Leuchtschilder auf dem Weg zum Einsatz

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KassenKaiser

Stv. Kreisbrandmeister

KassenKaiser

Geschrieben am 29.07.2009 14:58 Zitieren Beitrag melden

Das ist ja der Widerspruch!
Laut Sonderrechten darfst Du persönlich das. Aber Dein Fahrzeug ist nicht für Sonderrechtsfahrten ausgestattet und zugelassen, womit es dabei bleibt. Du darfst es also doch nicht.

 

Radi

Zugführer

Radi

Geschrieben am 29.07.2009 15:00 Zitieren Beitrag melden

im Einsatzfall hab ich auch schon mal ne rote Ampel überfahren, welche aber noch hell rot war :-) also gerade rot... da ging es aber auch um einen VU mit zwei Personen eingeklemmt!! Bei einer Ölspur würde so etwas auch nicht gehen! Freillich ist es nicht ratsam über rote Ampeln zufahren....man muss sich halt wie mit nem Einsatzfahrzeug rein tasten in die Kreuzung...

So lange nichts passiert ist das alles schön und gut, aber so bald etwas passiert ist Ende! Da stehst dann alleine da...


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Iroon

Stv. Zugführer

Iroon

Geschrieben am 29.07.2009 15:07 Zitieren Beitrag melden

Genau deswegen riskiert man das lieber nicht. Was bringt mir das rasen und über rote Ampeln gefahre wenn ich nicht mehr am Gerätehaus ankomme geschweige denn jemals wieder bei meiner Familie.

Rote Ampel (also richtig rot) ist meiner Meinung ein absolutes No Go. Damit gefährdet man nicht nur sich selbst. Wer über Rot fährt. Hat irgendwas verpasst...

Radi

Zugführer

Radi

Geschrieben am 29.07.2009 15:16 Zitieren Beitrag melden

Bekommst auch voll und ganz meine Zustimmung! Aber wie gesagt, bei dieser einmaligen Aktion war diese ja auch noch fast gelb

Iroon

Stv. Zugführer

Iroon

Geschrieben am 29.07.2009 15:21 Zitieren Beitrag melden

Jap...Über gelb fahren ist ja auch nicht schlimm.
Und im einsatzfall noch weniger schlimm.

Radi

Zugführer

Radi

Geschrieben am 29.07.2009 15:21 Zitieren Beitrag melden

Achso und die Kreuzuing dürft Ihr euch nicht wie in Berlin oder München Stachus vorstellen! War ne T-Kreuzung....und bei uns fahren auch nicht so viele Autos! Trotzdem Asche auf mein Haupt, es tut mir leid :-)

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 29.07.2009 15:39 Zitieren Beitrag melden

also ich habe mior schon diverse urteile diesbezüglich angeguckt und so. fest steht das man sonderrechte hat. auch dein fahrzeuig welches du dann fährst hat welche.
nichts desto trotz birgt die inanspruchnahme dieser rechte sehr große gefahren, da man den andren verkehrsteilnehmern nich anzeigen kann, dass man auf einer sonderrechtsfahrt ist.

@kassen

häätest du ggf. ne quelle , wo das drin steht, dass du aufgrund deines fahrzeuges die rechte nicht in anspruch nehmen darfst?
ggf auch dabei sagen welches bundesland und so

Andy09

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 29.07.2009 20:13 Zitieren Beitrag melden

Mal aus einem anderen Thread:
http://www.feuerwache.net/forum/offtopic...


Alles Auslegungssache ...

Erstmal zur Unterscheidung:
SONDERRECHTE gelten für den Fahrer des Einsatzfahrzeugs und besagen, dass dieser unter Umständen von der StVO abweichen darf.
Grundsätzlich auch nur für Fahrzeuge der HiOrgs, Polizei, Zoll, Bundeswehr. Die Fahrzeuge müssen "damit ausgerüstet sein". Das heißt, dass die Signalanlage auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

WEGERECHT gilt für alle anderen und besagt, dass diese freie Bahn zu schaffen haben.
Wenn diese das nicht tun, hat der Einsatzfahrer keine Chance, denn er darf sich die freie Bahn nicht erzwingen und seine Sonderrechte nützen ihm in dem Moment gar nichts. Kann höchstens hinterher eine Anzeige geschrieben werden.


Es gibt dazu ganz offizielle Aussagen (Urteile und Auslegungen dazu), wonach der FFler ab dem Moment der Alarmierung Sonderrechte geniesst.

ABER:
1.) Es gibt kein Wegerecht, denn dieses besagt eben nicht, dass DER EINSATZFAHRER freie Bahn hat, sondern gilt für ALLE ANDEREN, die für Einsatzfahrzeuge mit Sondersignal (blaues Blinklicht + Signalhorn) den Weg frei machen müssen. Erst wenn das geschehen ist, darf der Fahrer des Einsatzfahrzeugs von der StVO abweichen.

