Schulsanitäter ;)

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ton232

Stv. Wehrführer

ton232

Geschrieben am 29.07.2010 19:55 Zitieren Beitrag melden




Wenn du zum Beispiel in der Schule einen bekannten Diabetiker hast, darfst du ihm weder Blutzucker messen (Körperverletzung) noch darfst du ihm das Insulin, welches er evl. dabei hat, verabreichen.

Allerdings könntest du ihm das zeug anreichen und er misst sich selber den Blutzucker und er spritzt sich selber das Insulin.

Soweit meine persönliche Erfahrungen.
Wie schon erwähnt, kann dies bei jedem anders sein von der rechtlichen Seite.


Insulin ist eh ein Medikament, welches nur mit Bedacht und Kentniss verabreicht werden sollte!

Wahrscheinlicher wird der Pat. unterzuckert sein und wenn man ihm dann Insulin verabreicht, könnte dies zu Komaartigen Zuständen führen!

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Feujuti

Zugführer

Feujuti

Geschrieben am 29.07.2010 20:16 Zitieren Beitrag melden

Natürlich ist Insulin ein Medikament und sollte nur mit Bedacht und Kenntniss verabreicht werden.

Wieso sollte der patient wahrscheinlich unterzuckert sein ?
Ich bin zwar noch nicht lange dabei, aber bei den beiden Patienten die ich mit Diabetis hatte und wir BZ gemessen haben, hatten sie eindeuigen überzucker.

Und in meinem Fallbeispiel, habe ich ja vorher auch geschrieben das der BZ gemessen wird (vom Patienten!), ohne BZ messung mal dem Patienten Insulin spritzen lassen, wäre nicht nur doof, sondern er wird es wohl kaum tun, weil ich ja davon ausgehen darf, dass er als bekanter diapetiker und besitzer von einem BZ gerät und Insulin, in der lage ist und eingewiesen ist, wie er das Zeug anwendet.

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ton232

Stv. Wehrführer

ton232

Geschrieben am 29.07.2010 20:38 Zitieren Beitrag melden

Ersten:
Du hast recht!

Zweitens:
Da du weder eine Hypoglykämie, noch eine Hyperglykämie erwähnt hast, bin ich erstmal von einer Unterzuckerung ausgegangen, da diese häufig von Pat,. nicht mehr alleine bewältigbar ist und "kurzfristig" gefährlicher für den Pat. ist.

Häufiger passiert es im Alltag, das Diabetiker mit Insulin-Einstellung unterzuckern:

- beim Sport/ Allgemeiner körperlicher Anstrengung.
- weil sie zu wenig oder gar nichts gegessen haben und sich trotzdem Insulin injeziert haben
- nach Alkoholgenuss, kann der Blutzucker schlecht verstoffwechselt werden

Deswegen mein obiger Einwand!

Ein hoher Blutzucker ist langfristig schädlich für den Körper.
Das diabetischie Koma entsteht häufig, wenn der Pat. über einen länger Zeitraum zu wenig oder gar kein Insulin zugeführt hat. Jeddoch weiterhin ausreichend gegessen hat.

Ich wollte nur darauf Hinweisen, wenn ein bekannter Diabetiker kollabiert, solltest du nicht über Insulin nachdenken! ;)

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Feujuti

Zugführer

Feujuti

Geschrieben am 29.07.2010 20:45 Zitieren Beitrag melden

Wenn er mir kollabiert, kann ich ihm, wie im Fallbeispiel erwähnt, auch schlecht das zeug anreichen ;)

Man darf sowieso niemals aus irgendwelchen theorien auf irgendwas schlussfolgern.
Schönes beispiel dazu ist dein Punkt mit Alkoholgenuss, ich hatte letztens einen mit Alkoholintox und gleichzeitiger Hyperglykämie ;)

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Computerbild

Stv. Wehrführer

Computerbild

Geschrieben am 30.07.2010 00:00 Zitieren Beitrag melden

Gut es ist genau das eingetreten was ich vermeiden wollte.

Diese Ganzen belehrungen hängen mir langsam zum Hals raus. Ich hör sie im DRK jede Woche. Dann hör ich sie nochmal wenn ich selber Medikamente brauche und dazu Fragen stelle und hier höre ich sie auch nochmal.

Leute. Langsam wissens alle das Notkompetenz... blabla... Notarzt... blabla...

Wir habens alle verstanden.

Sorry, musste jetzt einfach mal raus. Jetzt nicht persönlich nehmen.

Feujuti

Zugführer

Feujuti

Geschrieben am 30.07.2010 01:29 Zitieren Beitrag melden

Ich hab da mal eine eher rechtliche Frage.

Es gibt doch Medikamente die nicht verschreibungspflichtig sind aber trotzdem gesprizt werden müssen oder auch selbst ohne spritzen es gibt.

Die dürfte man doch eigentlich im Notfall auch beim SSD geben. Was meint ihr denn dazu oder darf man das überhaupt nicht?

