Der Regelthread

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stephanb70

Moderator

Award_star_gold_1 Premium Spieler

Stv. Landesbrandmeister

stephanb70

Geschrieben am 23.03.2011 21:07 Zitieren Beitrag melden

Der Regelthread

Das Thema Regeln und deren Auslegung führte in der Vergangenheit zu erheblichen off Topic Rauschen in anderen Threads.

Damit das Thema Regeln aus anderen Threads herausgehalten werden kann, brauchen wir einen Thread, bei dem die Diskussion über Regeln und deren Anwendung On Topic ist und man dieses Thema mal ausführlicher diskutieren oder auch Fragen zu diesen stellen kann.

Hier ist er also, der Regelthread.

Ceterum censeo Carthaginem esse delendam

 

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 23.03.2011 21:22 Zitieren Beitrag melden

ich packe es lieber in die Wut und Mecker Ecke

Dieser Beitrag wurde editiert.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 23.03.2011 21:51 Zitieren Beitrag melden

Zum Thema Regeln:

Nachdem überall "Tante Wiki" zitiert wird, möchte ich dies gleich mal vorab tun:

zum Thema Regeln:
http://de.wikipedia.org/wiki/Regel
(was ist eine Regel)....
zum Thema Spielregeln :
http://de.wikipedia.org/wiki/Spielregel

damit wir alle mal eine Grundlage haben, worum es beim Thema Regeln überhaupt geht...

und der Duden erklärt das so:
Eine Regel ist eine aus bestimmten Regelmäßigkeiten abgeleitete, aus Erfahrungen und Erkenntnissen gewonnene, in Übereinkunft festgelegte, für einen bestimmten Bereich als verbindlich geltende Richtlinie.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Zum thema AGB findet sich das:

http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/a/...
dort steht:
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Gemäß der §§ 305 ff. BGB handelt es sich bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) um vorformulierte Vertragsbedingungen für eine vielzahl von Verträgen, die vom Verwender bei Abschluss des Vertrages gestellt werden und somit nicht unter den Parteien individuell aushandelbar sind.
Solche Vertragsbedingungen können immer nur dann vorliegen, wenn es sich um ein zweiseitigen Vertrag (Rechtsgeschäft) handelt.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Damit wäre erst einmal die Basis für die Diskussion gelegt...

Feuertod

Stv. Landesbrandmeister

Feuertod

Geschrieben am 23.03.2011 23:12 Zitieren Beitrag melden

Es gab hier eine ganze Reihe von Regelverstößen durch die Mods:
http://www.feuerwache.net/forum/offtopic...

Wie gesagt, ist die Behauptung eines Regelverstoßes unhaltbar.
Diese Behauptung ist nicht gerichtlich festgestellt.
Also gehe ich davon aus, dass sich die Firma SH Games sowie Ihre Mods hier diverser strafbarer Verleumdungen strafbar gemacht haben.


Gelöschter Beitrag

Grund: Forenregel 1.12

Gelöscht von: DervomDorf
Gelöschter Beitrag

Grund: Off-Topic nicht zum eigendlichen Thema gehörend + Zusammenhang

Gelöscht von: sst89

Deshalb fordere ich die Firma SH Games hiermit auf, weitere derartige Gesetzesverstöße zu unterlassen.
Insbesondere meine Beiträge nicht meher zu zensieren, zensierte Beiträge wieder für die Öffentlichkeit lesbar freizugeben und meine Geschlossenen Themen wieder zu öffnen.
Insbesondere aber ist die Firma SH Games zur Gegendarstellung verpflichtet.

maxim

Wehrführer

maxim

Geschrieben am 23.03.2011 23:17 Zitieren Beitrag melden

Na supi,

in dem vorherigen Thread stand mehrmals,
dass es zu zitieren ist...
aber bleiben sie am besten bei ihren Wort Verdrehungen....
ist einfacher....

und...werde ich jetzt angezeigt?