2.) Die anderen können Dich nicht als FFler auf dem Weg zur Wache erkennen !!! Eine Kennzeichnung von Privatwagen mit zusätzlichen BELEUCHTETEN Dachaufsetzern oder sogar Rundumkennleuchten ist bis auf wenige Ausnahmen nicht gestattet. Und da ist es dann auch wieder eingetragen. Allerdings wird so etwas vielerorts geduldet.

3.) Der §1 der StVO (...keinen anderen behindern oder gefährden...) steht nicht umsonst als erstes da drin. Auch Blaulicht und Martinshorn sind kein Freibrief, und im Privatwagen hast Du nicht mal das.

4.) Die Verhältnismässigkeit muss gewahrt werden. Wenn Du z.B. als einer von wenigen von Euch den Lkw-Führerschein hast und 3 Strassen vom Gerätehaus entfernt wohnst und das Einsatzstichwort lautet "Menschenleben in Gefahr", wirst Du auch ganz sicher anders beurteilt, als wenn Du für einen brennenden Mülleimer 5 Kilometer durch die Nacht rast und gar keine Chance hast, im "ersten Abmarsch" (auch wichtig!) mitzufahren.
Auch ist es eine ganz andere Nummer, ob Du nachts mit 70 oder
mit 120 durch den Ort fährst ...

5.) Wenn etwas passiert, bist Du sowieso dran. Da musst Du schon wirklich ganz starke Gründe und viel Unterstützung seitens ALLER Beteiligten sowie der Verantwortlichen (WF, Stadt, LS) haben, um aus so einer Nummer halbwegs heil wieder raus zu kommen. Bei Personenschäden kannst Du in der Regel aber auch das vergessen.

FAZIT: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Oder anders ausgedrückt: Machen, aber nicht erwischen lassen.
ABER AUCH HIER WIEDER DIE FRAGE, ob es sich gelohnt hat, wenn etwas passiert ist ...

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 29.07.2009 20:18 Zitieren Beitrag melden

jo das is alles drin was man braucht. danke andy

KassenKaiser

Stv. Kreisbrandmeister

KassenKaiser

Geschrieben am 02.08.2009 22:32 Zitieren Beitrag melden

Dem kann ich nichts hinzufügen. Das war es was ich meinte bezügliche der Sonderrechte die man zwar persönlich hätte, die aber nicht mit dem privaten Fahrzeug kombinierbar wären

brandloescher

Stv. Zugführer

brandloescher

Geschrieben am 03.08.2009 12:29 Zitieren Beitrag melden

ich bin auch schon öfter über rote ampeln gefahren (mit privatauto)... aber nur wenn es wirklich geht, an übersichtlichen kreuzungen. dann wird halt gewartet, und wenn man sieht dass nix mehr kommt fährt man obwohl eigentlich noch rot ist. da ist ja auch nichts dabei, man gefährdet schließlich niemanden...
ich hab auch schon an ner roten ampel angehalten und den warnblinker wieder ausgemacht, weil es einfach nicht ging... man muss da halt vernünftig überlegen.

Schilli

Stv. Wehrführer

Schilli

Geschrieben am 03.08.2009 15:40 Zitieren Beitrag melden

dazu fällt mir nur eins ein:

Was musst du für ein Brenner sein, der mit Warnblinker über rote Ampeln fährt?
Das ist nicht nur extrem gefährlich, für dich und andere, sondern auch tierisch verboten.
Führungskräfte die solch ein verantwortungsloses Verhalten tolerieren, haben in unseren Reihen ebenso wenig verloren.
Wir sind da um Menschen zu helfen und nicht um sie in Gefahr zu bringen nur weil man das erste Auto noch erreichen will oder so was.

Außerdem, bei solchen Aktionen liegt der Zeitgewinn oft eh nur im Sekundenbereich.

Otti

Zugführer

Otti

Geschrieben am 03.08.2009 16:15 Zitieren Beitrag melden

Ich finde es schon fastzienierend. Schreib irgendwo was mit Feuerwehr im Einsatz drauf und schon wird es gekauft.
und wofür ?????
Das man glaubt Sonderecht in irgendwelcher Form zu haben oder einfach meint etwas Schneller zum Feuerwehrhaus zu kommen mit irgend ein Schild aud dem Dach oder in der Scheibe....

Schwachsinn im Qudrat!!!
Aber ich bin wohl nicht Geschäftstüchtig genug, sonst würde ich auch auf Alles Feuerwehr, Rote Kreuz, THW usw draufschreiben und mit einem fahrendem "Feuerwehr im Einsatz- Kiosk" vor Gerätehaüser stellen. Ohh ich hab wohl eine Marktlücke entdeckt.

