Der Regelthread

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 25.03.2011 07:19 Zitieren Beitrag melden

Mal so interessenhalber: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, welches Ihnen das unwiderufliche Recht einräumt, in diesem privat betriebenem Forum alles zu posten, was Ihnen gerade paßt, hätte ich gern mal gesehen.

Falls Sie sich auf das Fraporturteil berufen, bitte verzichten Sie darauf, es noch einmal zu posten, da es hier ohnehin nicht greift.
Die Urteilsbegründung sagt einwandfrei, daß es daran liegt, daß Fraport mehrheitlich in öffentlicher Hand liegt.

Es wäre mir um ehrlich zu sein neu, daß die öffentliche Hand überhaupt an feuerwache.net beteiligt wäre, obwohl das Sebastian sicher freuen würde.

 

Feuertod

Stv. Landesbrandmeister

Feuertod

Geschrieben am 25.03.2011 07:24 Zitieren Beitrag melden

Aus meinem Post vom 24.03.2011:
"2. Die Senatsmehrheit erweitert den Schutzbereich der
Versammlungsfreiheit und damit das Zutrittsrecht für Versammlungen auf
sogenannte „öffentliche (gemeint: öffentlich zugängliche) Foren“."

"Zutrittsrecht"


"Anders als im Fall des
Art. 8 Abs. 1 GG ist dabei die Meinungskundgabe aber schon ihrem
Schutzbereich nach weiter und nicht auf öffentliche, der Kommunikation
dienende Foren begrenzt. Denn im Gegensatz zur kollektiv ausgeübten
Versammlungsfreiheit impliziert die Ausübung der Meinungsfreiheit als
Recht des Einzelnen in der Regel keinen besonderen Raumbedarf und
eröffnet auch nicht einen eigenen Verkehr, der typischerweise mit
Belästigungen verbunden ist. Als Individualrecht steht sie dem Bürger
vom Grundsatz her überall dort zu, wo er sich jeweils befindet. "

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 25.03.2011 07:34 Zitieren Beitrag melden

Und Sie haben den Artikel auch wirklich gelesen?

Wenn ja, dann darf ich Sie nochmal darauf hinweisen, das die eben von Ihnen angeführten Punkte unter den Bereich

Abweichende Meinung des Richters Schluckebier:
fallen, daß heißt, es ist die Meinung des Richters, von dem die eine Gegenstimme im 7:1 Beschluß des Urteils kam.
Sie ist also kein Teil des rechtskräftigen Urteils, welches aus den in meinem letzten Post angeführten Gründen ja immer noch keine Gütligkeit für dieses Forum hat.

Feuertod

Stv. Landesbrandmeister

Feuertod

Geschrieben am 25.03.2011 07:49 Zitieren Beitrag melden

Diese Meinung wurde aber auch von einem anderen (ehemaligen) Richter des Bundesverfassungsgerichts in einem Radiointerview bei WDR 5 so dargestellt und vertreten.
Zudem denke ich, dass die Rechtsauffassung eines Bundesverfassungsrichters Schluckebier mehr rechtliche Relevanz hat als die aller SH Play Moderatoren zusammen.
Im ernst: Soll das eine Verarschung sein?
Das ist glatt gelogen!
Das Zitat steht zwar über meinem Zitat, aber trotzdem beginnt meines mit:
"2. Die Senatsmehrheit(...)"
"2. Die Senatsmehrheit erweitert den Schutzbereich der
Versammlungsfreiheit und damit das Zutrittsrecht für Versammlungen auf
sogenannte „öffentliche (gemeint: öffentlich zugängliche) Foren“.""

Andy09

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 25.03.2011 09:14 Zitieren Beitrag melden

herr feuertod, bitte ersparen sie uns ihre Fäkalsprache.

Dankeschön.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 25.03.2011 10:34 Zitieren Beitrag melden


geschrieben von Feuertod:
Im ernst: Soll das eine Verarschung sein?



Die Frage stelle ich mir bei ihnen schon länger.
Mit Verlaub, was Maßen sie sich eigentlich an?
Was denken sie denn wer sie sind?

Dieser Beitrag wurde editiert.

Baumaschine

Stv. Kreisbrandmeister

Baumaschine

Geschrieben am 25.03.2011 14:51 Zitieren Beitrag melden

Aber was soll mir denn passieren?
Dass ich in 5 Jahren mal nicht mehr auf diese Website darf?
Schlimm!!!
Echt schlimm!!!
Unendlich schlimm!!!
Echt katastrophal!!!


Darf ich Inhen Herr Feuertod einen Tipp geben?
Wenn sie so weiter machen sind Sie nichtmal mehr 5 Wochen hier.

Virtuelles Hausrecht.
Ich erkläre Ihnen das mal wenn Sie gestatten.

