Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 05.08.2009 11:02
Sonderrechte stehen dem Feuerwehrmann bei Alarm auch im privaten Pkw zu, wenn die Voraussetzungen des § 35/ Abs. 1 StVO erfüllt sind, insbesondere: Alarmierung der Feuerwehr zur Rettung von Menschen/ Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen Beim Einsatz ist es dringend geboten, zur Abwehr der Gefahr unter Missachtung der Regeln der StVO zum Feuerwehrhaus zu fahren, um den Einsatzerfolg nicht in Frage zu stellen (zeitlich) Die Sonderrechte nach § 35/ Abs. 1 verpflichten andere Verkehrsteilnehmer NICHT , dem Feuerwehrangehörigen Vorrechte einzuräumen (z. B. Vorfahrt, Befahren der Gegenfahrbahn, Befahren einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung oder Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße...), da diese Vorrechte lediglich Fahrzeugen mit Sondersignalen eingeräumt sind Die Ausübung der Sonderrechte mit dem privaten Pkw endet da, wo andere Verkehrsteilnehmer in ihren Rechten eingeschränkt oder gar gefährdet oder geschädigt werden Es ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer auch bei angebrachten Hinweisschildern oder Dachaufsätzen am Fahrzeug nicht erkennen können, dass sich ein Feuerwehrangehöriger auf dem Weg zum Alarmplatz befindet. Es muss daher jederzeit damit gerechnet werden, dass diese auf ihre Rechte bestehen und unter Umständen gar nicht auf den Gedanken kommen, dass der Feuerwehrangehörige gerade Sonderrechte in Anspruch nimmt.
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 05.08.2009 11:07
jo, stimmt alles
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 05.08.2009 11:25
Also bleibt: geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Parken auf dem Fußweg, mehr Sonderrechte haste nicht
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 05.08.2009 11:42
doch, solange du niemanden gefährdest.
wo kein kläger , da kein richter, wie andy schon so schön gesagt hat
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 05.08.2009 11:43
Und was ist wenn???
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 05.08.2009 11:45
Was bringt es Deiner Feuerwehr wenn Du 30 sek schneller da bist aber auf der anfahrt zum Gerätehaus ein Kind Tod fährst ?????????
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 05.08.2009 11:47
dann biste am arsch, wie schon öfters hier gesagt.
selbst bei einer geringfügigen geschwindigkeitsüberschreitung!! wenn irgend ein alter sack deine fahrweise nich gefällt und das der polizei meldet, musst du die konsequenzen tragen.
letztendlich wollen wir beide ja das gleiche. und zwar das sonderrechte gar nicht oder nur mit großem bedacht benutzt werden! rechtlich hat man jedoch diese rechte. das is nunmal fakt
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 05.08.2009 11:49
Es geht nicht nur um die Sachen die Du aufgezählt hast das sind ja Owies aber wenn Du in der Stadt schneller fährst und deswegen jemand dicht auf einen auffährst sind wir schon bei ner Straftat und zwar bei NÖTIGUNG
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 05.08.2009 11:53
stimmt des gleiche gilt übrigens wen Du im straßenverkehr mit Pkws bei Dir Dein blaulicht anmachst
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Geschrieben am 05.08.2009 11:53
ja da hast du völlig recht. dicht aufdrängen is aber kein sonderrecht, sondern wie du schon sagtest NÖTIGUNG.
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 05.08.2009 11:55
Fazit lieber 1-2 Min später ankommen und nicht auf dem nagelneuen HLF sitzen wo sich alle drum kloppen , als andere zu Gefährden und Straftaten und Owies zu machen 
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 05.08.2009 11:55
>rechtlich hat man jedoch diese rechte> die Sonderrechte mit dem privaten Pkw endet da, wo andere Verkehrsteilnehmer in ihren Rechten eingeschränkt oder gar gefährdet oder geschädigt werden
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 05.08.2009 11:57
vollkommen richtig
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 05.08.2009 11:57
ja und solange das nicht der fall ist, hat man diese
@ punkette
stimme dir voll und ganz zu
ich hab ja das glück direkt neben dem gerätehaus zu wohnen. fahren is bei mir also eh nich
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Geschrieben am 05.08.2009 11:58
Was bringt es wenn man diese Rechte hat was passiert und die eigenen Kameraden Dich dann rausschneiden können
oder wenn ein Maschinist sein Lappen verliert
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 05.08.2009 11:59
nicht bringt es. ich sage ja auch nich das diese was bringen. man hat sie lediglich 
ich bin nur der botschafter, die gesetze hab ich nich gemacht
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 05.08.2009 12:00
kannst sie aber selten anwenden oder richtig zusagen gar nicht
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 05.08.2009 12:01
jo gott sei dank!!
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 05.08.2009 12:01
Wer unbedingt rasen will zum Einsatz soll nach Amerika auswandern und da zur FF gehen denn da gibt es in einigen Staaten und Städten sogar Sondersignal und Funk für den Privatwagen
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 05.08.2009 12:02
naja gibts hier ja auch. muss nur genehmigt werden von der bezirksregierung oder so...
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