Leuchtschilder auf dem Weg zum Einsatz
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Geschrieben am 29.07.2009 14:58
Das ist ja der Widerspruch! |
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Geschrieben am 29.07.2009 15:00
im Einsatzfall hab ich auch schon mal ne rote Ampel überfahren, welche aber noch hell rot war Dieser Beitrag wurde editiert. |
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Geschrieben am 29.07.2009 15:07
Genau deswegen riskiert man das lieber nicht. Was bringt mir das rasen und über rote Ampeln gefahre wenn ich nicht mehr am Gerätehaus ankomme geschweige denn jemals wieder bei meiner Familie. |
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Geschrieben am 29.07.2009 15:16
Bekommst auch voll und ganz meine Zustimmung! Aber wie gesagt, bei dieser einmaligen Aktion war diese ja auch noch fast gelb |
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Geschrieben am 29.07.2009 15:21
Jap...Über gelb fahren ist ja auch nicht schlimm. |
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Geschrieben am 29.07.2009 15:21
Achso und die Kreuzuing dürft Ihr euch nicht wie in Berlin oder München Stachus vorstellen! War ne T-Kreuzung....und bei uns fahren auch nicht so viele Autos! Trotzdem Asche auf mein Haupt, es tut mir leid |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 29.07.2009 15:39
also ich habe mior schon diverse urteile diesbezüglich angeguckt und so. fest steht das man sonderrechte hat. auch dein fahrzeuig welches du dann fährst hat welche. |
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Geschrieben am 29.07.2009 20:13
Mal aus einem anderen Thread: Alles Auslegungssache ...
Erstmal zur Unterscheidung: SONDERRECHTE gelten für den Fahrer des Einsatzfahrzeugs und besagen, dass dieser unter Umständen von der StVO abweichen darf. Grundsätzlich auch nur für Fahrzeuge der HiOrgs, Polizei, Zoll, Bundeswehr. Die Fahrzeuge müssen "damit ausgerüstet sein". Das heißt, dass die Signalanlage auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. WEGERECHT gilt für alle anderen und besagt, dass diese freie Bahn zu schaffen haben. Wenn diese das nicht tun, hat der Einsatzfahrer keine Chance, denn er darf sich die freie Bahn nicht erzwingen und seine Sonderrechte nützen ihm in dem Moment gar nichts. Kann höchstens hinterher eine Anzeige geschrieben werden. Es gibt dazu ganz offizielle Aussagen (Urteile und Auslegungen dazu), wonach der FFler ab dem Moment der Alarmierung Sonderrechte geniesst. ABER: 1.) Es gibt kein Wegerecht, denn dieses besagt eben nicht, dass DER EINSATZFAHRER freie Bahn hat, sondern gilt für ALLE ANDEREN, die für Einsatzfahrzeuge mit Sondersignal (blaues Blinklicht + Signalhorn) den Weg frei machen müssen. Erst wenn das geschehen ist, darf der Fahrer des Einsatzfahrzeugs von der StVO abweichen. 2.) Die anderen können Dich nicht als FFler auf dem Weg zur Wache erkennen !!! Eine Kennzeichnung von Privatwagen mit zusätzlichen BELEUCHTETEN Dachaufsetzern oder sogar Rundumkennleuchten ist bis auf wenige Ausnahmen nicht gestattet. Und da ist es dann auch wieder eingetragen. Allerdings wird so etwas vielerorts geduldet. 3.) Der §1 der StVO (...keinen anderen behindern oder gefährden...) steht nicht umsonst als erstes da drin. Auch Blaulicht und Martinshorn sind kein Freibrief, und im Privatwagen hast Du nicht mal das. 4.) Die Verhältnismässigkeit muss gewahrt werden. Wenn Du z.B. als einer von wenigen von Euch den Lkw-Führerschein hast und 3 Strassen vom Gerätehaus entfernt wohnst und das Einsatzstichwort lautet "Menschenleben in Gefahr", wirst Du auch ganz sicher anders beurteilt, als wenn Du für einen brennenden Mülleimer 5 Kilometer durch die Nacht rast und gar keine Chance hast, im "ersten Abmarsch" (auch wichtig!) mitzufahren. Auch ist es eine ganz andere Nummer, ob Du nachts mit 70 oder mit 120 durch den Ort fährst ... 