Schulsanitäter ;)
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Geschrieben am 17.04.2010 23:08
aua warum treten die sich? xD |
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Geschrieben am 18.04.2010 12:52
Nein, Fußball |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 25.04.2010 18:58
So, ich bin aumalwieder da ^^ |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 25.04.2010 20:21
Also praktisch brauchen werdet ihr kaum was, und sonst hängts von der Qualifikation ab. Wenn die Sanis aufn Beutel eingewiesen sind und wissen wann sie ihn nich verwenden sollten is der mE die bessere Wahl. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 27.04.2010 16:44
ok, danke |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 28.07.2010 15:08
Moin, |
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Geschrieben am 28.07.2010 15:29
Ich hab da mal eine eher rechtliche Frage. |
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Geschrieben am 28.07.2010 23:07
ich würde sagen das hängt von den jungs ab die den SSD machen |
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Geschrieben am 29.07.2010 10:03
Medikamente ist ganz klar: Nur Ärzte dürfen die Einnahme / Anwendung anordnen. Oder kennst du alle Nebenwirkungen, Kontraindikationen, Wirkverstärkungen oder -verminderungen etc.? Also: Finger weg. Medis sind nur für Ärzte. Und das sage ich als Rettungssani. Achso: Auch med. Sauerstoff, Salben oder Wunddesi sind Medikamente. Bei solchen Sachen ist eine Absprache des Leiters SSD mit einem zuständigen Apotheker / Arzt nötig. Beim Sauerstoff gibt es bei uns (Malteser Halle, SanZug) z.B. genaue Anweisungen, wer wieviel Liter geben darf, je nach Qualifikation. |
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Geschrieben am 29.07.2010 11:31
@MrBlabla |
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Geschrieben am 29.07.2010 11:41
Es ist doch in Deutschland so das selbst RA Medikamente geben dürfen. |
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Geschrieben am 29.07.2010 13:13
Also Aspirin ist z.B. Ein Medikament, welches ich nicht ohne genaue Diagnostik verabreichen würde, da es die Blutungsneigung steigert, sodass der Pat. bei nachfolgenden Op´s mehr Blut verlieren würde, als nötig ist--> Die antikoagulative Wirkung kann durchaus 14 Tage anhalten. Dieser Beitrag wurde editiert. |
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Geschrieben am 29.07.2010 13:26
Ok nochmal: |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 29.07.2010 15:18
NEIN! |
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Geschrieben am 29.07.2010 15:29
Was du das schreibst stimmt nur teilweise. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 29.07.2010 15:45
Also das wär ja mal ganz was neues dass n ERSTHELFER Medis verabreichen darf. Richtig ist wohl : Ersthelfer kann man in so einem Fall kaum belangen - hier greift der gute Glaube daran dass das Medikament heilsam sein müsste. Wer aber nun - auch im Rahmen des SSD - eine Garantenfunktion übernimmt, steht somit über dem "normalen" Ersthelfer, muss sich also an gewisse Regeln halten. |
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Geschrieben am 29.07.2010 16:12
Irgendwie fühl ich mich so als ob meine Frage immernoch nicht beantwortet wäre. |
Moderator
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Geschrieben am 29.07.2010 17:03
Schau mal hier rein: |
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Geschrieben am 29.07.2010 18:06
Also ich könnte mir vorstellen das es von gebiet btw. Bundesland unterschiedlich ist. |
Moderator
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Geschrieben am 29.07.2010 18:35
@ Feujuti |