form der oder die Eigentümer
gesellschaftsrechtlich auf die Leitung der Geschäfte Einfluss nehmen
können und wie bei Unternehmen mit verschiedenen öffentlichen
Anteilseignern eine Koordination der Einflussrechte verschiedener
öffentlicher Eigentümer zu gewährleisten ist. Die Rechte der privaten
Anteilseigner erfahren hierdurch keine ungerechtfertigte Einbuße: Ob
diese sich an einem öffentlich beherrschten Unternehmen beteiligen oder
nicht, liegt in ihrer freien Entscheidung, und auch wenn sich die
Mehrheitsverhältnisse erst nachträglich ändern, steht es ihnen wie bei
der Änderung von Mehrheitsverhältnissen sonst frei, hierauf zu
reagieren. Ohnehin unberührt bleibt ihre Rechtsstellung als
Grundrechtsträger insbesondere des Eigentumsgrundrechts unmittelbar
gegenüber den öffentlichen Anteilseignern oder sonst gegenüber der
öffentlichen Gewalt.


Steht doch ganz klar drin das die öffentlichen Hand einen großteil des Eigentums haben müss damit das von Ihmen behauptet zu trifft.

Dieser Beitrag wurde editiert.

stephanb70

Moderator

Award_star_gold_1 Premium Spieler

Stv. Landesbrandmeister

stephanb70

Geschrieben am 24.03.2011 00:37 Zitieren Beitrag melden

1. Die Fraport AG ist gegenüber der Beschwerdeführerin unmittelbar an die Grundrechte gebunden. Die Nutzung zivilrechtlicher Formen enthebt die staatliche Gewalt nicht von ihrer Bindung an die Grundrechte gemäß Art. 1 Abs. 3 GG. Von der öffentlichen Hand beherrschte gemischtwirtschaftliche Unternehmen unterliegen ebenso wie im Alleineigentum des Staates stehende öffentliche Unternehmen, die in den
Formen des Privatrechts organisiert sind, einer unmittelbaren
Grundrechtsbindung.

Gemäß Art. 1 Abs. 3 GG binden die Grundrechte Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Sie gelten nicht nur für bestimmte Bereiche, Funktionen oder Handlungsformen staatlicher Aufgabenwahrnehmung, sondern binden die staatliche Gewalt umfassend und insgesamt.


Da steht in Langform die von Ihnen angezweifelte Kurzform. Wäre es zu schwer gewesen, das Posting vor dem versenden auch zu lesen?

Feuertod

Stv. Landesbrandmeister

Feuertod

Geschrieben am 24.03.2011 00:50 Zitieren Beitrag melden

Da steht viel drin:

"2. Die Senatsmehrheit erweitert den Schutzbereich der
Versammlungsfreiheit und damit das Zutrittsrecht für Versammlungen auf
sogenannte „öffentliche (gemeint: öffentlich zugängliche) Foren“."

"Zutrittsrecht"


"Anders als im Fall des
Art. 8 Abs. 1 GG ist dabei die Meinungskundgabe aber schon ihrem
Schutzbereich nach weiter und nicht auf öffentliche, der Kommunikation
dienende Foren begrenzt. Denn im Gegensatz zur kollektiv ausgeübten
Versammlungsfreiheit impliziert die Ausübung der Meinungsfreiheit als
Recht des Einzelnen in der Regel keinen besonderen Raumbedarf und
eröffnet auch nicht einen eigenen Verkehr, der typischerweise mit
Belästigungen verbunden ist. Als Individualrecht steht sie dem Bürger
vom Grundsatz her überall dort zu, wo er sich jeweils befindet. "

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 24.03.2011 00:57 Zitieren Beitrag melden

ooooohh wie ist das schöööön.....

immer wieder interesasant zu lesen, wie einfach es sein kann, von einem Thema auf ein anderes zu kommen... Das läßt mir jetzt mal wieder wahrscheinlich die restliche Nacht nicht in Ruhe, bis ich herausgefunden habe, wie sich die causalen Zusammenhänge zwischen den Regeln in einem Spiele-Forum und dem Frankfurter Flughafen ergeben... interessant interessant.... in der Tat...
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
ceterum censeo Carthaginem esse delendam... (M.P.C. 149 v.Chr)

