Schulsanitäter ;)
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Geschrieben am 29.07.2010 19:55
Wenn du zum Beispiel in der Schule einen bekannten Diabetiker hast, darfst du ihm weder Blutzucker messen (Körperverletzung) noch darfst du ihm das Insulin, welches er evl. dabei hat, verabreichen. Allerdings könntest du ihm das zeug anreichen und er misst sich selber den Blutzucker und er spritzt sich selber das Insulin. Soweit meine persönliche Erfahrungen. Wie schon erwähnt, kann dies bei jedem anders sein von der rechtlichen Seite. Insulin ist eh ein Medikament, welches nur mit Bedacht und Kentniss verabreicht werden sollte! Wahrscheinlicher wird der Pat. unterzuckert sein und wenn man ihm dann Insulin verabreicht, könnte dies zu Komaartigen Zuständen führen! Dieser Beitrag wurde editiert. |
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Geschrieben am 29.07.2010 20:16
Natürlich ist Insulin ein Medikament und sollte nur mit Bedacht und Kenntniss verabreicht werden. Dieser Beitrag wurde editiert. |
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Geschrieben am 29.07.2010 20:38
Ersten: Dieser Beitrag wurde editiert. |
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Geschrieben am 29.07.2010 20:45
Wenn er mir kollabiert, kann ich ihm, wie im Fallbeispiel erwähnt, auch schlecht das zeug anreichen Dieser Beitrag wurde editiert. |
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Geschrieben am 30.07.2010 00:00
Gut es ist genau das eingetreten was ich vermeiden wollte. |
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Geschrieben am 30.07.2010 01:29
Ich hab da mal eine eher rechtliche Frage. Es gibt doch Medikamente die nicht verschreibungspflichtig sind aber trotzdem gesprizt werden müssen oder auch selbst ohne spritzen es gibt. Die dürfte man doch eigentlich im Notfall auch beim SSD geben. Was meint ihr denn dazu oder darf man das überhaupt nicht? Bitte meckert mich nicht voll ist ja eine Frage, kein Grund ausfallend zu werden. ![]() aber wenn diese belehrungen dir zum ahls raus hängen und du sie jede woche beim drk anhören musst,w arum fragst du dann ? ^^ Mit unseren beispielen haben wir nur klar gegestellt das du es nicht darfst, und gezeigt wer es wann darf. Mit meinem beispiel mit der Hyperglykämie und insulien sowie BZ-messgerät, habe ich dir erklärt was es für möglichkeiten gibt, wenn der patient was braucht. Aber wenn du das weißt, wieso fragst du dann ? xD |
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Geschrieben am 30.07.2010 02:49
Ich will wissen ob es nicht verschreibungspflichtige Medikamente gibt die man theoretisch auch als SSDler geben könnte. Dieser Beitrag wurde editiert. |
Moderator
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Geschrieben am 30.07.2010 05:24
@computerbild |
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Geschrieben am 30.07.2010 09:33
@computerbild: Du darfst als SSDler theoretisch wie praktisch keine Medikamente verabreichen. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 30.07.2010 09:56
Was du das schreibst stimmt nur teilweise. Medikamente dürfen von Erstehelfern gegeben werden wenn der Patienten diese zum eigenkomsum bekommen hat. Diese dürfen gegeben werden. Auch das ist volkommen falsch! Du als EH darfst es nicht.Punkt! Ich als RA darf folgendes in dem Fall: Den Patienten darin unterstützen seine eigenen Medikamente zu nehmen. Die Gabe von Medikamenten obliegt dem Arzt, ( § 5 Heilpraktikergesetz) seine Erfüllungsgehilfen ( Krankenpfleger/innen, Rett.-Ass. usw) dürfen es auf Anweisung oder eben nach § 34StGB (Rechtfertigender Notstand) im Rahmen der "Notkompetenz" und auch dann nur unter besonderen Bedingungen unter anderem die Aufklärung des Pat dass ich eben kein Arzt bin Medikamente zur Injektion dem EH freigeben wäre: § 223 StGB, Körperverletzung. Das würde schon mal bedeuten dass Du diese Maßnahme erlernen musst! Bevor Du sie anwendest. |
Moderator
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Geschrieben am 30.07.2010 10:25
Auch Salben, wie Fenistil dürfen von Ersthelfern NICHT gegeben werden, da die Patienten auch da allergische Reaktionen bekommen können, und du dann dafür dran bist. Das selbe gilt auch für Kopfschmerztabletten, Aspirin in jeder Art, Kühlsalben und und und... |
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Geschrieben am 30.07.2010 13:16
Und dann kommt mein Beispiel, wenn der Patient bei bewusstsein ist, kannst du ihm die Medikamente anbieten und er macht es sich selber drauf. |
Moderator
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Geschrieben am 30.07.2010 13:30
Ich bin auf Pfadfinderlagern und anderen Aktionen der Lagersanitäter. Oft werde ich nach Kühlsalben oder Aspirin gefragt. Ich werde NIE diese rausgeben, auch nicht zum selber auftragen. Denn nachher heißt es, ich habe dieses Medikament gereicht. Und das ist mir zu heikel. Das werde ich auch nicht bei Sanitätsdiensten, auf der Arbeit oder Privat rausgeben. |
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Geschrieben am 30.07.2010 13:32
ok ich gebs auf. Ich krieg wolh keine Antwort. Naja damit muss ich jetzt leben. |
Moderator
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Geschrieben am 30.07.2010 13:36
Du wolltest wissen, ob du Medikamente verabreichen darfst, die nicht verschreibungspflichtig sind. Wenn ich es richtig weiß, sind Fenistil, Aspirin und diverse Sportsalben nicht verschreibungspflichtig. Und diese Frage haben wir dir zu genüge beantwortet. Und fallst du es noch nicht kapiert hast: Als SSD bist du nicht mehr als ein Ersthelfer. |
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Geschrieben am 30.07.2010 13:52
Von den gutgemeinten antworten kriegt man nicht viel mit da die immer in belehrungen und irgend was anderem eingepackt sind. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 30.07.2010 14:02
@Computerbild, mal als Anmerkung: da Du Dich hier als ziemlich Beratungsressistent darstellst, ist es nicht verwunderlich, wenn die Antworten auch mal etwas schärfer werden! |
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Geschrieben am 30.07.2010 14:28
Jaa, auch ich will meinen senf noch mal dazu geben. |
Moderator
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Geschrieben am 30.07.2010 15:59
Naja wenn er meint, das seine Frage nicht beantwortet wurde, dann können wir ihm auch nicht helfen. Ich würde sagen, das wir uns wieder dem Thema Schulsanitätsdienst zuwenden. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 11.08.2010 07:56
Frage: |