Der Regelthread
Feuerwache.net Forum » Andere Foren » OffTopic » Der RegelthreadBenutzer | Beitrag |
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Moderator
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Geschrieben am 23.03.2011 21:07
Der Regelthread
Das Thema Regeln und deren Auslegung führte in der Vergangenheit zu erheblichen off Topic Rauschen in anderen Threads. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 23.03.2011 21:22
ich packe es lieber in die Wut und Mecker Ecke Dieser Beitrag wurde editiert. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 23.03.2011 21:51
Zum Thema Regeln: |
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Geschrieben am 23.03.2011 23:12
Es gab hier eine ganze Reihe von Regelverstößen durch die Mods: |
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Geschrieben am 23.03.2011 23:17
Na supi, Dieser Beitrag wurde editiert. |
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Geschrieben am 23.03.2011 23:23
Es gab hier eine ganze Reihe von Regelverstößen durch die Mods: http://www.feuerwache.net/forum/offtopic... Wie gesagt, ist die Behauptung eines Regelverstoßes unhaltbar. Diese Behauptung ist nicht gerichtlich festgestellt. Also gehe ich davon aus, dass sich die Firma SH Games sowie Ihre Mods hier diverser strafbarer Verleumdungen strafbar gemacht haben. Gelöschter Beitrag Grund: Forenregel 1.12 Gelöscht von: DervomDorf Gelöschter Beitrag Grund: Off-Topic nicht zum eigendlichen Thema gehörend + Zusammenhang Gelöscht von: sst89 Deshalb fordere ich die Firma SH Games hiermit auf, weitere derartige Gesetzesverstöße zu unterlassen. Insbesondere meine Beiträge nicht meher zu zensieren, zensierte Beiträge wieder für die Öffentlichkeit lesbar freizugeben und meine Geschlossenen Themen wieder zu öffnen. Insbesondere aber ist die Firma SH Games zur Gegendarstellung verpflichtet. Sehr geehrte(r) Frau?/ Herr? Feuertod, ich danke Ihnen für Ihren durch mich zitierten Beitrag. Dieser Beitrag hat mich so richtig fröhlich lachen lassen. Vor allen Dingen zeigt er Ihre gründliche, präzise, und wahrheitsgetreue Kapazitäten auf, mit denen Sie uns belehren wollen MfG Nichtelse PS vlt sollte man vor erstellen eines solchen Threads bei einem Online Spiel aufs Impressum klicken ![]() ![]() ![]() ![]() Freudesymbole zugefügt ![]() ![]() ![]() Dieser Beitrag wurde editiert. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 23.03.2011 23:26
Wie gesagt, ist die Behauptung eines Regelverstoßes unhaltbar. Diese Behauptung ist nicht gerichtlich festgestellt. Also gehe ich davon aus, dass sich die Firma SH Games sowie Ihre Mods hier diverser strafbarer Verleumdungen strafbar gemacht haben. Deshalb fordere ich die Firma SH Games hiermit auf, weitere derartige Gesetzesverstöße zu unterlassen. Insbesondere meine Beiträge nicht meher zu zensieren, zensierte Beiträge wieder für die Öffentlichkeit lesbar freizugeben und meine Geschlossenen Themen wieder zu öffnen. Insbesondere aber ist die Firma SH Games zur Gegendarstellung verpflichtet. Kleiner Tipp am Rande: Die Firma die hier im Impressum genannt wird, hat definitiv einen anderen Namen...Dass Sie kein Impressum schreiben können, ist bekannt, aber dass Sie offensichtlich nicht mal lesen können, verwundert mich dann doch. Oder liegt es an den verwendeten Anglizismen? |
Moderator
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Geschrieben am 23.03.2011 23:31
Also nochmal ein Versuch: |
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Geschrieben am 23.03.2011 23:35
Sorry, falscher Firmenname. |
Moderator
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Geschrieben am 23.03.2011 23:35
Die Forenregeln, die Chatregeln und die AGB sind die Hausregeln dieses Spieles. Erkennen Sie die Hausregeln nicht an, kommen Sie hier nicht rein. So läuft es in jeder Disko, in jedem Supermarkt und in in jedem Gebäude, egal ob geschäftlich, privat, öffentlich oder online (Internetseite). Entweder erkennen Sie die Regeln mit einem Häckchen oder mit dem Ersten Beitrag an. Wo die Regeln nachzulesen sind, hat man Ihnen auch mehrfach gesagt. Da die Firma SH-Play das Hausrecht hat, haben Sie die Regeln von SH-Play anerkannt. Sie können die Regeln im Nachhinein nicht mehr anfechten. Erst recht nicht nach so langer Zeit. |