5.) Wenn etwas passiert, bist Du sowieso dran. Da musst Du schon wirklich ganz starke Gründe und viel Unterstützung seitens ALLER Beteiligten sowie der Verantwortlichen (WF, Stadt, LS) haben, um aus so einer Nummer halbwegs heil wieder raus zu kommen. Bei Personenschäden kannst Du in der Regel aber auch das vergessen. FAZIT: Wo kein Kläger, da kein Richter. Oder anders ausgedrückt: Machen, aber nicht erwischen lassen. ABER AUCH HIER WIEDER DIE FRAGE, ob es sich gelohnt hat, wenn etwas passiert ist ... |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 29.07.2009 20:18
jo das is alles drin was man braucht. danke andy |
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Geschrieben am 02.08.2009 22:32
Dem kann ich nichts hinzufügen. Das war es was ich meinte bezügliche der Sonderrechte die man zwar persönlich hätte, die aber nicht mit dem privaten Fahrzeug kombinierbar wären |
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Geschrieben am 03.08.2009 12:29
ich bin auch schon öfter über rote ampeln gefahren (mit privatauto)... aber nur wenn es wirklich geht, an übersichtlichen kreuzungen. dann wird halt gewartet, und wenn man sieht dass nix mehr kommt fährt man obwohl eigentlich noch rot ist. da ist ja auch nichts dabei, man gefährdet schließlich niemanden... |
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Geschrieben am 03.08.2009 15:40
dazu fällt mir nur eins ein: |
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Geschrieben am 03.08.2009 16:15
Ich finde es schon fastzienierend. Schreib irgendwo was mit Feuerwehr im Einsatz drauf und schon wird es gekauft. |
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Geschrieben am 03.08.2009 16:23
Schwachsinn im Qudrat!!! Aber ich bin wohl nicht Geschäftstüchtig genug, sonst würde ich auch auf Alles Feuerwehr, Rote Kreuz, THW usw draufschreiben und mit einem fahrendem "Feuerwehr im Einsatz- Kiosk" vor Gerätehaüser stellen. Ohh ich hab wohl eine Marktlücke entdeckt. Viel spaß noch beim Schwachsinn kaufen. Wenn ihr (die) Brenner zuviel Geld habt, überweißt mir das Geld einfach. Schicke euch dann eine "Feuerwehr im Einsatz-Email" als Dankeschön zurück, diese könnt ihr dann an eure Emails dran hängen. Vielleicht eure Emails dann nochschneller an. Sehr geil ![]() Im Prinzip haste Recht, aber der Sinn ist schon da, auch wenn er nicht groß ist. Es gibt Verständnis beim anderen Verkehrsteilnehmer wenn man mal über die Busspur überholt oder bisschen zügiger beschleunigt. Aber im Endeffekt Beschleunigt er den Weg nur paar Sekunden vll. t 50 sek oder so. Die Zeit um den aufs Dach zu packen muss ja dazu gerechnet werden. |
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Geschrieben am 03.08.2009 17:18
Ich finde so ein Verhalten im Straßenverkehr schadet unserem Bild in der Öffentlichkeit viel zu sehr. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 03.08.2009 17:38
wie schon vorher gesagt: auch du als nicht ranghoher FFler hast sonderrechte und darfst die auch in anspruch nehmen. sobald es aber irgendeinen alten opa anpisst ,dass du 10 km/h zu schnell bist, musst du genau wie alle andren mit den konsequenzen leben... |
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Geschrieben am 03.08.2009 17:45
ich weiß um meine Rechte... |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 03.08.2009 17:47
genau wie ich |
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Geschrieben am 03.08.2009 20:21
In Bielefeld ist es so...... |
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Geschrieben am 03.08.2009 20:23
@Schilli und Blackshuck Dieser Beitrag wurde editiert. |