Dieser Beitrag wurde editiert.

nichtelse

Stv. Landesbrandmeister

nichtelse

Geschrieben am 23.03.2011 23:23 Zitieren Beitrag melden

Es gab hier eine ganze Reihe von Regelverstößen durch die Mods:
http://www.feuerwache.net/forum/offtopic...

Wie gesagt, ist die Behauptung eines Regelverstoßes unhaltbar.
Diese Behauptung ist nicht gerichtlich festgestellt.
Also gehe ich davon aus, dass sich die Firma SH Games sowie Ihre Mods hier diverser strafbarer Verleumdungen strafbar gemacht haben.


Gelöschter Beitrag

Grund: Forenregel 1.12

Gelöscht von: DervomDorf
Gelöschter Beitrag

Grund: Off-Topic nicht zum eigendlichen Thema gehörend + Zusammenhang

Gelöscht von: sst89

Deshalb fordere ich die Firma SH Games hiermit auf, weitere derartige Gesetzesverstöße zu unterlassen.
Insbesondere meine Beiträge nicht meher zu zensieren, zensierte Beiträge wieder für die Öffentlichkeit lesbar freizugeben und meine Geschlossenen Themen wieder zu öffnen.
Insbesondere aber ist die Firma SH Games zur Gegendarstellung verpflichtet.



Sehr geehrte(r) Frau?/ Herr? Feuertod,

ich danke Ihnen für Ihren durch mich zitierten Beitrag. Dieser Beitrag hat mich so richtig fröhlich lachen lassen.

Vor allen Dingen zeigt er Ihre gründliche, präzise, und wahrheitsgetreue Kapazitäten auf, mit denen Sie uns belehren wollen


MfG Nichtelse

PS vlt sollte man vor erstellen eines solchen Threads bei einem Online Spiel aufs Impressum klicken ;) ;) ;) :P

Freudesymbole zugefügt ;) ;) ;)

Dieser Beitrag wurde editiert.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 23.03.2011 23:26 Zitieren Beitrag melden


Wie gesagt, ist die Behauptung eines Regelverstoßes unhaltbar.
Diese Behauptung ist nicht gerichtlich festgestellt.
Also gehe ich davon aus, dass sich die Firma SH Games sowie Ihre Mods hier diverser strafbarer Verleumdungen strafbar gemacht haben.



Deshalb fordere ich die Firma SH Games hiermit auf, weitere derartige Gesetzesverstöße zu unterlassen.
Insbesondere meine Beiträge nicht meher zu zensieren, zensierte Beiträge wieder für die Öffentlichkeit lesbar freizugeben und meine Geschlossenen Themen wieder zu öffnen.
Insbesondere aber ist die Firma SH Games zur Gegendarstellung verpflichtet.


Kleiner Tipp am Rande: Die Firma die hier im Impressum genannt wird, hat definitiv einen anderen Namen...Dass Sie kein Impressum schreiben können, ist bekannt, aber dass Sie offensichtlich nicht mal lesen können, verwundert mich dann doch. Oder liegt es an den verwendeten Anglizismen?

stephanb70

Moderator

Award_star_gold_1 Premium Spieler

Stv. Landesbrandmeister

stephanb70

Geschrieben am 23.03.2011 23:31 Zitieren Beitrag melden

Also nochmal ein Versuch:

In Deutschland hat jeder das Recht auf freie Meinungsäußerung, das gilt aber nicht immer und überall.

Wenn Sie im Kölner Dom den Koran vorlesen wollten, so würde der Hausherr von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Sie an die frische Luft befördern.

Wenn Sie in den Verkaufsräumen des Autohändlers A, Prospekte des Autohändlers B verteilten, so würde der Hausherr von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Sie an die frische Luft befördern.

Wenn Sie in der Kneipe von Wirt A aufstünden und lauthals lospolterten, alle anderen Gäste seinen intolerante Idioten, so würde der Hausherr von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Sie an die frische Luft befördern.

Wenn Sie bei SH ...

