Luftsicherheitsgesetz

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Jannik

Stv. Zugführer

Jannik

Geschrieben am 11.09.2009 19:05 Zitieren Beitrag melden

Garnix. Weil wenn die Attentäter wirklich schon definitiv soweit sind, dass sie ein Gebäuide rammen, ist das keine Bierlaune von gestern Abend sondern eine minutiös geplante Aktion..von daher muss man, so traurig und scheiße das ist, einfach ..."wirtschaftlich"(bitte, bitte nicht falsch verstehn) denken, wie man mehr Menschen retten kann. Das gleiche gibt es in der Erstphase bei großen MANV auch- nur hier etwas kleiner mit der fiesen blauen Sichtungsstufe, die zwischen Rot und Schwarz liegt-diese Kategorie hat den unschönen Namen "Tod erwarten"

 

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 11.09.2009 19:07 Zitieren Beitrag melden

zumal man, wenn man das flugzeug nicht "abschiesst" DIREKT für den tod der menschen am boden verantwortlich wäre

Jannik

Stv. Zugführer

Jannik

Geschrieben am 11.09.2009 19:18 Zitieren Beitrag melden

Direkt nicht, nur indirekt weil man ja nicht dran schuld ist das das Flugzeug da rienknallt, sondern es nicht verhindert hat

brandloescher

Stv. Zugführer

brandloescher

Geschrieben am 11.09.2009 19:37 Zitieren Beitrag melden

ich bin immernoch für den riesen-fallschirm ^^

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 11.09.2009 19:40 Zitieren Beitrag melden

man hatte DIREKT die möglichkeit diese menschen zu retten in dem man DIRKET das flugzeug unschädlich macht und hat es nicht getan!!!!

habt ihr auch das gefühl das im grunde hier alles gesagt wurde??
es gibt einfach diese 2 hauptmeinungen. wir werden uns nie gegenseitig überzeugen;)

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 11.09.2009 19:56 Zitieren Beitrag melden

@blackshuck: agreed :-)

Außerdem verdrängt mir das meinen Literatur-Planungs-Thread, aber das ist hier nur peripher wichtig ;o)

Ich denke das ist ein Thema wo jegliche Diskussion sinnfrei ist, sorry

wuscheltante

Stv. Kreisbrandmeister

wuscheltante

Geschrieben am 11.09.2009 20:18 Zitieren Beitrag melden

@Quin und blackshuck

mir war klar, dass das ganze hier in einer sinnfreien und endlosen diskusion enden wird, aber ich möchte auch gerne die meinung und den standpunkt anderer zu diesem thema wissen.
mir ist im auch aufgefallen, dass die meisten leute, die hier etwas geschreiben habe und immernoch am schreiben sind FÜR den abschuss des flugzeuges sind. in meiner klasse hingegen war der großteil GEGEN den abschuss....

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 11.09.2009 20:30 Zitieren Beitrag melden

es kann auch jeder weiterhin hier schreiben!!
blos ist so eine diskussion wie zwischen dir und quinn 2 seiten vorher oder so recht langwierig( euch gehört da ja die ganze seite;) )

wuscheltante

Stv. Kreisbrandmeister

wuscheltante

Geschrieben am 11.09.2009 20:32 Zitieren Beitrag melden

@blackshuck

ich diskutiere gerne und viel...und so ein thema eignetsich auch schön zum diskutieren...

na ja.. vllt. wäre es wirklich mal besser, wenn auch andere zu wort kommen

also.. wer seine meinung zum luftsicherheitsgesetz hat, soll sie mal hier schreiben

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 11.09.2009 20:35 Zitieren Beitrag melden

so meine ich das;) wir werden uns eh nie umstimmen können, dass haben wir erkannt. also sind jetzt die andren dran;)

wuscheltante

Stv. Kreisbrandmeister

wuscheltante

Geschrieben am 11.09.2009 20:36 Zitieren Beitrag melden

ich glaube unsere standpunkte sind auch mittlerweile mehr als deutlich geworden

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 11.09.2009 20:38 Zitieren Beitrag melden

genau

wuscheltante

Stv. Kreisbrandmeister

wuscheltante

Geschrieben am 11.09.2009 20:42 Zitieren Beitrag melden

so jetzt einmal an alle, die dieses thema hier mitgelsen haben

Ich denke, die Meisten hier werden wissen was vor acht Jahren, am 11.9.2001 passiert ist. Der Tag, an dem ein Flugzeug in die Twin Tower flog, beide Türme einstürzten und viele Menschen und auch deren Retter in den Tot riss.