Begriffeerklärung:
Das Forum hier ist das Haus
Die Forennutzer sind Besucher des Hauses
Der Forumsadministrator ist der Hausbesitzer
Der Benutzeraccount ist der Schlüssel

Machen wir es so, jemand ist in ihr Haus gelangt weil er einen Schlüssel hatte und veranstaltet nun in Ihrem Haus ein heiloses Chaos. Als Hausbesitzer haben sie das Recht die Person aufzufordern sofortigst das Gebäude zu verlassen, oder die Person Rauszuschmeißen. Führen Sie dies nun aus, haben Sie die Person des Gebäudes verwiesen und solange Sie als Hausbeitzer es nicht gestatten, das die Person wieder hineindarf, dann hat die Person auch keinen Rechtsanspruch darauf dieses Gebäude zu betreten.

Mir gegenüber haben Sie erwähnt Sie seien ein Unternehmer.
Ich stelle mal etwas Beispielhaft dar.
Sie sind jetzt der Schreinermeister Schmidt (Beispielsperson), der Kunde Otto Normalverbraucher möchte gerne einen Tisch von Ihnen und gibt Ihnen den Auftrag dazu, Sie als Schreinermeister stellen den Tisch nach Otto´s Wunsch her und liefern ihm diesen nach Hause. Sie fahren zurück in ihre Werkstatt und schreiben die Rechnung. Der Kunde meint er kann nicht zahlen, jetzt haben Sie das Recht den Tisch wieder an sich zu nehmen, trotz Hausverbot, weil sie lediglich Ihr Recht ausüben.
Dieses können Sie jetzt nicht auf feuerwache.net ummünzen, da schon eher den Text darüber.
Denn wie bereits gesagt wurde müssen Sie für die Nutzung dieses Forum nichts bezahlen und der Forenbetreiber kann Sie jederzeit ohne Grund wieder entfernen. Ihr Recht auf Meinungsfreiheit haben Sie, keiner hier sagt das Sie das Recht nicht hätten. Ihre Meinungsfreiheit geht Ihnen nicht verloren, auch wenn der Account gelöscht wird. Sie haben nur nicht mehr das Recht Ihre Meinung hier kundzutun.
Sie dürfen weiterhin gerne Ihre Meinung veröffentlichen, aber nicht mehr hier falls sie gelöscht, oder das Forum für Sie gesperrt wird.

Ich möchte Ihnen auch nichts unterstellen oder ähnliches.
Ich möchte Sie nur gerne Bitten, ihr Verhalten zu ändern, ich will Ihnen nicht zu Nahe treten, aber diese Art die Sie hier an den Tag legen, ist weit unter der Gürtellinie. Ein solches verhalten habe ich noch nie erlebt, nicht mal in meiner Zeit als Moderator und Serveradministraotor auf einem TS3 Server auf dem es immer wieder zu Streit zwischen Spielanhängern gab und immer meinten alle sie selber würden das bessere Spiel spielen, ständig gabs Streit wegen Nichtigkeiten, aber die hatten wenigstens noch ein gewisses Niveau, welches Sie meiner Ansicht nach bereits verloren haben.

Ich hoffe ich konnte Ihnen diesmal die Augen öffnen.

Mit freundlichen Grüßen
Baumaschine

ThomasFFWBerg

Wehrführer

ThomasFFWBerg

Geschrieben am 25.03.2011 15:09 Zitieren Beitrag melden

Ich als ehemaliger Admin einiger Foren kann nur einwas sagen:
Ich an Sebastians Stelle hätte Hernn Feuertod schon längst aus dem Forum verwiesen. Ich hatte in meiner Adminzeit schon einige solche Extremfälle, die mir auch gedroht haben, mich anzuzeigen. Ich wurde auch angezeigt, einmal gings vors Gericht und Ihr könnt alle raten wer gewonnen hat.
Richtig.Ich.
Ich habe das virtuelle Hausrecht und kann damit jeden ohne Angabe von Gründen aus meinem Forum verweisen. Wenn er sich jedoch wieder anmeldet und in den sogenannten AGBs oder Forenregeln steht, dass ein Doppelaccount verboten ist, kann der Forenbetreiber diesen Account löschen. Diesmal sogar mit Angabe von Gründen(Doppelacc.).
Aber was rede ich hier, weil ich könnte auch mit der Wand reden, diese würde mir wenigstens nicht wiedersprechen.

Administrator

Administrator

Zugführer

Administrator

Geschrieben am 25.03.2011 15:10 Zitieren Beitrag melden

Ich lasse mir jetzt ja viel gefallen und bin viel gewohnt. Eine Gleichstellung mit Hitler lasse ich hingegen nicht durchgehen. Entsprechende Personen müssen mit einer entsprechenden Handlung von mir rechnen und erhalten die entsprechenden Konsequenzen. Wenn die Person dann meint, sie hat ein Anrecht auf ihre Beschuldigungen gegenüber meiner Person, so muss die Person wohl den Weg über das Gericht gehen.

Dieser Beitrag wurde editiert.

stephanb70

Moderator

Award_star_gold_1 Premium Spieler

Stv. Landesbrandmeister

stephanb70

Geschrieben am 26.03.2011 01:47 Zitieren Beitrag melden


"Wenn Sie bei SH ..."
Passiert nichts zum Thema Hausrecht.


Sind Sie sich da wirklich ganz sicher? Wuhaha.

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