Eigene Feuerwehr
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Geschrieben am 08.04.2010 22:18
Eigene Feuerwehr
Ich hab im Internet gesucht aber ich hab nix passenedes gefunden. |
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Geschrieben am 08.04.2010 22:21
ich bin mir nicht sicher aber ich glaube mal gelesen zu haben das eine Kommune deine Firma beauftragt hat den Brandschutz sicher zu stellen. Glaube aber das es im Ausland war |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 08.04.2010 22:25
in den usa ist es meines wissens so wie fh es sagt! |
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Geschrieben am 08.04.2010 22:35
denke ich auch, das es in den usa so ist. |
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Geschrieben am 09.04.2010 00:48
Es ist Dir zumindest nicht grundsätzlich verboten, ABER: |
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Geschrieben am 09.04.2010 01:04
@ Andy09 |
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Geschrieben am 09.04.2010 01:21
das du kein Sondersignal benutzen darfst wir außer kraft gesetzt wenn Gefahr für Gesundheit, die Öffentlich Ordnung oder bedeutende Bauwerke besteht. In diesem Fall darfst du es benutzen. Wenn du dann eine Feuerwehr hättest darfst du Blaulicht und Martinshorn im Einsatz benutzen. Ist so nicht richtig, denn eine Sondersignalanlage darfst Du in einem privaten Fahrzeug gar nicht haben (Ausnahmen s.o.). Wie willst Du sie also in Betrieb nehmen ? Und eine Sondergenehmigung wirst Du als "normaler" Feuerwehrler auch ganz sicher nicht bekommen. |
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Geschrieben am 09.04.2010 02:01
Haben drafst du ein Blaulicht im Fahrzeug nicht aber du darfst es in den genannten fällen benutzen. Dann wenn du es benutzt darfst du es für den zeitraum der Benutzung ihm Fahrzeug haben. anders gehts ja auch nicht. |
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Geschrieben am 09.04.2010 09:52
Haben drafst du ein Blaulicht im Fahrzeug nicht aber du darfst es in den genannten fällen benutzen. Dann wenn du es benutzt darfst du es für den zeitraum der Benutzung ihm Fahrzeug haben. anders gehts ja auch nicht. falsch, dann machst du dich strafbar! Du bist nicht (als Privatperson und nichts anderes bist du, auch wenn du ein Feuerwehrauto hast) berechtigt, blaues Blinklicht und Folgetonhorn zu führen. Das zieht definitv eine Strafanzeige nach sich, sofern du keine Ausnahmegenehmigung hast (und die wirst du kaum bekommen). Was glaubst du, warum z.b. bei Museumsfahrzeugen etc. normalerweise im Straßenverkehr die Blaulichter abgedeckt werden müssen. Dort sind sie zwar durch Fahrzeugschein "legitimiert" aber dürfen im öffenlichen Straßenverkehr auch nicht "geführt" werden. Das ist Minimum ne Ordnungswidrigkeit und kann bis zur Strafanzeige (Amtsanmaßung) führen. Beispiel: nur Blinkleuchte ausgeschaltet aufm Privat-PKW wurde mit 300 EUR Strafe bedacht. Ausserdem kann durch das Blaulicht die Betriebsgenehmigung deines Kfz erlöschen und der sofort von der Polizei ausm Verkehr gezogen werden. - Noch eine Anmerkung zu den Sonderrechten: Als Rettungsdienstmitarbeiter im Privat-PKW hast du NIE Sonderrechte, egal warum du alarmiert wirst. Als Feuerwehrangehöriger bist du zwar laut STVO im Alarmfall von den Vorschriften der STVO befreit, trotzdem gilt immer der § 1 der STVO und wenn irgendetwas passiert, haben sie dich unabhängig von allen anderen evtl. infrage kommenden Paragrafen damit am Haken. .. und auch weiter weg wohnende FWler werden i.d.R. kein Sosi genehmigt bekommen, ganz einfach aus der Begründung heraus, das wenn man schon so weit weg wohnt, dann die Anfahrt eh zu lange dauert und sie somit nicht mehr in den 1. Abmarsch kommen und dann auch kein Sosi brauchen. Beim First Responder/HvO sind i.d.R. auch keine Privat-fahrzeuge ausgerüstet sondern schon "richtige" Einsatzfahrzeuge. (3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein 1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, des Bundesgrenzschutzes oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge, 2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes, 3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind, 4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind. Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht). und da gehörst du mit ner "Privat"-Feuerwehr nirgendwo dazu. Du darfst Blaulicht nur auf geschlossenen und als privatbesitz gekennzeichneten Grundstücken einsetzen. (z.B. Betriebsfeuerwehr) Dieser Beitrag wurde editiert. |
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Geschrieben am 09.04.2010 11:00
Computerbild, |
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Geschrieben am 09.04.2010 12:15
Jetzt schmeißt ihr da einiges durcheinander. Ich hab geschrieben das sowas genemigt werden KANN wenn Feuerwerhleute außerhab wohnen. Ich hab nicht geschrieben das sie es dann benutzen dürfen. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 09.04.2010 12:21
sonderrechte darfst du auch in anspruch nehmen! du darfst aber nunmal kein sondersignal benutzen! zumindest nicht in einem privat-pkw. |
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Geschrieben am 09.04.2010 12:28
Hab Dir noch ein paar Links rausgesucht, wo das Thema der Sonderrechte und des Wegerechts auch hier schon lang und breit durchgekaut wird. Teils mit, leider teils auch ohne Sachverstand ... Dieser Beitrag wurde editiert. |
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Geschrieben am 09.04.2010 12:56
jawoll endlich hab ichs gefunden |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 09.04.2010 13:08
so meinte andy das auch nicht. andy meinte sicherlich das hier: Dieser Beitrag wurde editiert. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 09.04.2010 13:16
http://de.wikipedia.org/wiki/Wegerecht_%... |
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Geschrieben am 09.04.2010 13:32
Computerbild, BITTE lies doch endlich mal etwas mehr als nur die 3 Zeilen. Gesetzestexte sind nun einmal schwer zu lesen. Nutze die Links, die ich Dir gegeben habe und informiere Dich da mal richtig ... |
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Geschrieben am 09.04.2010 13:50
Auch DarkPrince war Kreisbereitschaftsführer beim DRK Erfurt. nur stv. Kreisbereitschaftsleiter (bevor hier jemand mir ne Amtsanmaßung unterstellt^^), Bereitschafsleiter und Zugführer. @ Computerbild, dein Zitat ist richtig, aber lies bitte auch den Rest welche Fahrzeuge damit ausgestattet werden dürfen. Wir hattenn beim DRK auch nen ehemaligen Barkas SMH 3.5 RTW mit Signalanlage, der fürs Jugendrotkreus als Body-Grips-Mobil (Spielmobil für Ferienlager etc) lief. Obwohl der die Eintragung für die RKL und Signalanlage hatte und das Fahrzeug auf den LV zugelassen war, mussten die RKL im Straßenverkehr abgeklebt (blaue Mülltüten *gg*) werden. |
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Geschrieben am 09.04.2010 14:01
DarkPrince, auch als Stv. durftest Du Dich mit solchen Themen |
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Geschrieben am 09.04.2010 14:44
mehr als genug @ rumärgern ^^ |