Sie können in allen von Ihnen betriebenen Websites das Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen, wie Sie wollen, niemand wird sie daran hindern, hier gelten die Regeln des Hausherrn.

Ende der Durchsage.

Feuertod

Stv. Landesbrandmeister

Feuertod

Geschrieben am 23.03.2011 23:35 Zitieren Beitrag melden

Sorry, falscher Firmenname.
Also:
Deshalb fordere ich die Firma SHPlay hiermit auf, weitere derartige Gesetzesverstöße zu unterlassen.
Insbesondere meine Beiträge nicht meher zu zensieren, zensierte Beiträge wieder für die Öffentlichkeit lesbar freizugeben und meine Geschlossenen Themen wieder zu öffnen.
Insbesondere aber ist die Firma SHGames zur Gegendarstellung verpflichtet.

sst89

Moderator

Stv. Kreisbrandmeister

Geschrieben am 23.03.2011 23:35 Zitieren Beitrag melden

Die Forenregeln, die Chatregeln und die AGB sind die Hausregeln dieses Spieles. Erkennen Sie die Hausregeln nicht an, kommen Sie hier nicht rein. So läuft es in jeder Disko, in jedem Supermarkt und in in jedem Gebäude, egal ob geschäftlich, privat, öffentlich oder online (Internetseite). Entweder erkennen Sie die Regeln mit einem Häckchen oder mit dem Ersten Beitrag an. Wo die Regeln nachzulesen sind, hat man Ihnen auch mehrfach gesagt. Da die Firma SH-Play das Hausrecht hat, haben Sie die Regeln von SH-Play anerkannt. Sie können die Regeln im Nachhinein nicht mehr anfechten. Erst recht nicht nach so langer Zeit.

Was in den Regeln steht, obliegt dem Hausherren alleine. Er könnte auch schreiben, dass alle dieses Gebäude nackt betreten müssen. Wenn Sie diese Regeln nicht anerkennen, dürfen Sie das Gebäude eben nicht betreten. Dann macht der Hausherr von seinem Hausrecht gebrauch. Hier hat die Firma SH-Play extra für das Forum angepasste Regeln entworfen. Sie haben diese Regeln mit Ihrem ersten Beitrag zugestimmt.

Auch kann ein Hausherr andere Beauftragen, auf die Regeln zu achten, oder sogar das Hausrecht auf andere Personen zu übertragen. Das passiert tagtäglich in Diskos mit der Sicherheitsfirma, oder im Werkschutz. Da bekommen die Sicherheitsmitarbeiter das Hausrecht von dem Hausherren (Diskobetreiber, Werksleiter...) teilweise oder ganz übertragen. So hat es SH-Play mit den Moderatoren gemacht. Er hat den Moderatoren zwar das Recht gegeben, die Regeln durchzusetzen, aber er hat den Moderatoren nicht die Möglichkeit gegeben, User aus dem Spiel zu entfenen.

Somit handelt hier KEINER rechtswidrig, weder Sie, noch die User oder die Firma SH-Play mit seinen Moderatoren.

Es verbleibt mit freundlichen Grüßen
sst89
feuerwache.net-Team

Bei Zitaten werden von diesem Post nur ganze Absätze angenommen, um Wortverdreherei zu verhindern, zu erschweren.

maxim

Wehrführer

maxim

Geschrieben am 23.03.2011 23:38 Zitieren Beitrag melden

Ich versichere Ihnen,

dass bestimmt alle Beteiligten bereits zusammen sitzen und sich eine Musterlösung für Sie ausdenken,
ich fände die beste,
eine eigenes Spiel für sie!
mit einem eigenen Forum sogar
und ohne Regeln...

das wäre klasse oder?

Dieser Beitrag wurde editiert.

Feuertod

Stv. Landesbrandmeister

Feuertod

Geschrieben am 23.03.2011 23:53 Zitieren Beitrag melden

Gut gebrüllt, Stephanb70:
Aber da wäre ich mir nicht so sicher:
"Wenn Sie im Kölner Dom den Koran vorlesen wollten, so würde der Hausherr von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Sie an die frische Luft befördern."
Sicher?
Ist das "(...) und Sie an die Frische Luft befördern." Nicht eine strafbare Körperverletzung?