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Geschrieben am 23.03.2011 23:38
Ich versichere Ihnen, Dieser Beitrag wurde editiert. |
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Geschrieben am 23.03.2011 23:53
Gut gebrüllt, Stephanb70: Dieser Beitrag wurde editiert. |
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Geschrieben am 23.03.2011 23:57
Gut gebrüllt, Herr F.: |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 24.03.2011 00:03
Na, wann wird denn die Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht? .............. oder wieder nur Schaumschlägerei ? |
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Geschrieben am 24.03.2011 00:03
"Er könnte auch schreiben, dass alle dieses Gebäude nackt betreten müssen. " |
Moderator
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Geschrieben am 24.03.2011 00:09
Gut gebrüllt, Stephanb70: <mildelächel> Ich brüllte doch gar nicht. Aber da wäre ich mir nicht so sicher: "Wenn Sie im Kölner Dom den Koran vorlesen wollten, so würde der Hausherr von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Sie an die frische Luft befördern." Sicher? Ist das "(...) und Sie an die Frische Luft befördern." Nicht eine strafbare Körperverletzung? Nein, unter zivilisierten Leuten reicht die Aufforderung, bitte verlassen Sie diese Räumlichkeit. Hartnäckigere Exemplare lässt man durch die Polizei entfernen. "Wenn Sie bei SH ..." Passiert nichts zum Thema Hausrecht. Verstehen Sie doch einfach, stepahnb70: SHPlay tanzt nicht nach Ihrer Pfeife, die tun auch nicht alles, was Sie gerne hätten. Dass ich Sie lieber heute als morgen an der frischen Luft sehen würde habe ich schon oft genug geschrieben, völlig richtig. Aber nicht weil Sie sich Feuertod nennen, sondern wegen mehrfacher ungeahndeter schwerer Regelverstöße. Damit sind die Standpunkte ja klar. Wie das letztlich mal ausgehen wird, werden wir sehen. Und wenn die FRAPORT von Ihrem "Hausrecht" gebrauch machen will, dann erklärt ihr das Bundesverfassungsgericht, dass es dieses nicht in dem erhofften Umfang hat. Langweilig. Fraport ist zu großen Teilen in öffentlicher Hand, das war auch die Urteilsbegründung. Der Staatsanteil hier beträgt 0 %, damit können Sie das ganz schnell wieder vergessen. Auch wenn Sie am hier nicht mehr zitierten Ende Ihres Postings versuchen eine weitere Nebelkerze zu werfen. Was passiert eigentlich nochmal, wenn ein Wirt Ausländer Diskriminiert? Hier wurde noch nie jemand Diskriminiert. Hier wurden Sachentscheidungen getroffen. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 24.03.2011 00:09
Dann stell ich mal die Gretchen-Frage: |
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Geschrieben am 24.03.2011 00:10
"Er könnte auch schreiben, dass alle dieses Gebäude nackt betreten müssen. " Klar könnte er. Er könnte dann aber Probleme mit der Justiz bekommen. Schließlich spielen hier auch Kinder mit. und die dürfen Sie an Jugendgefährdenden Orten nicht mitspielen lassen. Oder wollen Sie hier etwa behaupten, Sie könnten Sie per AGB die Zustimmung zu Sexuellen Handlungen holen??? Das schützt Sie nicht vor einer Gefängnisstrafe wegen Vergeealtigung! Und überraschende Klauseln in AGBs sind eh nichtig. "Sie können die Regeln im Nachhinein nicht mehr anfechten. Erst recht nicht nach so langer Zeit. " Doch, kann ich. Ausserdem habe ich das ja bereits in der Vergangenheit getan. Fragen Sie da mal Ihren Rechtsanwalt, der freut sich über viel viel Geld, dass er mit Ihnen verdienen kann. Sehr geehrter Feuertod, da du doch ein anscheinend sehr Wissender Mann bist möchte ich dich doch bitten auf deine Ausdrucksweise und Wortwahl zu achten. Da du ja Weist das hier auch Kinder lesen, und ich möchte doch nicht das wir hier noch den Kinder deine widerlichen Wörter erklären müssen. Ansonsten möchte ich mich nicht mehr dazu äußern. Mfg. |
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Geschrieben am 24.03.2011 00:12
Eine kleine Frage an Frau?/ Herrn Feuertod, sind Sie Anwalt? Solche Verdrehungen der Fakten kennt man eigentlich nur von Winkel Advokaten, die sonst nichts anderes vorbringen können Dieser Beitrag wurde editiert. |
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Geschrieben am 24.03.2011 00:18
@Feuertod hier mal ein Auszug aus den Urteil zur Farport mit begründung !! |