Luftsicherheitsgesetz

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 10.09.2009 20:25 Zitieren Beitrag melden

Das stimmt, da kann ich Dir nur beipflichten.

 

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 10.09.2009 20:29 Zitieren Beitrag melden

Wie schon mal angemerkt: Friede liegt nicht in der menschlichen Natur. Ansonsten bräuchten wir auch keine Polizei, keinen KatS (oder kaum), viel weniger Feuerwehr und weniger RD. Aber es gibt Menschen die wollen Gewalt, die wolle Streit, die wollen Krieg. Und das wird man so schnell nicht ändern können.

sst89

Moderator

Stv. Kreisbrandmeister

Geschrieben am 10.09.2009 20:30 Zitieren Beitrag melden

und wenn die Flugzeuge abgeschafft werden, werden halt die Fähren zerbombt... Die Idee ist also Schwachsinn...

Ich könnte niemals ein Befehl geben ein oder mehrere Menschen zu töten. Und erst recht nicht selber machen. Deswegen bin ich unteranderem nicht zur BW gegangen. Sollte ich diese Entscheidung treffen müssen, würde ich ehrlich gesagt abhauen...

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 10.09.2009 20:32 Zitieren Beitrag melden

Ich auch sst89

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 10.09.2009 20:33 Zitieren Beitrag melden

Ich könnte niemals ein Befehl geben ein oder mehrere Menschen zu töten. Und erst recht nicht selber machen. Deswegen bin ich unteranderem nicht zur BW gegangen. Sollte ich diese Entscheidung treffen müssen, würde ich ehrlich gesagt abhauen...


Finde ich im Übrigen auch verständlich.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 10.09.2009 20:41 Zitieren Beitrag melden

die würde des menschen ist unantastbar §1 abs.1 des deutschen grundgesetztes
das Recht auf Körperliche Unverletzlichkeit der Person passt besser!


Geht aus einem entführten Flugzeug potentielle Gefahr für weitere 1000 Menschen aus?
Was ist wenn die Maschine nur benutzt werden soll um Lösegeld zu erpressen!
Begeht der Staat Mord, Totschlag oder Notwehr?
Wer darf entscheiden?

Ich sehe jetzt schon die Schlagzeilen aus aller Welt wenn ein Flugzeug abgeschossen wird und sich im nachhinein herausstellt das es gar nicht nötig gewesen ist!

Wer wird dann zur Rechenschaft gezogen!

9/11 darf es nie wieder geben
aber wer, in einem demokratischen Rechtsstaat, darf über Leben und Tod unschuldiger Menschen entscheiden?

Schon allein das Grundgesetz verbietet eine solche Entscheidung!

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 10.09.2009 20:43 Zitieren Beitrag melden

Danke mausen1980

wuscheltante

Stv. Kreisbrandmeister

wuscheltante

Geschrieben am 10.09.2009 20:45 Zitieren Beitrag melden

Das Bundesverfassungsgericht urteilt über das Luftsicherheitsgesetz

Aufgrund einer Verfassungsbeschwerde hat sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Luftsicherheitsgesetz befasst und am 15.2.2006 folgendes Urteil gesprochen:

§14 Abs.3 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG), der die Streitkräfte ermächtigt, Luftfahrzeuge, die als Tatwaffe gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden sollen, abzuschießen, ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit dem Urteil am 15. Februar 2006.

§14 Abs. 3 LuftSiG sei mit dem Grundrecht auf Leben und mit der Menschenwürdegarantie nicht vereinbar, soweit von dem Einsatz der Waffengewalt tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden. Diese würden dadurch, dass der Staat ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt, als bloße Objekte behandelt; ihnen werden dadurch der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.
§14 Abs.3 LuftSiG ist auch mit dem Recht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) in Verbindung mut der Menschenwürdegarantie (Art.1 Abs1 GG) nicht vereinbar, soweit von dem Einsatz der Waffengewalttatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden. Die einem solchen Einsatz ausgesetzten Passagiere und Besatzungsmitglieder befinden sich in einer für sie auswegslosen Lage. Sie können ihre Lebensumstände nicht mehr unabhängig von anderen selbst bestimmt beeinflussen. Dies macht sie zum Objekt nicht nur der Täter. Auch der Staat, der in einer solchen Situation zur Abwehmaßnahme des § 14 Abs.3 LuftSiG greift, behandelt sie als bloße Objekte seiner Rettungsaktion zum Schutz anderer. Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zu Rettung andere benutzt wird, verdinglicht und zugleichentrechtlicht; indem über ihr Leben von Staat wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt. Dies geschieht zudem unter Umständen, die nicht erwarten lassen, dass in dem Augenblick, in dem über die Durchführung einer Einsatzmaßnahme nach §14 Abs.3 LuftSiG zu entscheiden ist, die tatsächliche Lage immer voll überblickt und richtig eingeschätzt werden kann. Unter der Geltung des Art.1 Abs.1 GG (Menschenwürdegarantie) ist es schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldiger Menschen, die sich in einer derart hilflosen Lage befinden, vorsätzlich zu töten. Die Annahme, dass derjenige, der als Besatzungsmitglied oder Passagier ein Luftfahrzeug besteigt, mutmaßlich in dessen Abschuss und damit in die eigene Tötung einwilligt, falls dieses in einen Luftzwischenfall verwickelt wird, ist eine lebensfremde Fiktion. Auch die Einschätzung, dass die Betroffenen ohnehin dem Tod geweiht seien, vermag der Tötung unschuldiger Menschen in der geschilderten Situation nicht den Charakter eines Verstoßes gegen den Würdeanspruch dieser Menschen zu nehmen. Menschliches Leben und Menschliche Würde genießen ohne Rücksicht auf die Dauer der physischen Existenz des einzelnen Menschen gleichen verfassungsrechtlichen Schutz. Die teilweise vertretene Auffassung, dass die an Board festgehaltenen Personen Teil einer „Waffe“ geworden seien und sich als solcher behandeln lassen müssten, bringt geradezu unverholen zum Ausdruck, dass die Opfer eines solchen Vorganges nicht mehr als Menschen wahr genommen werden.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 11/2006 vom 15. Februar 2006/ Zum Urteil vom 15. Februar 2006 – 1 BvR 357/05