In Folge einer Unterrichtseinheit bei mir im Politikunterricht habe ich vom Luftsicherheitsgesetz erfahren und auch von §14 Abs.3.
Das Gesetz besagt, dass Flugzeuge, die zu einer Gafahr werden, sprich Entführung, mit Waffeneinsatz wieder auf den Boden gebracht werden können.
Vom BUndesverfassungsgericht wurde der Absatz im §14 jedoch als verfassungswiedrig erklärt und gestrichen.

Mein Politiklehrer meinte jedoch, dass sich der Verteidigungsminister F.J. Jung bereits kurz nach dem der Absatz gestrichen wurde dazu geäußert hat. Laut meinem Leher hat der Herr Jung gesagt, dass falls der Fall eintreten sollte, dass ein Flugzeug entführt wird und es als "Waffe" eingesetzt wird, er den außergesetzlichen Notstand einrufen wird und das Flugzeug zum Abschuss freigeben lassen wird.

Meine Frage ist nun an euch, was ihr davon haltet. Von dem alten Paragraphen, von der Meinung von F.J. Jung oder was ihr generell von diesem Gesetz haltet.


Das Bundesverfassungsgericht urteilt über das Luftsicherheitsgesetz

Aufgrund einer Verfassungsbeschwerde hat sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Luftsicherheitsgesetz befasst und am 15.2.2006 folgendes Urteil gesprochen:

§14 Abs.3 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG), der die Streitkräfte ermächtigt, Luftfahrzeuge, die als Tatwaffe gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden sollen, abzuschießen, ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit dem Urteil am 15. Februar 2006.

§14 Abs. 3 LuftSiG sei mit dem Grundrecht auf Leben und mit der Menschenwürdegarantie nicht vereinbar, soweit von dem Einsatz der Waffengewalt tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden. Diese würden dadurch, dass der Staat ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt, als bloße Objekte behandelt; ihnen werden dadurch der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.
§14 Abs.3 LuftSiG ist auch mit dem Recht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) in Verbindung mut der Menschenwürdegarantie (Art.1 Abs1 GG) nicht vereinbar, soweit von dem Einsatz der Waffengewalttatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden. Die einem solchen Einsatz ausgesetzten Passagiere und Besatzungsmitglieder befinden sich in einer für sie auswegslosen Lage. Sie können ihre Lebensumstände nicht mehr unabhängig von anderen selbst bestimmt beeinflussen. Dies macht sie zum Objekt nicht nur der Täter. Auch der Staat, der in einer solchen Situation zur Abwehmaßnahme des § 14 Abs.3 LuftSiG greift, behandelt sie als bloße Objekte seiner Rettungsaktion zum Schutz anderer. Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zu Rettung andere benutzt wird, verdinglicht und zugleichentrechtlicht; indem über ihr Leben von Staat wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt. Dies geschieht zudem unter Umständen, die nicht erwarten lassen, dass in dem Augenblick, in dem über die Durchführung einer Einsatzmaßnahme nach §14 Abs.3 LuftSiG zu entscheiden ist, die tatsächliche Lage immer voll überblickt und richtig eingeschätzt werden kann. Unter der Geltung des Art.1 Abs.1 GG (Menschenwürdegarantie) ist es schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldiger Menschen, die sich in einer derart hilflosen Lage befinden, vorsätzlich zu töten. Die Annahme, dass derjenige, der als Besatzungsmitglied oder Passagier ein Luftfahrzeug besteigt, mutmaßlich in dessen Abschuss und damit in die eigene Tötung einwilligt, falls dieses in einen Luftzwischenfall verwickelt wird, ist eine lebensfremde Fiktion. Auch die Einschätzung, dass die Betroffenen ohnehin dem Tod geweiht seien, vermag der Tötung unschuldiger Menschen in der geschilderten Situation nicht den Charakter eines Verstoßes gegen den Würdeanspruch dieser Menschen zu nehmen. Menschliches Leben und Menschliche Würde genießen ohne Rücksicht auf die Dauer der physischen Existenz des einzelnen Menschen gleichen verfassungsrechtlichen Schutz. Die teilweise vertretene Auffassung, dass die an Board festgehaltenen Personen Teil einer „Waffe“ geworden seien und sich als solcher behandeln lassen müssten, bringt geradezu unverholen zum Ausdruck, dass die Opfer eines solchen Vorganges nicht mehr als Menschen wahr genommen werden.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 11/2006 vom 15. Februar 2006/ Zum Urteil vom 15. Februar 2006 – 1 BvR 357/05


Das Luftsicherheitsgesetz

Am 15.1.2005 trat das vom Bundestag verabschiedete Luftsicherheitsgesetz in Kraft. Es soll der Bundesregierung die Möglichkeit geben, darauf zu reagieren, wenn Flugzeuge als Waffen eingesetzt werden.