Bitte meckert mich nicht voll ist ja eine Frage, kein Grund ausfallend zu werden. ;)



aber wenn diese belehrungen dir zum ahls raus hängen und du sie jede woche beim drk anhören musst,w arum fragst du dann ? ^^

Mit unseren beispielen haben wir nur klar gegestellt das du es nicht darfst, und gezeigt wer es wann darf.
Mit meinem beispiel mit der Hyperglykämie und insulien sowie BZ-messgerät, habe ich dir erklärt was es für möglichkeiten gibt, wenn der patient was braucht.

Aber wenn du das weißt, wieso fragst du dann ? xD

Computerbild

Stv. Wehrführer

Computerbild

Geschrieben am 30.07.2010 02:49 Zitieren Beitrag melden

Ich will wissen ob es nicht verschreibungspflichtige Medikamente gibt die man theoretisch auch als SSDler geben könnte.
Jetzt vom dürfen abgesehn. Das ist meine 2. teilfrage.

Auf den ersten teil wurde sich ja schon gut draufgestürzt.

Aber auf so eine belehrung leg ich schon lange keinen wert mehr. Da könnt ihr euch noch so viel mühe geben. Das ist auch nicht das was ich haben will.

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DervomDorf

Moderator

Kreisbrandmeister

DervomDorf

Geschrieben am 30.07.2010 05:24 Zitieren Beitrag melden

@computerbild

Ein klares Nein, den Medikamente sind Medikamente, egal ob verschreibungspflichtig oder nicht. Und wie schon gesagt, Medikamente dürfen vom Ersthelfer nicht verabreicht werden.

MrBlabla

Zugführer

Geschrieben am 30.07.2010 09:33 Zitieren Beitrag melden

@computerbild: Du darfst als SSDler theoretisch wie praktisch keine Medikamente verabreichen.

Einzige Ausnahme: Hautdesinfektionsmittel.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 30.07.2010 09:56 Zitieren Beitrag melden

Was du das schreibst stimmt nur teilweise.
Medikamente dürfen von Erstehelfern gegeben werden wenn der Patienten diese zum eigenkomsum bekommen hat. Diese dürfen gegeben werden.



Auch das ist volkommen falsch!

Du als EH darfst es nicht.Punkt! Ich als RA darf folgendes in dem Fall: Den Patienten darin unterstützen seine eigenen Medikamente zu nehmen.

Die Gabe von Medikamenten obliegt dem Arzt, ( § 5 Heilpraktikergesetz) seine Erfüllungsgehilfen ( Krankenpfleger/innen, Rett.-Ass. usw) dürfen es auf Anweisung oder eben nach § 34StGB (Rechtfertigender Notstand) im Rahmen der "Notkompetenz" und auch dann nur unter besonderen Bedingungen unter anderem die Aufklärung des Pat dass ich eben kein Arzt bin

Medikamente zur Injektion dem EH freigeben wäre: § 223 StGB, Körperverletzung. Das würde schon mal bedeuten dass Du diese Maßnahme erlernen musst! Bevor Du sie anwendest.

sst89

Moderator

Stv. Kreisbrandmeister

Geschrieben am 30.07.2010 10:25 Zitieren Beitrag melden

Auch Salben, wie Fenistil dürfen von Ersthelfern NICHT gegeben werden, da die Patienten auch da allergische Reaktionen bekommen können, und du dann dafür dran bist. Das selbe gilt auch für Kopfschmerztabletten, Aspirin in jeder Art, Kühlsalben und und und...
Solltest du diese verabreichen, läufst du Gefahr, dass dein Patient dieses Mittel nicht verträgt. Sei es, weil er andere Medikamente, von denen du nichts weißt, zu sich nimmt, unter Alkohol steht oder unter Drogen ist. Und wenn etwas passiert bist nur DU hinterher der Arsch, der belangt wird.
Also tu dir bitte den Gefallen und nehm unsere Warnung ernst, den es geht einmal gut, es kann auch 100 mal gut gehn, aber bein 101 passiert etwas...

Feujuti

Zugführer

Feujuti

Geschrieben am 30.07.2010 13:16 Zitieren Beitrag melden

Und dann kommt mein Beispiel, wenn der Patient bei bewusstsein ist, kannst du ihm die Medikamente anbieten und er macht es sich selber drauf.

Von San-Diensten auf Sportfesten, wurde mir erzählt, dass die dort nicht mal Kühlspray geben dürfe, also haben sie die Flaschen denPatienten gegeben und diese haben es sich selber drauf gemacht.

Wenn jemand was rechtliches kennt, was gegen diese Theorie ist, kann mich gerne eines besseren belehren :- )

sst89

Moderator

Stv. Kreisbrandmeister

Geschrieben am 30.07.2010 13:30 Zitieren Beitrag melden

Ich bin auf Pfadfinderlagern und anderen Aktionen der Lagersanitäter. Oft werde ich nach Kühlsalben oder Aspirin gefragt. Ich werde NIE diese rausgeben, auch nicht zum selber auftragen. Denn nachher heißt es, ich habe dieses Medikament gereicht. Und das ist mir zu heikel. Das werde ich auch nicht bei Sanitätsdiensten, auf der Arbeit oder Privat rausgeben.

