Buxi
Hauptfeuerwehrmann
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Geschrieben am 21.01.2009 13:11
.....
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brandloescher
Stv. Zugführer
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Geschrieben am 27.07.2009 12:08
beleuchtete dachaufsetzer sind sinnlos, weil:
- tagsüber bringt es nichts wenn sie leuchten, da ist es sowieso hell
- nachts sind so wenig autos unterwegs dass man eigentlich gar keinen aufsetzer bräuchte...
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MuehlhaeuserFWmann
Feuerwehrmann
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Gelöschter Beitrag
Grund: verleumdung
Gelöscht von: sst89
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And1
Zugführer
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Geschrieben am 27.07.2009 15:07
Also Dachaufsetzer mit Beleuchtung sind bei uns nicht Verboten!
Ohne Beleuchtung bringen die Dinger in der Nacht ja noch weniger als sonst
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MuehlhaeuserFWmann
Feuerwehrmann
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Geschrieben am 27.07.2009 15:21
jop also bei uns auf der wache haben auch ein paar das schild der wehführer hat z.B ein dachaufsetzer der leuchtet und noch ein magnet-blaulicht
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Radi
Zugführer
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Geschrieben am 27.07.2009 16:02
Also mein Dachaufsetzer nützt mir eigentlich nur beim Parken vor dem GH.... Bei der Anfahrt, achten von 100 Autofahrern vielleicht drei darauf, was du oben drauf hast...
Mein Dachaufsetzer ist übrigens unbeleuchtet!
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Iroon
Stv. Zugführer
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Geschrieben am 27.07.2009 16:36
Meine persönliche Meinung zu den Dingern ist recht simpel. Bei einer Wehr mit "wenig" also durchschnittlich 2 im Monat bringen solche Schilder nichts. Bei größeren Wehren die 2 mal die Woche rausmüssen, ist das was anderes da würden sie eventuell was bringen. Der Gedankengang ist aber unnötig, weil sie laut StVo nicht zugelassen sind. Natürlich würde der eine oder andere Poilizist ein Auge zudrücken. Wenn man dann aber an den Falschen kommt...Prost Mahlzeit.
Die Warnwirkung ist auch zubezweifeln. Bei den Dachaufsetzern müsste ich erst raten obs eine Taxe ist oder ein privat PKW mit FFler drin. Und selbst dann muss ich den Knaben schon gut weit auf fahren, damit ich er das lesen kann. Grade wenns regnet. Innenschilder das gleiche.
EDIT by sst89: den Zusammenhang entfernt
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Blackhole
Gruppenführer
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Geschrieben am 27.07.2009 17:15
also ich hab pers. hab en schild für die sonnenblende allerdings klapp ich das nur runter wenn (wir haben doch eien rechtkleinen parkplatz find ich) kein parkplatz mehr frei is un ich dann vorm zaun im parkverbot steh, damit ich nich dank des missverständnisses sonst nicht laufen muss...ansonsten wäre es denen egal (wollten mich schon ma abschleppen obwohl ich vorne un hinten 2 fw aufkleber hab [diese standart retten bergen.....un dieses kleine weiße runde...)
aber für unterwegs bringt das wirklich nichts sollt ich so zu schnellfahrn erledigt die stadt das schnell für mich brauch ich grad nachm einsatz anrufen (und nein ich rase nich wie bekloppt^^ vllt 10-11 zähler zu viel mehr nich innerorts...)
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MuehlhaeuserFWmann
Feuerwehrmann
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Gelöschter Beitrag
Grund: verleumdung
Gelöscht von: sst89
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Radi
Zugführer
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Gelöschter Beitrag
Grund: zusammenhang
Gelöscht von: sst89
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Andy09
Kreisbrandmeister
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Geschrieben am 27.07.2009 18:47
Ich habe mir vor vielen Jahren, als ich auch noch richtig geglüht habe, auch mal einen Dachaufsetzer zugelegt. Der lag hinter meinem Sitz im Fussraum und ich habe ihn auch einige Male aufs Dach gepackt, bevor ich losgefahren bin. Irgendwann lag er dann nur noch im Kofferraum und ich habe den da auch nicht mehr rausgeholt, weil mir die Zeit dafür einfach zu schade war oder ich auch gar nicht mehr dran gedacht habe.
Das Ding liegt jetzt seit etlichen Jahren in irgendeinem toten Winkel meines Häuschens, ich glaube im Keller ....
