Love Parade
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Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 27.02.2011 22:55
Ähm..WDR 5 müsste Radio sein @sst89 |
Moderator
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Geschrieben am 27.02.2011 23:18
achso... das bekomme ich hier unten nicht... |
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Geschrieben am 27.02.2011 23:39
WDR 5 hat auch eine Website mit einem Podcast-Bereich. Dieser Beitrag wurde editiert. |
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Geschrieben am 28.02.2011 00:52
Hier der Link: |
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Geschrieben am 28.02.2011 01:36
Insgesamt ein guter und neutral gehaltener Beitrag, den Feuertod da ausgegraben hat. |
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Geschrieben am 28.02.2011 01:52
Hallo Andy09, |
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Geschrieben am 28.02.2011 02:10
Feuertod, Dieser Beitrag wurde editiert. |
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Geschrieben am 28.02.2011 02:28
Genau. |
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Geschrieben am 28.02.2011 02:48
Das brauche ich ganz sicher nicht erst einzusehen. |
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Geschrieben am 28.02.2011 13:19
Gut gebrüllt, Löwe! |
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Geschrieben am 28.02.2011 22:33
Jo, Andy09, Du hast es erfasst: |
Moderator
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Geschrieben am 28.02.2011 23:09
Ich denke, die Love Parade ist ein gutes Beispiel dafür, dass nicht nur zwei verschiedene Behörden, sonderen mehrere Polizeibehörden und die Staatsanwaltschaft und das Innenministerium zusammenzuarbeiten, um die Unglücksursache zu vertuschen. Um den Tätern in Uniform ihre gerechte Strafe zu vereiteln. Mit dem Risiko, dass erneut Menschen an den Taten der gleichen Täter sterben. Klären Sie den Fall jetzt im Alleingang auf und die Staatsanwaltschaft braucht quasi nur noch die Ermittlungsergebnisse bei Ihnen abzuholen? Den gesetzlichen Richter ersetzen Sie auch gleich noch, da Sie die gerechte Strafe schon kennen, oder wie soll ich das verstehen? |
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Geschrieben am 01.03.2011 00:23
Der Erste Satz ist schon so fast richtig. |
Moderator
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Geschrieben am 01.03.2011 00:50
<seufz> |
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Geschrieben am 01.03.2011 01:21
Nein. |
Moderator
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Geschrieben am 01.03.2011 23:56
Nein. Aber gibt es denn in NRW einen einzigen Berufsrichter, der nach den von Ihnen zitierten Gesetzen ein Richteramt ausüben dürfte? Sehr fraglich. Ähh? Ich habe doch gar keine Gesetze zitiert? Ich sprach nur von dem gesetzlichen Richter. Ich verstehe die Fragestellung gerade nicht. Für das Richteramt gilt das Prinzip der Bestenauslese, ich wüsste keinen Richter, der aus welchen Gründen auch immer das Richteramt nicht ausüben könnte. Wie gesagt, ich verstehe die Frage schlicht und ergreifend nicht. (...) Nur das mit der Beschlagnahme der Ermittlungsergebnise ist illegal: Denn da gibts noch sowas wie eine grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit. Die verbietet es, Beweismittel von Zeugen in Redaktionen oder Druckereien zu beschlagnahmen. Das steht im § 97 StPO. So steht das da nicht, in 53 StPO steht ... Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben. Wenn das "berufsmäßig" bei Ihnen zutreffen sollte, dann wäre es bei Ihnen in der Tat unzulässig, diesen Aspekt hatte ich nicht bedacht. Für welches Medium arbeiten Sie denn? |
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Geschrieben am 02.03.2011 10:45
Tjo, das trifft zu. |
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Geschrieben am 02.03.2011 11:07
Polizisten = Schwerverbrecher |
Moderator
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Geschrieben am 02.03.2011 12:01
Hier geht's doch um die Loveparade oder irre ich mich da? |
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Geschrieben am 02.03.2011 12:08
Genau. |