"Wenn Sie bei SH ..."
Passiert nichts zum Thema Hausrecht.
Verstehen Sie doch einfach, stepahnb70: SHPlay tanzt nicht nach Ihrer Pfeife, die tun auch nicht alles, was Sie gerne hätten.
Und wenn die FRAPORT von Ihrem "Hausrecht" gebrauch machen will, dann erklärt ihr das Bundesverfassungsgericht, dass es dieses nicht in dem erhofften Umfang hat.
Was passiert eigentlich nochmal, wenn ein Wirt Ausländer Diskriminiert? Gabs da nicht so ne Sache, dass die da dann Strafe zahlen dürfen? Ist es das, was manche Mods meinen, wenn Sie sagen "...nicht kaputtmachen"? Ist es vielleich so, dass da irgendjemand bei SHPlay eine Ahnung hat, dass es den Gewinn der Firma SHPlay auffressen dürfte, wenn die hier mal kräftig Gerichtskosten, Anwaltskosten und Bußgelder zahlen dürften.
Übrigens:
Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil nicht mit der Tatsache begründet, dass die FRAPORT dem Staat gehört.
Sondern das Bundesverfassungsgericht hat ein Grundsatzurteil erlassen, dass insbesondere auch für Andere öffentliche Gebäude gilt.
Da das Feuerwache.net Forum öffentlich ist, gilt dies auch hier.
Sollte SHPlay hier anderer Meinung sein: sollte die Firma sich das vom Bundesverfassungsgericht nochmals erklären lassen.

//EDIT by sst89: Post entschärft, eindeutige Off-Topic Passagen entfernt

Dieser Beitrag wurde editiert.

maxim

Wehrführer

maxim

Geschrieben am 23.03.2011 23:57 Zitieren Beitrag melden

Gut gebrüllt, Herr F.:

mehr nich....

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 24.03.2011 00:03 Zitieren Beitrag melden

Na, wann wird denn die Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht? .............. oder wieder nur Schaumschlägerei ?

Feuertod

Stv. Landesbrandmeister

Feuertod

Geschrieben am 24.03.2011 00:03 Zitieren Beitrag melden

"Er könnte auch schreiben, dass alle dieses Gebäude nackt betreten müssen. "
Klar könnte er.
Er könnte dann aber Probleme mit der Justiz bekommen.
Schließlich spielen hier auch Kinder mit. und die dürfen Sie an Jugendgefährdenden Orten nicht mitspielen lassen.
Oder wollen Sie hier etwa behaupten, Sie könnten Sie per AGB die Zustimmung zu Sexuellen Handlungen holen???
Das schützt Sie nicht vor einer Gefängnisstrafe wegen Vergeealtigung!
Und überraschende Klauseln in AGBs sind eh nichtig.

"Sie können die Regeln im Nachhinein nicht mehr anfechten. Erst recht nicht nach so langer Zeit. "

Doch, kann ich. Ausserdem habe ich das ja bereits in der Vergangenheit getan. Fragen Sie da mal Ihren Rechtsanwalt, der freut sich über viel viel Geld, dass er mit Ihnen verdienen kann.

stephanb70

Moderator

Award_star_gold_1 Premium Spieler

Stv. Landesbrandmeister

stephanb70

Geschrieben am 24.03.2011 00:09 Zitieren Beitrag melden

Gut gebrüllt, Stephanb70:


<mildelächel> Ich brüllte doch gar nicht.


Aber da wäre ich mir nicht so sicher:
"Wenn Sie im Kölner Dom den Koran vorlesen wollten, so würde der Hausherr von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Sie an die frische Luft befördern."
Sicher?
Ist das "(...) und Sie an die Frische Luft befördern." Nicht eine strafbare Körperverletzung?