§1 Zweck:
Dieses Gesetz dient dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen

§14 Einsatzmaßnahmen, Anordnungsbefugnis
(1) Zur Verhinderung des Eintrittes eines besonderen Unglücksfalles dürfen die Streitkräfte im Luftraum Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben.
(2) Von mehreren möglichen Maßnahmen ist diejenige auszuwählen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Die Maßnahme darf nur so lange und so weit durchgeführt werden, wie ihr Zweck es erfordert. Sie darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht.
(3) Die unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ist nur zulässig, wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, und sie das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist.
(4) Die Maßnahme nach Abs.3 kann nur der Bundesminister der Verteidigung oder im Vertretungsfall das zu seiner Vertretung berechtigten Mitglied der Bundesregierung anordnen. Im Übrigen kann der Bundesminister der Verteidigung den Inspektor der Luftwaffe Generell ermächtigen, Maßnahmen nach Abs.1 anzuordnen.

Andy09

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 12.09.2009 01:13 Zitieren Beitrag melden

Wie Ihr schon ganz richtig erkannt habt, teilt ein solches Thema die Gemüter. Meine Meinung dazu:

Es ist zunächst mal wieder typisch für das deutsche Rechtssystem, dass dem Schutz von Minderheiten der Vorzug vor dem Recht von Mehrheiten gegeben wird.
Klingt hart, aber auch ich "opfere" lieber 300 Menschen als 3.000.

Allerdings:
- Es muss wirklich zweifelsfrei feststehen, dass das Flugzeug als Waffe missbraucht werden soll.
- Es muss ebenfalls zweifelsfrei feststehen, dass das Flugzeug sich fest in der Hand der Entführer befindet und an Bord keine Kampfhandlungen mehr stattfinden.

>>> Wie schon zuvor beschrieben, gibt es die verschiedenen Eskalationsstufen. Nach dem Ende aller Kontakt- und Überredungsversuche wird das Flugzeug beobachtet. Dann kann man auch von außen schon merken, ob es an Bord noch Widerstand gibt, der vielleicht zu einem Erfolg führen könnte.
Sollte es diesen Widerstand erkennbar über einen längeren Zeitraum nicht mehr geben, würde ich auch die Personen an Bord als verloren ansehen, wenn nicht eingegriffen wird. Denn wenn die Maschine sicher als Bombe mißbraucht werden soll, werden die Insassen mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit dabei ebenfalls umkommen.
Und damit gilt es abzuwägen, was einen höheren "Wert" (sorry) darstellt. Das Weiterleben der Insassen für einige Minuten ? Oder die Erhaltung von Gesundheit und Leben vieler weiterer Unbeteiligter am Boden ?

>>> Als Verantwortlicher würde ich den Befehl geben, die Maschine ALS WIRKLICH LETZTE MÖGLICHKEIT auch abzuschiessen. Wie ich hinterher damit klarkäme, kann und will ich mir nicht vorstellen.

>>> Als Pilot des Kampfjets wäre es für mich auch keine Frage, dass ich die Maschine nach Abschussfreigabe noch vor dem Erreichen dichtbesiedelten Gebiets ausschalten müsste.
In so einem Fall würde ich mich zunächst dicht vor das Flugzeug setzen und die Entführer durch die entstehenden Turbulenzen erschrecken. Vielleicht genügt diese Maßnahme auch schon, sie davon zu überzeugen, dass ihr Plan nicht aufgehen wird, denn auch durch einen Strömungsabriss kann eine Maschine unkontrollierbar werden. Und wenn dann kein erfahrener Kapitän sondern einer der Entführer die Maschine fliegt, kann auch dieses Manöver schon zum Absturz führen.
Der nächste Schritt wären gezielte Schüsse mit der Bordkanone auf eines der Triebwerke. Spätestens dann ist für die Entführer klar, dass ihr ursprünglicher Plan zum Scheitern verurteilt ist.
Wenn sie dann immer noch auf dicht besiedelte Zentren zusteuern, ohne Kontakt aufgenommen zu haben ....