... im übrigen glaube ich, dass das Forum bei FWnet in der derzeitgen Form geschlossen werden sollte...
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

stephanb70

Moderator

Award_star_gold_1 Premium Spieler

Stv. Landesbrandmeister

stephanb70

Geschrieben am 24.03.2011 01:01 Zitieren Beitrag melden

ja, da steht noch vieles drin z. B. auch:


Dabei liegt Art. 1 Abs. 3 GG eine elementare
Unterscheidung zugrunde: Während der Bürger prinzipiell frei ist, ist
der Staat prinzipiell gebunden. Dementsprechend ist der Bürger
seinerseits durch die Grundrechte nicht unmittelbar gebunden, sondern findet durch sie gegenüber dem Staat Anerkennung als freie Person, die in der Entfaltung ihrer Individualität selbst verantwortlich ist


Also nichts anderes als das, was ich Ihnen schon so oft vergeblich versucht zu erklären habe.

Aber, dieser Thread heisst nicht "Diskussion über das Fraporturteil", dieser Thread behandelt die Regeln hier. Der Versuch, mit diesem Urteil eine Nebelkerze zu werfen kann als gescheitert betrachtet werden.

Back to Topic, please!

PASS

Stv. Kreisbrandmeister

PASS

Geschrieben am 24.03.2011 01:04 Zitieren Beitrag melden

das kann man doch nicht wirklich vergleichen schließlich sind wir hier nicht fraport

BAck to topic

sie haben diesen regeln zugestimmt und sobald sie dies tun müssen sie diese auch einhalten
zudem wie ich vorhin schonmal sagte warum sind sie in diesem forum wenn sie die regeln stören


Suchen sie sich ein forum welches keine oder wneiger regeln hat oder eröffnen sie selbst eins dann kann sie auch keiner mehr "zensieren " wie sie es ausdrücken

es zwingt sie doch keiner hierzusein

zudem wie sie villeicht merken ist ein großteil der forumnutzer die hier schreiben gegen sie
bzw unterstützt ihre meinung nicht wirklich
sollte sie das nicht stutzig machen

und wenn sie es doch dauernd anfürhen
reichen sie doch klage ein und sie werden sehen das sie scheitern

die meißten dinge hier sind soweit ich sehen kann rechtens

ich schriebe die meißten da ich nicht wieß ob wirklich alle aber ich gehe mal davon aus

also von daher
hören sie auf
oder wechseln sie das forum

MFG
PASS

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 24.03.2011 01:04 Zitieren Beitrag melden

@ Feuertod...
ich habe in den letzten Stunden viel Zeit damit zugebracht, sie und ihre Postings zu verstehen... und mittlerweile glaube ich auch einen Sinn in ihren Postings gefunden zu haben... obwohl ich das niemals gedacht habe, es zu sagen oder zu schreiben.... machen Sie weiter so! Irgendwann werden es hoffentlich die ein oder anderen auch kapieren was sie eig meinen!

@alle Moderatoren...
merkt ihr eigentlich nicht was hier abgeht? ihr werdet trotz "Regeln" "AGBs" und weis der Deibel was noch.... von jeder Seite veräppelt!!!
SHPlay unternimmt nix, und u.a. Feuertod läßt euch auch an der langen Leine nach seiner Pfeife tanzen und führt euch vor....
und ihr steht genau in der "Schußlinie".... ma sehen wer euch als erstes trifft....

Die Zukunft wird interessant, glaube ich..
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
ceterum censeo Carthaginem esse delendam... (M.P.C. 149 v.Chr)

... im übrigen glaube ich, dass das Forum bei FWnet in der derzeitgen Form geschlossen werden sollte...
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

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Stv. Kreisbrandmeister

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Geschrieben am 24.03.2011 01:14 Zitieren Beitrag melden

-Ohne Worte-

Calli01

Kreisbrandmeister

Calli01

Geschrieben am 24.03.2011 08:19 Zitieren Beitrag melden

Ich verstehe diesen Thread eigentlich so, dass man über die Regeln des Spiels diskutieren soll und nicht über die Regeln von Fraport.

Weiterhin um reell die Spielregeln des Spiels rechtmässig beurteilen zu können müsste man schon rechtsanwalt sein oder ähnliches, ich glaube nicht dass sich ein Feuertod oder einer der anderen hier, ausser er hat was mit der deutschen Rechtsprechung zu tun, sich hier anmassen kann, die Spielregeln als rechtswidrig zu bezeichnen.

