Schulsanitäter ;)

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DerKiller112

Wehrführer

DerKiller112

Geschrieben am 17.04.2010 23:08 Zitieren Beitrag melden

aua warum treten die sich? xD
haben die bordsteinbeißen gespeilt oder wie´?

 

Grisu1996

Stv. Zugführer

Grisu1996

Geschrieben am 18.04.2010 12:52 Zitieren Beitrag melden

Nein, Fußball :)

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 25.04.2010 18:58 Zitieren Beitrag melden

So, ich bin aumalwieder da ^^
Und hab gleich ne Frage:

Was debkt ihr ist schlauer sich anzuscheaffen:
1. Taschenmaske
2.Beatmungsbeutel

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 25.04.2010 20:21 Zitieren Beitrag melden

Also praktisch brauchen werdet ihr kaum was, und sonst hängts von der Qualifikation ab. Wenn die Sanis aufn Beutel eingewiesen sind und wissen wann sie ihn nich verwenden sollten is der mE die bessere Wahl.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 27.04.2010 16:44 Zitieren Beitrag melden

ok, danke

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 28.07.2010 15:08 Zitieren Beitrag melden

Moin,

wir würden gerne unseren Saniraum etwas Umbauen. Wenn jemand von euch einen richtig guten Saniraum hat uns uns Tipps bzw. Fotos geben kann möchte sich doch bitte bei mir melden.


Vielen Dank schonmal!

Computerbild

Stv. Wehrführer

Computerbild

Geschrieben am 28.07.2010 15:29 Zitieren Beitrag melden

Ich hab da mal eine eher rechtliche Frage.

Es gibt doch Medikamente die nicht verschreibungspflichtig sind aber trotzdem gesprizt werden müssen oder auch selbst ohne spritzen es gibt.

Die dürfte man doch eigentlich im Notfall auch beim SSD geben. Was meint ihr denn dazu oder darf man das überhaupt nicht?

Bitte meckert mich nicht voll ist ja eine Frage, kein Grund ausfallend zu werden. ;)

KlausMeier

Hauptfeuerwehrmann

KlausMeier

Geschrieben am 28.07.2010 23:07 Zitieren Beitrag melden

ich würde sagen das hängt von den jungs ab die den SSD machen

Wenn es son paar durchgeknallte sind weil sich keine anderen gemeldet haben würde ich dennen kein umgang mit irgendwelchen medikamenten gestatten(wer weiß wie viel sie dem Patienten geben würden ;) )

Wenn es aber leute sind die z.B. aus der JF oder FF kommen kann man das ruhig machen

Allgemein für Thema SSD
in unserer schule is es so das die, die ein wenig erfahrung(JF,DRK,FF) haben klar bessere changsen haben als leute die sich vielleicht grade so n pflaster auf die richtige stelle kleben können ;)

MrBlabla

Zugführer

Geschrieben am 29.07.2010 10:03 Zitieren Beitrag melden

Medikamente ist ganz klar: Nur Ärzte dürfen die Einnahme / Anwendung anordnen. Oder kennst du alle Nebenwirkungen, Kontraindikationen, Wirkverstärkungen oder -verminderungen etc.? Also: Finger weg. Medis sind nur für Ärzte. Und das sage ich als Rettungssani. Achso: Auch med. Sauerstoff, Salben oder Wunddesi sind Medikamente. Bei solchen Sachen ist eine Absprache des Leiters SSD mit einem zuständigen Apotheker / Arzt nötig. Beim Sauerstoff gibt es bei uns (Malteser Halle, SanZug) z.B. genaue Anweisungen, wer wieviel Liter geben darf, je nach Qualifikation.

@KlausMeier: Wir haben den Anspruch, unsere Leute auszubilden. Ihr nicht?