Ice- Spray benutze ich selber, das Zeug hilft, wenn man die richtigen verwendet (kein Trockeneis oder FCKW, sondern die Teuren aus der Apotheke, auf Pfadfinderlagern gibt es halt kein Eis.) und es richtig anwendet (kurz draufsprayen, nicht "dauerfrieren";).

Computerbild

Stv. Wehrführer

Computerbild

Geschrieben am 30.07.2010 13:32 Zitieren Beitrag melden

ok ich gebs auf. Ich krieg wolh keine Antwort. Naja damit muss ich jetzt leben.

Ich drücksmal mit Noten aus:
Inhalt: 6
Thema verfehlt.
Ich wollte keine belehrungen das hab ich jetzt glaub zum 4 mal schon gesagt. Ich weiß es. Und ich werd es auch wissen wenn ihr es mir nochmal sagt. Ich suche aber eine Antwort auf eine Frage.

Ist ganuso als wenn ich euch was über Birken frage und ihr sagt was über Eichen.
Um es mal "bildlich" darzustellen.

sst89

Moderator

Stv. Kreisbrandmeister

Geschrieben am 30.07.2010 13:36 Zitieren Beitrag melden

Du wolltest wissen, ob du Medikamente verabreichen darfst, die nicht verschreibungspflichtig sind. Wenn ich es richtig weiß, sind Fenistil, Aspirin und diverse Sportsalben nicht verschreibungspflichtig. Und diese Frage haben wir dir zu genüge beantwortet. Und fallst du es noch nicht kapiert hast: Als SSD bist du nicht mehr als ein Ersthelfer.

Um deine Frage nochmal zu beantworten: nein, darfst du nicht.

Computerbild

Stv. Wehrführer

Computerbild

Geschrieben am 30.07.2010 13:52 Zitieren Beitrag melden

Von den gutgemeinten antworten kriegt man nicht viel mit da die immer in belehrungen und irgend was anderem eingepackt sind.

Aber du hals Mod müsstest doch eigentlich ein wenig mehr auf dem Teppich bleiben als die anderen.
Alle bleiben ruhig nur du wirst gleich ausfallend.

Aber das ist jetzt auch egal :D
Gehört ja nicht hier her.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 30.07.2010 14:02 Zitieren Beitrag melden

@Computerbild, mal als Anmerkung: da Du Dich hier als ziemlich Beratungsressistent darstellst, ist es nicht verwunderlich, wenn die Antworten auch mal etwas schärfer werden!

Abgesehen davonist sst89 nicht ausfallend geworden.

Die Frage die Du gestellt hast ist

1.) beantwortet mit "Nein"
und
2.) sind Beispiele genannt worden, an Hand derer Deine Frage erläutert wurde.

Aber..Du willst ja keine Belehrungen haben..

Feujuti

Zugführer

Feujuti

Geschrieben am 30.07.2010 14:28 Zitieren Beitrag melden

Jaa, auch ich will meinen senf noch mal dazu geben.

sst ist wohl kaum ausfallend geworden, ich war mitlerweile mehrfach davor mal direkter zu werden, weil wir genau auf deine fragen eingegangen sind, diese mit Beispielen und Erfahrungen beantwortet haben, aber du jedes mal erneut behauptest, das diese antworten belehrungen sind, dir dies auf den Sack geht und dich nervt und zu guter letzt auch noch behauptest, dass wir von deiner Frage abgekommen sind.

Ich habe deine Frage Zitiert und Punkt für Punkt wurde von mir und den anderen diese Frage(en) im detail erläuter, also was willst du denn jetzt ?

DervomDorf

Moderator

Kreisbrandmeister

DervomDorf

Geschrieben am 30.07.2010 15:59 Zitieren Beitrag melden

Naja wenn er meint, das seine Frage nicht beantwortet wurde, dann können wir ihm auch nicht helfen. Ich würde sagen, das wir uns wieder dem Thema Schulsanitätsdienst zuwenden.

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 11.08.2010 07:56 Zitieren Beitrag melden

Frage:

http://img638.imageshack.us/img638/3299/...
Hose + T-Shirt

http://img153.imageshack.us/img153/8986/...
beide Jacken wenigstens zu erkennen


Was sagen speziell die SSDler hier zu der abgebildeten Einsatzkleidung?
Bevor hier die Standardfragen aufkommen : Wir tragen die nicht im Alltagsdienst, sondern dann wenn Sportveranstaltungen, Schulfeste etc anstehen. ;)
UNd sollte hier jemand vom Campe-Gymnasiums-SSD da sein, könnt ihr die Bilder gerne dem Jasper weiterleiten, dem sei E-Mail-Addy hab ich nur leider nicht mehr^^

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