Man kann na klar, alles was hier in Deutschland läuft als schlecht hinstellen, aber wenn es einem hier nicht gefällt, warum wandert man dann nicht aus? Wenn einem die Regeln in diesem Spiel nicht gefallen, warum spielt man dann noch? Wenn man sich ungerecht behandelt fühlt, warum diskutiert man es nicht vernünftig über PN, statt im Forum gleich einen auf Zensur und Androhung von Strafanträgen zu machen?

Feuertod

Stv. Landesbrandmeister

Feuertod

Geschrieben am 24.03.2011 08:47 Zitieren Beitrag melden

@ Mugel

Gratuliere!
Sie sind der Erste seit langem, der sich traut festzustellen, dass man meine Positionen nur unterstützen kann - wenn man sie versteht, und selbst nichts verbrochen hat.
Tatsächlich ist es so, dass ich im Persönlichen Gespräch meine Gesprächspartner meist überzeugen kann.

"Die Zukunft wird interessant, glaube ich..
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~"
Das glaub ich auch.
Un die Antwort auf diese Frage interessier mich auch brennend:
"@alle Moderatoren...
merkt ihr eigentlich nicht was hier abgeht? ihr werdet trotz "Regeln" "AGBs" und weis der Deibel was noch.... von jeder Seite veräppelt!!!
SHPlay unternimmt nix, und u.a. Feuertod läßt euch auch an der langen Leine nach seiner Pfeife tanzen und führt euch vor....
und ihr steht genau in der "Schußlinie".... ma sehen wer euch als erstes trifft...."
Bisher hab ich ja noch nicht richtig losgelegt.
Bildlich gesprochen:
Die Mods mögen ja denken, es wäre nur ein Ball im Spiel. Dass alleine ich eher 35 am Start habe raffen die einfach net.

Feuertod

Stv. Landesbrandmeister

Feuertod

Geschrieben am 24.03.2011 09:03 Zitieren Beitrag melden

Zitat sst89:
"Wie läuft es denn in den FKK-Clubs ab. Klar ist das Beispiel ein bisschen überspitzt dargestellt, so lässt es sich aber am Besten erklären. Natürlich greifen Jugendschutzgesetze. Dann darf halt keiner U18 in diesen FKK.Club eintreten. Ganz einfach. Das steht dann in einem anderen Absatz des AGB."
Lächerlich
Ich kenne selbst einen, der seinen Laden dicht gemacht hat, weil es Probleme mit dem Thema Jugendschutz gab. (OK, in diesem Fall waren die Behörden wohl übereifrig, und haben anscheinend rechtswidrig eine Existenz vernichtet.)
Wenn das Ordnungsamt an einem jugendgefährdendem Ort Jugendliche oder gar Kinder antrifft, dann sind schnell mal 1.000 € Geldstrafe pro Einzelfall fällig. Und wenn der Betreiber dann nur auf irgendeine AGB verweist, dann ist im Wiederholungsfalle auch ein Berufsverbot oder eine Gewerbeuntersagung drin. Je nachdem, was Sie hier genau meinen auch mal ein Gefängnisaufenthalt.
Da lacht das Amt über AGB. Sie müssen das Jugendschutzgesetz befolgen, anwenden und auch durchsetzen. Zu deutsch: Personalausweiskontrolle bei jedem Gast. Nicht bloß bei denen, die aussähen als seien sie unter 20. Bloß aushängen reicht nicht.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 24.03.2011 09:32 Zitieren Beitrag melden

Ich weiß nicht, ob es einigen sauer aufstoßen wird, wenn ich mich hier etwas zu weit aus dem Fenster lehne und sollte ich hiermit eine Regel verletzen, dann löscht diesen Beitrag bitte sofort!
Seit Anfang März bin nun Mitglied und habe natürlich mitbekommen, dass im Forum nicht alles glatt läuft.
Betonen möchte ich aber, dass ich schon seit ein paar Monaten involviert bin, da ich durch Pheind immer gut informiert war.

Ich will weder hetzen, noch dazu aufrufen, aber es gibt etwas, dass ich nicht zurückhalten möchte!
Wie die Meisten bestimmt wissen, ist unser Forum für jeden im Internet auffindbar und jeder kann darin lesen, egal ob hier angemeldet oder nicht!

Es sind viele Kinder und Jugendliche im Internet unterwegs... Vielleicht sollten wir ein wenig öfter daran denken, wenn wir unsere Beiträge schreiben.