Das Luftsicherheitsgesetz

Am 15.1.2005 trat das vom Bundestag verabschiedete Luftsicherheitsgesetz in Kraft. Es soll der Bundesregierung die Möglichkeit geben, darauf zu reagieren, wenn Flugzeuge als Waffen eingesetzt werden.

§1 Zweck:
Dieses Gesetz dient dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen

§14 Einsatzmaßnahmen, Anordnungsbefugnis
(1) Zur Verhinderung des Eintrittes eines besonderen Unglücksfalles dürfen die Streitkräfte im Luftraum Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben.
(2) Von mehreren möglichen Maßnahmen ist diejenige auszuwählen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Die Maßnahme darf nur so lange und so weit durchgeführt werden, wie ihr Zweck es erfordert. Sie darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht.
(3) Die unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ist nur zulässig, wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, und sie das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist.
(4) Die Maßnahme nach Abs.3 kann nur der Bundesminister der Verteidigung oder im Vertretungsfall das zu seiner Vertretung berechtigten Mitglied der Bundesregierung anordnen. Im Übrigen kann der Bundesminister der Verteidigung den Inspektor der Luftwaffe Generell ermächtigen, Maßnahmen nach Abs.1 anzuordnen.

wuscheltante

Stv. Kreisbrandmeister

wuscheltante

Geschrieben am 10.09.2009 20:53 Zitieren Beitrag melden

@Quin

du hast gefragt, wie ich es verantworten kann, dass 3300 Menschen sterben, aber man kann das gar nicht verantworten.
das beste ist, wenn man das ganze ganz eifach vermeidet und es erst gar nicht so weit kommen lässt

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 10.09.2009 21:27 Zitieren Beitrag melden

aber was ist wenn es passiert?
und es wird wieder passieren!

wäre ich an bord dieser maschine würden dort menschen sterben. und zwar dfie entführer!!!

5 gegen 300---wer gewinnt??? guckt grad mal auf vox! die attentäter hatte n auch "nur" messer dabei

ich bin gegen heldentum bei der feuerwehr, aber in so einer situation müssen ein paar leute mal eier beweisen!

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wuscheltante

Stv. Kreisbrandmeister

wuscheltante

Geschrieben am 10.09.2009 21:29 Zitieren Beitrag melden

@blackshuck

das es wieder passieren wird ist klar, irgendwann einmal wird es wieder so weit sein, dass es einen zweiten 9/11 geben wird.
was aber in der zukunft sein wird, also wie die gesetzte bis dahin stehen oder ob es in der nahen zukunft geschieht und F.J. Jung wirklich ein Flugzeug abschießen lässt, wird das denke ich viel ändern und auch bei vielen leuten die sichtweise auf das ganze ändern

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jfwl

Feuerwehrmannanwärter

jfwl

Geschrieben am 10.09.2009 21:35 Zitieren Beitrag melden

@ quinn es sind am 9.11 noch min 2 weitere maschienen entführt und zum absturz gebracht. hast du diese toten vergessen?

gruss M d

jfwl

Feuerwehrmannanwärter

jfwl

Geschrieben am 10.09.2009 21:37 Zitieren Beitrag melden

Die Terroranschläge am 11. September 2001 waren vier Selbstmordattentate auf wichtige zivile und militärische Gebäude in den Vereinigten Staaten von Amerika. Je fünf bzw. einmal vier Attentäter entführten zwischen 8:10 Uhr und etwa 9:30 Uhr Ortszeit (EDT) vier Verkehrsflugzeuge auf Inlandsflügen, lenkten an diesem Werktag, einem Dienstag, zwei davon in die Türme des World Trade Centers (WTC) in New York City und eines in das nahe bei Washington gelegene Gebäude des Verteidigungsministeriums, das Pentagon. Das vierte Flugzeug, dessen Anschlagsziel unbekannt blieb, stürzte um 10:03 Uhr, nach Kämpfen zwischen Entführern, Besatzung und Fluggästen, bei Shanksville im US-Bundesstaat Pennsylvania ab.