.... Ja, dann würde ich die Maschine ganz sicher abschießen.
Das wäre dann aber auch genauso sicher das Ende meiner Pilotenlaufbahn. Und ohne professionelle psychologische Hilfe ginge das dann auch ganz sicher für mich nicht gut aus.


@Gressi:
Natürlich hast Du recht, dass es das Beste wäre, wenn wir alle menschlich miteinander umgehen würden. Aber täglich überzeugt mich der Blick in die Tageszeitung, dass dies aus welchen "Gründen" auch immer nicht möglich ist.

Und wenn man weiß wie, ist es so schrecklich einfach, gefährliche Dinge an Bord einer Passagiermaschine zu schaffen. Dazu gibt es genügend Berichte von Reportern, die es erfolgreich ausprobiert haben. Ich würde mich also wirklich nicht trauen, einen erneuten Vorfall kategorisch auszuschliessen. So gern ich das für mich auch wollte .... :-(

Also: Hoping the best, expecting the worst.

brandloescher

Stv. Zugführer

brandloescher

Geschrieben am 12.09.2009 11:19 Zitieren Beitrag melden

das sagt sich so leicht. ich wette wenn du in der realität entscheiden müsstest 300 menschen abschießen oder nicht würde dir die entscheidung nicht so leicht fallen...
Jedenfalls könnte ich nicht mehr schlafen weil ich ständig daran denken müsste dass die sich vielleicht doch noch irgendwie hätten retten können...

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 12.09.2009 11:23 Zitieren Beitrag melden

Andy09: RESPEKT! Alles sauber aufn Punkt gebracht ;o)

Jannik

Stv. Zugführer

Jannik

Geschrieben am 12.09.2009 14:00 Zitieren Beitrag melden

das sagt sich so leicht. ich wette wenn du in der realität entscheiden müsstest 300 menschen abschießen oder nicht würde dir die entscheidung nicht so leicht fallen...
Jedenfalls könnte ich nicht mehr schlafen weil ich ständig daran denken müsste dass die sich vielleicht doch noch irgendwie hätten retten können...


Und wenn du aus deinem Jet beobachtest, wie sich zu diesen 300 Menschen noch tausende hinzuaddieren, weil das Flugzeug vor deinen Augen irgendwo hinein fliegt?dann könntest du besser schlafen?

Andy09

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 12.09.2009 22:23 Zitieren Beitrag melden

brandloescher, stell Dir einfach mal vor, dass es auch in (freiwilligen) Feuerwehrkreisen Leute gibt, die sich diese Frage durchaus auch im Hauptberuf schon stellen mussten.
Könntest Du, würdest Du schiessen ???

Und wer sich diese Frage dann im entscheidenden Moment erst stellt, hat in entsprechenden Berufen absolut nichts verloren.
Das ist genauso, als wenn ein Rettungssanitäter am Unfallort anfängt zu überlegen, ob er eigentlich Blut sehen kann oder nicht.
Durch solche Überlegungen wird man handlungsunfähig. Und unmittelbar vor einer solchen Situation ist der denkbar schlechteste Moment für so etwas.
Diese Gedanken sollte man sich vorher in aller Ruhe und nicht nur einmal gemacht haben !!!

Und wenn Du meinen Post richtig gelesen hättest, dann wäre es Dir wohl auch aufgefallen, dass ich so etwas ganz sicher nicht leichtfertig sage, sondern mir ebenfalls schon vor langer Zeit meine Gedanken dazu machen musste, ob ich im wirklichen Notfall auf einen Menschen schiessen könnte. Und es würde mir genauso schwer fallen, egal ob es 300 Leute oder auch nur 1 wäre.
Das Ergebnis meiner Überlegungen findest Du oben ...

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 12.09.2009 22:51 Zitieren Beitrag melden

@ Andy09: Du hast mit Deinen Aussagen durchaus recht, so könnte man es machen.

Trotzdem sollten alle Menschen sich toleranter gegenüber Ihren Mitmenschen verhalten, man merkt ja schon in diesem Forum, das es nicht funktioniert. Aber, was im kleinen anfängt kann im großen enden. Für mehr Toleranz muß auf friedlichem Wege gekämpft werden und wir alle können unseren Beitrag dazu leisten.

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