KlausMeier

Hauptfeuerwehrmann

KlausMeier

Geschrieben am 29.07.2010 11:31 Zitieren Beitrag melden

@MrBlabla
doch den haben wir auch aber ich bin jetzt erst in den SSD gekommen die EH-Ausbildung ist erst in der 9Klasse da unsere Lehrer der GE-Porta nicht fähig sind soetwas früher zu planen -.-
und an unserer Schule melden sich auch nur die, die in einer JF oder ähnliches sind da die meisten anderen in den pausen lieber Fußball spielen oder rauchen als anderen zu helfen

Aber das thema JF&Co. is an unserer schule sowieso etwas anderes(wie wahrscheinlich an jeder schule JF,DRK, usw.=Loser die in ihrer Freizeit nichts besseres zu tun haben.
Is schon hart wenn man immer von mitschülern hört wie sie sich über einen lustig macht weil man z.B. in keinem Fußballverein is

Aber ich bin vom Thema abgekommen ;)

Computerbild

Stv. Wehrführer

Computerbild

Geschrieben am 29.07.2010 11:41 Zitieren Beitrag melden

Es ist doch in Deutschland so das selbst RA Medikamente geben dürfen.
(Wo ich mir nicht sicher bin, was ich aber mal gehört hab) Das RS auch welche geben dürfen. Zwar glaub nur 2 oder 3 verschiedene. (Bin mir aber wie gesagt nicht sicher)

Auch gibt es nicht verschreibungs pflichtige Medis. Dazu zählt u.a. Paracetamol und Aspirin, um mal die Schmerzmittel zu nennen.

Auch können doch im notfall auch die bestehenden Vorschriften überschritten werden, wenn nachgewiesen werden kann das es die Lage zulässt.

Also eigentlich wollte ich keine belehrung sondern eine Antwort ob man das geben darf und obs sowas gibt. Mit Qualifikation ist klar aber meinetwegen mit EH das man da was geben könnte.

@Klaus:
Ich hab letztens gesehn wie gut die das in der JF machen mit EH. (Ich sage nicht das alle keine Ahnung haben) Aber die von der JF saßen zu dritt an einem Schock und habens nicht hingekricht. Nach dem er Bewusstlos war wars die reinste Katastrophe. Auch was du so weißt hab ich ja auch gesehn.
Bei einer guten Ausbildung kein Problem aber angeblich sollten die ja von der wo ich war ja das schon alles gehabt haben.

Jetzt kommt aber der Hammer von der sache. Selbst ihre Notrufnummer haben die nich gewusst. Wir haben denen dann gesagt das die auch auf ihrem Auto drauf steht, das auch zufällig noch die soo schön angelächelt hat.

Ich weiß nicht ob das jetzt nur zufall war das die so versagt haben oder die aufregung aber im Ernstfall solltes da schon ein wenig besser sein.

ton232

Stv. Wehrführer

ton232

Geschrieben am 29.07.2010 13:13 Zitieren Beitrag melden

Also Aspirin ist z.B. Ein Medikament, welches ich nicht ohne genaue Diagnostik verabreichen würde, da es die Blutungsneigung steigert, sodass der Pat. bei nachfolgenden Op´s mehr Blut verlieren würde, als nötig ist--> Die antikoagulative Wirkung kann durchaus 14 Tage anhalten.

Und wer sagt dir, das der Pat. sich nicht den Arm Gebrochen hat und Operiert werden müsste? Im Schlimmsten Fall blutet das anliegende Gewebe stark ein, sodass die Gefässe abgedrückt werden und eine Unterversorgung im Rest des Armes entsteht.

Oder gar eine Hirnblutung hat und dann stark einblutet?

Paracetamol ist stark Lebergänig und es reicht durchaus eine geringe Menge um sich zu suizidieren, bzw. die Leber schwer zu schädigen...


Und willst du dann die Verantwortung übernehmen, wenn es zu Komplikationen kommt?



Ich würde deswegen nur auf Arztanweisung handeln und auch von den Freiverkäuflichen Medikamenten die Finger lassen, solange es nicht um mich selber geht.


Dieser Beitrag wurde editiert.

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Stv. Wehrführer

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Geschrieben am 29.07.2010 13:26 Zitieren Beitrag melden

Ok nochmal:
Ich will bloß wissen ob es sowas gibt und ob man es geben darf.
Och will keine Belehrung das hab ich mir schon x-tausend mal angehört.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 29.07.2010 15:18 Zitieren Beitrag melden

NEIN!

Als RS darfste im Rahmen der Notkompetenz ganz wenige Medis geben, als RA auch nur im Rahmen der Notkompetenz. Darunter gar nichts. Nichmal ne Paracetamoltablette haste zu geben. Gar nix. Auch keine Salben oder Ähnliches, und erst recht und ganz besonders nichts spritzen. Das wäre nämlich sogar in Richtung schwere Körperverletzung gehend.