Aber nun zu dem mir sehr wichtigen Thema. Es ist bekannt, dass sehr viele Vergewaltigungsopfer nach der Tat den Gang zur Polizei scheuen. Sei es aus Schamgefühl, Schuldgefühl oder einfach nur aus Angst... Dabei ist es doch so wichtig, dass genau das getan wird!
Spurensicherung, Betreuung und Vermittlung an Ärzte bzw. Seelsorger durch die Polizei!
Das Internet ist mittlerweile auch zur beratenden Quelle geworden.
Es kann einfach nicht sein, dass einige Aussagen hier ohne jeglichen Verstand getätigt werden...
Zum Glück haben wir hier unsere Mods, die solche Dinge löschen.
Aber wenn es mir gelungen ist, davon etwas zu kopieren, ist es auch bestimmt vielen gelungen, etwas davon zu lesen!
In den letzten Monaten habe ich öfter Dinge wie diese gesehen:




Geschrieben am 23.02.2011 23:50 Zitieren Beitrag melden

Tja, ******,

schreist Du etwa Polizisten an? Ich bleib da ruhig.
fragt sich nur, wieso Du gegen Kleinkriminelle brutal vorgehen willst, wenn Du die großen verteidigst. Ich sag ja:
Kinderf***** sollten Polizisten werden. Dann finden sie immer genug Kolleginnen zum Festhalten.
Die dannach in kollektive Amnesie verfallen.
Aber Hauptsache, die sorgen dafür, dass die Kinder dannach sicher über die Straße kommen. Wäre da eine Ampel nicht besser?
Ampeln vergewaltigen garantiert keine kleinen Kinder!


Geschrieben am 24.02.2011 00:01 Zitieren Beitrag melden

Naja, auch Kinderf***** können sich doch für den Polizeidienst bewerben, oder?
Ich empfehle ihnen dies hiermit wärmstens.
(Und der Polizei empfehle ich wärmstens, sich darauf vorzubereiten und dagenzuarbeiten.)
Es muß ja nicht jeder, der zur Polizei will auch dahindürfen.
Und nicht jeder, der dort ist dort bleiben.

Geschrieben am 24.02.2011 00:24 Zitieren Beitrag melden

@******
Ja, ich denke, dass Polizisten es tolerieren, wenn sich einer von Ihnen an Kindern vergreift.
Und ich kenne da auch einen konkreten Einzelfall, wo mir gesagt wurde,
dass die Mädchen im Dorf ziemlich Angst vor dem hätten.
"Wär der Vater nicht bei der Polizei, wär der schon längst in einer Anstalt." Wurde mir gesagt.
Ich hab ihm vorgeschlagen:
"Legt doch im Dorf zusammen und bezahlt dem ne Nutte, dann vergreift der sich wenigstens nicht an Euren Kindern."
In den Niederlnaden bezahlt das Sozialamt ja auch regelmäßige Prostituiertenbesuche.
Deshalb finde ich es auch sehr angemessen, wenn man darauf verzichtet,
mir zu wiedersprechen oder meine Aussagen zu relativieren.
Wenn Ihr selbst nicht den Mumm habt es mir gleich zu tun ist das die eine Sache.
Aber mehr Transparenz in der Polizeiarbeit schützt
vorallem Prophylaktisch, nicht bloß repressiv.

Auch ein aktuelleres Beispiel aus dem Thread "Sexuelle Belästigung durch die Polizei":

[...]
Wer Kinderf*** helfen will, schreibe hier am besten
"Pong"
[...]

Alles zum Glück gelöscht!


Ich nahm mir die Freiheit, ein bestimmtes Wort und die Namen zu zensieren.
Es wird dazu aufgerufen, dass sich doch bitte alle Kinderschänder bei der Polizei bewerben sollen!
Auch wenn ich dies im Forum nicht mehr belegen kann,
sondern nur über die gespeicherten Beiträge auf meinem Rechner,
gibt es bestimmt genug Mitglieder, die sich an die entsprechenden Beiträge erinnern können!

Die meisten Leute hier sind Mitglieder in irgendeiner Hilfsorganisation.
Sei es die FW, das DRK, THW, Polizei, Rettungsdienst, etc. ...
Es sollte doch eigentlich Aufgabe sein, dass Vertrauen zu stärken!!!


Und wenn es mit dem Einhalten der Regeln hier nicht funktioniert,
und dabei ist es mir völlig egal um welchen User es sich handelt,
dann muss das Forum für den Betreffenden gesperrt werden!