Nein, unter zivilisierten Leuten reicht die Aufforderung, bitte verlassen Sie diese Räumlichkeit. Hartnäckigere Exemplare lässt man durch die Polizei entfernen.


"Wenn Sie bei SH ..."
Passiert nichts zum Thema Hausrecht.
Verstehen Sie doch einfach, stepahnb70: SHPlay tanzt nicht nach Ihrer Pfeife, die tun auch nicht alles, was Sie gerne hätten.


Dass ich Sie lieber heute als morgen an der frischen Luft sehen würde habe ich schon oft genug geschrieben, völlig richtig. Aber nicht weil Sie sich Feuertod nennen, sondern wegen mehrfacher ungeahndeter schwerer Regelverstöße. Damit sind die Standpunkte ja klar. Wie das letztlich mal ausgehen wird, werden wir sehen.


Und wenn die FRAPORT von Ihrem "Hausrecht" gebrauch machen will, dann erklärt ihr das Bundesverfassungsgericht, dass es dieses nicht in dem erhofften Umfang hat.


Langweilig. Fraport ist zu großen Teilen in öffentlicher Hand, das war auch die Urteilsbegründung. Der Staatsanteil hier beträgt 0 %, damit können Sie das ganz schnell wieder vergessen. Auch wenn Sie am hier nicht mehr zitierten Ende Ihres Postings versuchen eine weitere Nebelkerze zu werfen.


Was passiert eigentlich nochmal, wenn ein Wirt Ausländer Diskriminiert?


Hier wurde noch nie jemand Diskriminiert. Hier wurden Sachentscheidungen getroffen.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 24.03.2011 00:09 Zitieren Beitrag melden

Dann stell ich mal die Gretchen-Frage:

Herr F, warum in alles in der Welt, müssen sie sich eigentlich noch mit, aus Ihrer Sicht, illegalem Pöbel in einem Spieleforum abgeben?

Warum sind Sie nicht entweder in Japan, um mit Ihrem Wissen die Welt vor dem GAU zu bewahren, oder aber zumindest in Karlsruhe, um aus Ihrem umfangreichen juristischem Wissen gegen den Staat und gegen den Betreiber dieses Spieles vorzugehen?

Warum Sie all das nicht tun? Weil Sie nur heiße Luft auspusten, sonst nix!

CCFBF

Kreisbrandmeister

CCFBF

Geschrieben am 24.03.2011 00:10 Zitieren Beitrag melden

"Er könnte auch schreiben, dass alle dieses Gebäude nackt betreten müssen. "
Klar könnte er.
Er könnte dann aber Probleme mit der Justiz bekommen.
Schließlich spielen hier auch Kinder mit. und die dürfen Sie an Jugendgefährdenden Orten nicht mitspielen lassen.
Oder wollen Sie hier etwa behaupten, Sie könnten Sie per AGB die Zustimmung zu Sexuellen Handlungen holen???
Das schützt Sie nicht vor einer Gefängnisstrafe wegen Vergeealtigung!
Und überraschende Klauseln in AGBs sind eh nichtig.

"Sie können die Regeln im Nachhinein nicht mehr anfechten. Erst recht nicht nach so langer Zeit. "

Doch, kann ich. Ausserdem habe ich das ja bereits in der Vergangenheit getan. Fragen Sie da mal Ihren Rechtsanwalt, der freut sich über viel viel Geld, dass er mit Ihnen verdienen kann.