Bei den Anschlägen kamen mindestens 3.015 Personen, darunter die 19 Attentäter, ums Leben.[1] In New York konnten über 15.000 Menschen vor dem Einsturz der Hochhäuser aus der Gefahrenzone evakuiert werden.

Die Ereignisse dieses Tages werden wegen ihrer weitreichenden Folgen weltweit als historische Zäsur betrachtet,[2] da die USA erstmals nach dem Zweiten Weltkrieg auf dem eigenem Festland angegriffen wurden. Die 19 Täter wurden der islamistischen Terrororganisation al-Qaida zugerechnet und die Urheberschaft später von deren Führung auch zugegeben. Der damalige Präsident der Vereinigten Staaten, George W. Bush, leitete noch innerhalb von einem Monat den Krieg in Afghanistan und den Irakkrieg unter Bezug darauf im Jahr 2003 ein.

Das in den Vereinigten Staaten verwendete Kürzel „9/11“ (nine-eleven) für die „September 11 attacks“ erinnert an die Notrufnummer in den USA mit der Schreibweise 911 (nine-one-one). Oft werden die Angriffe auch kurz „die Anschläge vom 11. September“ genannt.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 10.09.2009 21:41 Zitieren Beitrag melden

@jfwl: meine Statistik stammte aus den End-Credits des Filmes "World Trade Center", die Anschläge auf das Pentagon und auf das dritte Ziel (welches mir partout nich einfällt) wurden mW aber nicht gezählt, Wikipedia hat für den Anschlag auf das WTC aber wieder andere Zahlen.

jfwl

Feuerwehrmannanwärter

jfwl

Geschrieben am 10.09.2009 21:47 Zitieren Beitrag melden

http://de.wikipedia.org/wiki/Terroransch...

solltest du hier finden
P.s. dachte ich mir (habe den film)
P.s.2 3.ziel ist bis heute nicht bekannt man hat nur vermutungen(flug unitet airlines 93stürzte bei pittsburgh ab

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 10.09.2009 21:47 Zitieren Beitrag melden

3.ziel sollte das kapitol sein. die passagiere haben aber die entführer ausgeschaltet und sind dann leider auf freiem land abgestürzt

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 10.09.2009 21:50 Zitieren Beitrag melden

Ich wusste dass sie es geschafft hatten sich "freizukämpfen" und die Maschine runterzubringen, wusste nur nimmer was das Ziel sein sollte.

@Zahlen: Da gibts aber eh überall unterschiedliche Zahlen. Was auhc einfach daran liegt dass man gar nicht in der Lage ist das wirklich zu zählen, dafür waren es zu viele Tote in zu kurzer Zeit. Aber gut, egal ob mann die Wiki oder die WTC-Angaben nimmt - die Zahl ist beängstigend.

jfwl

Feuerwehrmannanwärter

jfwl

Geschrieben am 10.09.2009 21:50 Zitieren Beitrag melden

Als Reaktion auf diesen weiteren Angriff wurden gegen 9:45 Uhr alle Flugzeuge unter Androhung eines Abschusses aufgefordert, den nächstmöglichen Flughafen zur Landung anzusteuern. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das vierte Flugzeug, United-Airlines-Flug 93, allerdings schon in der Gewalt der Entführer. Als sein Anschlagsziel wurden später das Weiße Haus, das Kapitol in Washington oder der Landsitz des US-Präsidenten in Camp David vermutet. Seine exakte Flugroute zu diesem Zeitpunkt war und ist unbekannt. Um 10:03 Uhr stürzte es, möglicherweise infolge eines Kampfes zwischen Entführern und einzelnen Geiseln, in der Nähe von Pittsburgh ab. Dabei starben alle 44 Menschen an Bord (33 Passagiere, sieben Crewmitglieder und vier Entführer).

jfwl

Feuerwehrmannanwärter

jfwl

Geschrieben am 10.09.2009 21:54 Zitieren Beitrag melden

20personen wurden im wtc lebend geborgen

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 10.09.2009 21:58 Zitieren Beitrag melden

2 davon hießen Will Jimeno und John McLoughlin, vor Dave Karnes hab ich übrigens seit dem Film echt Respekt, der Mann hat das nämlich echt gebracht. DAS ist ein Held Leute. Aber schon krass dass echt nur 20 Verschüttete lebend gerettet werden konnten.

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