Oder dies hier...

Geschrieben am 24.03.2011 00:03 Zitieren Beitrag melden

"Er könnte auch schreiben, dass alle dieses Gebäude nackt betreten müssen. "
Klar könnte er.
Er könnte dann aber Probleme mit der Justiz bekommen.
Schließlich spielen hier auch Kinder mit. und die dürfen Sie an Jugendgefährdenden Orten nicht mitspielen lassen.
Oder wollen Sie hier etwa behaupten, Sie könnten Sie per AGB die Zustimmung zu Sexuellen Handlungen holen???
Das schützt Sie nicht vor einer Gefängnisstrafe wegen Vergeealtigung!
Und überraschende Klauseln in AGBs sind eh nichtig.

---> Völlig aus dem Zusammenhang gerissen... Es ging um ein Gebäude (zum Veranschaulichen des Hausrechtes...), nicht um dieses Spiel!

Und wenn dann noch von Jugendschutz gesprochen wird, könnte ich mich übergeben, so widert mich das an!

Dieser Beitrag wurde editiert.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 24.03.2011 10:18 Zitieren Beitrag melden

Pheindin, du hast ja Recht, nur interessiert das niemanden hier, was hier abgeht...
Die Mods stehen komplett in der Schußlinie, und zwar von allen Seiten wird auf sie eingeballlert.....
ich habs ja oben schon geschrieben... aber sie merken es einfach nicht, dass sie im Moment auf verlorenenen Posten stehen (oder besser gesagt kleben bleiben!)...
Wenn es die Mods mit dem Jugendschutz ersnt nehmen würden, wären sie schon lange bei SHPlay vorstellig geworden und hätten losgepoltert... und sollten sie es schon getan haben (ich wes es ja nicht, es wird einem ja auch nix gesagt).. dann ist der Ball jetzt bei SHPlay, und dort wurde er wahrscheinlich aus dem Spiel genommen... immer nach dem Motto "wo ist der Ball, ich seh ihn nicht"...
Es tut mir leid für die Moderatoren hier, dass ich sie so direkt angehen muß, aber ich hoffe mal sie verstehen es... und wenn sies nicht tun, kann ich ihnen auch nicht mehr helfen....
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ceterum censeo Carthaginem esse delendam... (M.P.C. 149 v.Chr)

... im übrigen glaube ich, dass das Forum bei FWnet in der derzeitgen Form geschlossen werden sollte...
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Calli01

Kreisbrandmeister

Calli01

Geschrieben am 24.03.2011 10:33 Zitieren Beitrag melden

@Mugel:

ich beobachte es ja auch, aber die meisten Posts bzw. Threads kommen leider derzeit von einer Person die sich ungerecht behandelt fühlt und gleich alles als Zensur abstempelt und als Straftat ansieht und alles so sieht dass hier irgendwas gegen seine Person läuft, welchem aber nicht so ist, ganz im Gegenteil, hier will keiner irgendwen vertreiben, hier will jeder eigentlich nur einen Vernünftigen Ton haben und die Mods. leisten so gute arbeit, wie es ihnen Möglich ist und dass da mal irgendwas übersehen wird, passiert, aber es sollte sich vielleicht mal eine Person, an die eigene Nase fassen, ob ihre Äusserungen hier richtig sind oder in diesem Forum angebracht sind, egal wie es rechtlich ist, sondern manche von ihm gemachten Äusserungen, sind in der art, wie sie von ihm gemacht wurden jedenfalls moralisch hier fehl am Platze, rechtlich kann und will ich es nicht bewerten.

Administrator

Administrator

Zugführer

Administrator

Geschrieben am 24.03.2011 13:56 Zitieren Beitrag melden

Ich habe heute eine Nachricht an einen Spieler verschickt. Diese Nachricht enthielt die bitte, sich aus dem Forum rauszuhalten, wenn das Forum so schlecht ist.

Dieses gilt natürlich für alle Spieler :)

Sollte jemand den Forenfrieden stören, muss er mit den Konsequenzen rechnen (Ausschluss vom Spiel / Forum). Ob ich dann hinterher verklagt werde, weil ich mein Hausrecht durchsetze - interessiert mich gerade reichlich wenig. Denn ich bin richtig genervt und komme deswegen kaum noch zu meiner eigentlichen Arbeit.

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