Die Frage könnte dir im Übrigen auch ziemlich jeder Angehörige des örtlichen Regelrettungsdienstes beantworten.

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Stv. Wehrführer

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Geschrieben am 29.07.2010 15:29 Zitieren Beitrag melden

Was du das schreibst stimmt nur teilweise.
Medikamente dürfen von Erstehelfern gegeben werden wenn der Patienten diese zum eigenkomsum bekommen hat. Diese dürfen gegeben werden.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 29.07.2010 15:45 Zitieren Beitrag melden

Also das wär ja mal ganz was neues dass n ERSTHELFER Medis verabreichen darf. Richtig ist wohl : Ersthelfer kann man in so einem Fall kaum belangen - hier greift der gute Glaube daran dass das Medikament heilsam sein müsste. Wer aber nun - auch im Rahmen des SSD - eine Garantenfunktion übernimmt, steht somit über dem "normalen" Ersthelfer, muss sich also an gewisse Regeln halten.
Richtig ist allerdings : Man darf dem Pat. sein Asthmaspray zB aus dem Rucksack holen. Einnehmen aber muss er das Medikament selber, oder eben ein RA / NA muss es applizieren.

Computerbild

Stv. Wehrführer

Computerbild

Geschrieben am 29.07.2010 16:12 Zitieren Beitrag melden

Irgendwie fühl ich mich so als ob meine Frage immernoch nicht beantwortet wäre.

Eher so als ob ihr mir hier immer wieder das sagen wollt was ich weiß. Ist mir schonklar das Medikamende die gespritzt werden müssen meistens vom NA gegeben werden müssen.
Das könnt ihr mir noch 10 mal sagen.

Gibt es denn nicht welche die man ohne Rezept kaufen kann?

DervomDorf

Moderator

Kreisbrandmeister

DervomDorf

Geschrieben am 29.07.2010 17:03 Zitieren Beitrag melden

Schau mal hier rein:

http://www.roteskreuz.at/kurse-aus-weite...

Der letzte Absatz "Ersthelfer dürfen auf keine Fall:" da steht, das ersthelfer auf keinen Fall Medikamente geben dürfen. Und als Schulsanitäter bist du nichts anders als ein Ersthelfer.
Es gibt dazu auch irgendeinen Pargraphen, der mir aber im Moment nicht einfällt.

Feujuti

Zugführer

Feujuti

Geschrieben am 29.07.2010 18:06 Zitieren Beitrag melden

Also ich könnte mir vorstellen das es von gebiet btw. Bundesland unterschiedlich ist.

Ich bin gestern wieder Rettungswagen mit gefahren und habe mit einem gesprochen, er hat zuvor in Wiesbaden RTW gefahren, und er sagte mit. dass es bei dennen fasst normal war, das der Patient ein zugang mit infusion bekamt. Bei uns hier ist es so, dass eine Infussion ein Medikament ist und der Zugang eine Körperverletzung ist, und dies der Rettungsassistent nur in seiner Notkompetenz darf.

Eine die Notkompetenz tritt mit sicherheit nicht in kraft, weil der Schüler xy Kopfschmerzen hat oder sonstiges.

Notkompetenz:
* wenn minder invasive Maßnahmen bereits gescheitert,
* kein Arzt in absehbarer Zeit verfügbar ist,
* die Maßnahme dringend erforderlich ist um Gefahren für das Leben oder die Gesundheit des Patienten abzuwenden und[1]
* der Rettungsassistent diese Maßnahmen erlernt hat und beherrscht.
(Quelle: Wikipedia.de)

Wenn du zum Beispiel in der Schule einen bekannten Diabetiker hast, darfst du ihm weder Blutzucker messen (Körperverletzung) noch darfst du ihm das Insulin, welches er evl. dabei hat, verabreichen.

Allerdings könntest du ihm das zeug anreichen und er misst sich selber den Blutzucker und er spritzt sich selber das Insulin.

Soweit meine persönliche Erfahrungen.
Wie schon erwähnt, kann dies bei jedem anders sein von der rechtlichen Seite.

sst89

Moderator

Stv. Kreisbrandmeister

Geschrieben am 29.07.2010 18:35 Zitieren Beitrag melden

@ Feujuti

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