Um den Post von Iroon noch zu ergänzen:
DAS GEHT:
- Im Fahrzeug spricht nichts gegen unbeleuchtete Schilder, so lange diese die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Sind sogar sinnvoll, wenn jemand einsatzbedingt im Halteverbot parkt. Da werden normalerweise auch die eifrigsten Jäger und Sammler nochmals nachfragen, bevor ein Knöllchen geschrieben wird. Stichwort: Höherwertiges Rechtsgut. Aber eine Katze auf dem Baum wird dazu sicherlich nicht gehören, also auch hierbei:
VORSICHT !!! Geht das wirklich nicht anders ?
- Aussen sind UNBELEUCHTETE Schilder zunächst grundsätzlich erlaubt.
UND DAS ALLES GEHT NICHT:
- BELEUCHTETE Dachaufsetzer sind nicht erlaubt, da diese "das SIGNALBILD DES FAHRZEUGS verfälschen", wie es so schön in der StVO heißt.
- Vielerorts wird das zwar von den Ordnungsbehörden GEDULDET, mehr aber auch nicht. Wenn beispielsweise etwas passiert, weil Dir einer wegen des Dachaufsetzers freundlich ausweicht, aber dabei vor den Baum semmelt, hast DU auch schlechte Karten.
- Selbiges gilt auch für unbeleuchtete Dachaufsetzer. Oder ganz besonders auch, wenn Du selbst vor den Baum fährst, der Aufsetzer durch den Aufprall lossegelt und jemand anderen trifft oder auch nur Sachschaden anrichtet. Auch dann wirst DU Spaß bekommen ...
- Mit Sondersignalen ausgestattete Privat-Fahrzeuge sind ABSOLUTE Ausnahmen. Dies könnten im Feuerwehrdienst beispielsweise private Kfz von HOHEN Führungsdienstgraden (z.B. GWF) der FF sein, wenn ein ELW für diesen nicht ständig zur Verfügung steht.
- Laut StVO sind EINSATZFAHRZEUGE der HILFSORGANISATIONEN mit einer Sondersignalanlage ausgestattet. Das heißt, dass diese Fahrzeuge auch auf die Kommune als Träger des Brandschutzes zugelassen sind.
Wird ein Fahrzeug dann irgendwann mal letztendlich an Privatpersonen oder auch als Jux-Fahrzeug an eine Firma (Beispiel: Brauerei, Durst-Löschfahrzeug) verkauft, so ist die Sondersignalanlage ausser Betrieb zu nehmen.
- .... (Unterpunkt ist geklärt)
>>> Meine Meinung zu den Dachaufsetzern:
- WARNWIRKUNG ZWEIFELHAFT. Unbeleuchtet wird er kaum wahrgenommen.
- Beleuchtet ist er BESTENFALLS GEDULDET.
- Wenn durch den Aufsetzer ein SCHADEN entsteht, bist DU dran.
- Du musst das Ding auch noch SELBST bezahlen. Dafür wird es ganz sicher keine Zuschüsse aus einer vernünftig geführten öffentlichen Kasse geben.
- Vorteile ?????
>>> Da hat irgendeiner eine clevere Idee gehabt, wie er den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen kann. Für DEN (und nur für den) ist das Teil echt klasse.
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 28.07.2009 16:57
Von Dachaufsetzern kann ich auch nur abraten. Hatte auch mal einen, der ist mir dann bei voller Fahrt abgeflogen und hätte fast ein anderes Auto getroffen. Ganz heikle Sache!
Aber ich habe eine ganz legale Lösung gefunden: Einfach mit Klettband ein Rückenschild "Feuerwehr" an der Sonnenblende befestigen.
Man sollte sich davon zwar nicht erhoffen, dass einem deswegen einer Platz macht, aber mir ging es einfach auf den Sack, wenn einen Renter ständig so doof anglotzen, weil man mal etwas schneller unterwegs ist. Auch wenn irgendwo grüne Männchen mit ihren Laserpistolen rumstehen wird dem Schild ein gewisser Effekt nachgesagt 
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MuehlhaeuserFWmann
Feuerwehrmann
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Geschrieben am 28.07.2009 19:20
ha mit dem klett band das hap ich in meinem alten opel gemacht hat echt was gebracht
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MuehlhaeuserFWmann
Feuerwehrmann
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Grund: verleumdung
Gelöscht von: sst89
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Gelöschtes Mitglied
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Grund: zusammenhang
Gelöscht von: sst89
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dave118
Zugführer
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Grund: zusammenhang
Gelöscht von: sst89
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sst89
Moderator
Stv. Kreisbrandmeister
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Grund: zusammenhang
Gelöscht von: sst89
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 28.07.2009 20:07
Wie ist denn der Umrechnungskurs?
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dave118
Zugführer
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Geschrieben am 28.07.2009 20:14
2,000.00 CHF
=
1,312.71 EUR
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Radi
Zugführer
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Grund: zusammenhang
Gelöscht von: sst89
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