Viel spaß noch beim Schwachsinn kaufen.
Wenn ihr (die) Brenner zuviel Geld habt, überweißt mir das Geld einfach.
Schicke euch dann eine "Feuerwehr im Einsatz-Email" als Dankeschön zurück, diese könnt ihr dann an eure Emails dran hängen. Vielleicht eure Emails dann nochschneller an.

Iroon

Stv. Zugführer

Iroon

Geschrieben am 03.08.2009 16:23 Zitieren Beitrag melden


Schwachsinn im Qudrat!!!
Aber ich bin wohl nicht Geschäftstüchtig genug, sonst würde ich auch auf Alles Feuerwehr, Rote Kreuz, THW usw draufschreiben und mit einem fahrendem "Feuerwehr im Einsatz- Kiosk" vor Gerätehaüser stellen. Ohh ich hab wohl eine Marktlücke entdeckt.

Viel spaß noch beim Schwachsinn kaufen.
Wenn ihr (die) Brenner zuviel Geld habt, überweißt mir das Geld einfach.
Schicke euch dann eine "Feuerwehr im Einsatz-Email" als Dankeschön zurück, diese könnt ihr dann an eure Emails dran hängen. Vielleicht eure Emails dann nochschneller an.




Sehr geil :) musste direkt schmunzeln.
Im Prinzip haste Recht, aber der Sinn ist schon da, auch wenn er nicht groß ist. Es gibt Verständnis beim anderen Verkehrsteilnehmer wenn man mal über die Busspur überholt oder bisschen zügiger beschleunigt.

Aber im Endeffekt Beschleunigt er den Weg nur paar Sekunden vll. t 50 sek oder so. Die Zeit um den aufs Dach zu packen muss ja dazu gerechnet werden.

Schilli

Stv. Wehrführer

Schilli

Geschrieben am 03.08.2009 17:18 Zitieren Beitrag melden

Ich finde so ein Verhalten im Straßenverkehr schadet unserem Bild in der Öffentlichkeit viel zu sehr.
Natürlich gibt es Leute die es tolerieren und Leute die einem Platz machen weil man sie kennt (selber erlebt, auch ohne Schild; Sirenenalarm ;) ) , aber mal ganz im Ernst:
Wenn ein ranghohes Feuerwehrmitglied mit Sonderrechten im Privat-Pkw ausgestattet wird, kann ich das nachvollziehen, aber nicht jeder ist so wichtig, dass er in Sekundenbruchteilen irgendwo erscheinen muss.
Außerdem gilt wie bei allem was bei der Feuerwehr gemacht wird der Grundsatz: Sicherheit vor Schnelligkeit!!!

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 03.08.2009 17:38 Zitieren Beitrag melden

wie schon vorher gesagt: auch du als nicht ranghoher FFler hast sonderrechte und darfst die auch in anspruch nehmen. sobald es aber irgendeinen alten opa anpisst ,dass du 10 km/h zu schnell bist, musst du genau wie alle andren mit den konsequenzen leben...

Schilli

Stv. Wehrführer

Schilli

Geschrieben am 03.08.2009 17:45 Zitieren Beitrag melden

ich weiß um meine Rechte...

Ich will hier nur sensibilisieren, diese mit Bedacht einzusetzen!

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 03.08.2009 17:47 Zitieren Beitrag melden

genau wie ich;) dann sind wir ja schonmal nicht alleine

divemaster

Hauptfeuerwehrmann

divemaster

Geschrieben am 03.08.2009 20:21 Zitieren Beitrag melden

In Bielefeld ist es so......

Die schilder sind generell NICHT zugelassen werden aber geduldet (Von Polizei wie von BF) da diese ja nur zur eigensicherung da sind!
Ausserhalb des Fahrzeugs dürfen allerdings KEINE leuchtenden dinge angebracht bzw aufgesetzt werden da dies die Bauliche beschaffenheit des Fahrzeugs verändern.

Also ist es eigentlich NICHT Erlaubt egal wie man es dreht, es ist NUR geduldet!!! Weil es nunmal zur eigensicherung dient und anderen verkehrs teilnehmern zeigen soll " Entschuldigung wenn wir etwas schneller fahren aber wir haben einen Notfall" oder " lasst uns bitte durch wir haben einen Notfall!"

Andy09

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 03.08.2009 20:23 Zitieren Beitrag melden

@Schilli und Blackshuck
Hallo ???
ICH bin auch noch Eurer Meinung und einige andere auch ....

FAZIT: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Oder anders ausgedrückt: Machen, aber nicht erwischen lassen.
ABER AUCH HIER WIEDER DIE FRAGE, ob es sich gelohnt hat, wenn etwas passiert ist ...


So allein seid Ihr beiden also gar nicht.
:-D:-D:-D

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