Sehr geehrter Feuertod,
da du doch ein anscheinend sehr Wissender Mann bist möchte ich dich doch bitten auf deine Ausdrucksweise und Wortwahl zu achten.
Da du ja Weist das hier auch Kinder lesen, und ich möchte doch nicht das wir hier noch den Kinder deine widerlichen Wörter erklären müssen.
Ansonsten möchte ich mich nicht mehr dazu äußern.
Mfg.

nichtelse

Stv. Landesbrandmeister

nichtelse

Geschrieben am 24.03.2011 00:12 Zitieren Beitrag melden

Eine kleine Frage an Frau?/ Herrn Feuertod, sind Sie Anwalt? Solche Verdrehungen der Fakten kennt man eigentlich nur von Winkel Advokaten, die sonst nichts anderes vorbringen können

zum Thema Flughafen;

Meckerer mit Meinungsfreiheit

Die Störung des Betriebsfriedens müssen Sie auch dann nicht akzeptieren, wenn der Störenfried von seinem Grundrecht auf Demonstrations- oder Meinungsfreiheit Gebrauch macht. Das hat der Bundesgerichtshof am 20. Januar 2006 entschieden (V ZR 134/05). Klägerin war eine Abschiebegegnerin, die vom Frankfurter Flughafen Hausverbot bekam, nachdem Sie den Flugverkehr behindert hatte.


Zum Thema Gaststätten;

Definierte Regelbrecher

Ebenso steht es Ihnen frei, die Bedingungen zu regeln, unter denen Sie bestimmte Personen ausschließen. Sie dürfen nur keine Minderheiten bzw. Ausländer diskriminieren. Als Gastwirt können Sie aber z.B. erklären, dass Sie alkoholisierte Personen nicht dulden. Beim tatsächlichen Rauswurf müssen Sie sich aber an Ihre eigenen Gebote auch halten. Handeln Sie willkürlich, könnte es sein, dass Sie gegen die Persönlichkeitsrechte des Gastes verstoßen. Und dann kann der Gast Sie verklagen.


Dann zum Forum;
Virtuelles Hausrecht

Auch als Forenbetreiber im Internet dürfen Sie Ihr Hausrecht verteidigen, wie die Richter des Oberlandesgerichts Köln in ihrem Urteil vom 23. Juni 2000 entschieden. Allerdings dürfen Sie auch hier nicht willkürlich handeln und brauchen einen handfesten Grund.


Und von diesen Gründen haben Sie uns ja mittlerweile ausreichend geliefert. Und das OLG Köln wäre ja für Ihre Klage zuständig?

Und als Schlussbemerkung;
Fazit: Hinauswurf mit Augenmaß

Prinzipiell sind Sie der Herr im Haus. Wenn Sie allerdings Ihre Räumlichkeiten einem Publikum öffnen, schränken Sie Ihre Befugnisse von vorneherein ein. Auf der anderen Seite müssen Sie sich auch nicht alles gefallen lassen. Randalierer dürfen Sie getrost wegschicken. Und falls die handgreiflich werden, dürfen Sie sich selbstverständlich auch wehren. Allerdings gilt auch hier das Gleiche wie bei der Erteilung des Hausverbotes: Achten Sie auf Verhältnismäßigkeit und hüten Sie sich vor Überreaktionen.



Quellennachweis:
http://www.mittelstandswiki.de/Hausrecht...

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paul1980

Kreisbrandmeister

paul1980

Geschrieben am 24.03.2011 00:18 Zitieren Beitrag melden

@Feuertod hier mal ein Auszug aus den Urteil zur Farport mit begründung !!

Versammlungsfreiheit gilt auch im Frankfurter Flughafen

Das Bundesverfassungsgericht hat am 22. Februar 2011 entschieden (1 BvR 699/06), dass auch Versammlungen im Flughafen Frankfurt dem Schutz des Art. 8 GG unterliegen und nicht ohne Weiteresuntersagt werden dürfen. Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Flughafen Frankfurt am Main wird von der Fraport Aktiengesellschaft (Fraport AG) betrieben. Ihre Anteile stehen mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand, aufgeteilt zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt am Main. Der Flughafen umfasst neben der für die Abwicklung des Flugverkehrs bestimmten Infrastruktur zahlreiche Einrichtungen zu Zwecken des Konsums und der Freizeitgestaltung, die der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind.

Das Urteil wird ganz klar damit gegründet das die Farprot sich zum großenteil in besetzt der öffentlichen Hand befindet !

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