Leuchtschilder auf dem Weg zum Einsatz

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 11:02 Zitieren Beitrag melden

Sonderrechte stehen dem Feuerwehrmann bei Alarm auch im privaten Pkw zu, wenn die Voraussetzungen des § 35/ Abs. 1 StVO erfüllt sind, insbesondere: Alarmierung der Feuerwehr zur Rettung von Menschen/ Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen Beim Einsatz ist es dringend geboten, zur Abwehr der Gefahr unter Missachtung der Regeln der StVO zum Feuerwehrhaus zu fahren, um den Einsatzerfolg nicht in Frage zu stellen (zeitlich) Die Sonderrechte nach § 35/ Abs. 1 verpflichten andere Verkehrsteilnehmer NICHT , dem Feuerwehrangehörigen Vorrechte einzuräumen (z. B. Vorfahrt, Befahren der Gegenfahrbahn, Befahren einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung oder Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße...), da diese Vorrechte lediglich Fahrzeugen mit Sondersignalen eingeräumt sind Die Ausübung der Sonderrechte mit dem privaten Pkw endet da, wo andere Verkehrsteilnehmer in ihren Rechten eingeschränkt oder gar gefährdet oder geschädigt werden Es ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer auch bei angebrachten Hinweisschildern oder Dachaufsätzen am Fahrzeug nicht erkennen können, dass sich ein Feuerwehrangehöriger auf dem Weg zum Alarmplatz befindet. Es muss daher jederzeit damit gerechnet werden, dass diese auf ihre Rechte bestehen und unter Umständen gar nicht auf den Gedanken kommen, dass der Feuerwehrangehörige gerade Sonderrechte in Anspruch nimmt.

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 11:07 Zitieren Beitrag melden

jo, stimmt alles

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 11:25 Zitieren Beitrag melden

Also bleibt: geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Parken auf dem Fußweg, mehr Sonderrechte haste nicht

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 11:42 Zitieren Beitrag melden

doch, solange du niemanden gefährdest.
wo kein kläger , da kein richter, wie andy schon so schön gesagt hat

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 11:43 Zitieren Beitrag melden

Und was ist wenn???

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 11:45 Zitieren Beitrag melden

Was bringt es Deiner Feuerwehr wenn Du 30 sek schneller da bist aber auf der anfahrt zum Gerätehaus ein Kind Tod fährst ?????????

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 11:47 Zitieren Beitrag melden

dann biste am arsch, wie schon öfters hier gesagt.
selbst bei einer geringfügigen geschwindigkeitsüberschreitung!! wenn irgend ein alter sack deine fahrweise nich gefällt und das der polizei meldet, musst du die konsequenzen tragen.

letztendlich wollen wir beide ja das gleiche. und zwar das sonderrechte gar nicht oder nur mit großem bedacht benutzt werden! rechtlich hat man jedoch diese rechte. das is nunmal fakt

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 11:49 Zitieren Beitrag melden

Es geht nicht nur um die Sachen die Du aufgezählt hast das sind ja Owies aber wenn Du in der Stadt schneller fährst und deswegen jemand dicht auf einen auffährst sind wir schon bei ner Straftat und zwar bei NÖTIGUNG

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 11:53 Zitieren Beitrag melden

stimmt des gleiche gilt übrigens wen Du im straßenverkehr mit Pkws bei Dir Dein blaulicht anmachst

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 11:53 Zitieren Beitrag melden

ja da hast du völlig recht. dicht aufdrängen is aber kein sonderrecht, sondern wie du schon sagtest NÖTIGUNG.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 11:55 Zitieren Beitrag melden

Fazit lieber 1-2 Min später ankommen und nicht auf dem nagelneuen HLF sitzen wo sich alle drum kloppen , als andere zu Gefährden und Straftaten und Owies zu machen ;)

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 11:55 Zitieren Beitrag melden

>rechtlich hat man jedoch diese rechte> die Sonderrechte mit dem privaten Pkw endet da, wo andere Verkehrsteilnehmer in ihren Rechten eingeschränkt oder gar gefährdet oder geschädigt werden

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 11:57 Zitieren Beitrag melden

vollkommen richtig

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 11:57 Zitieren Beitrag melden

ja und solange das nicht der fall ist, hat man diese

@ punkette

stimme dir voll und ganz zu;)
ich hab ja das glück direkt neben dem gerätehaus zu wohnen. fahren is bei mir also eh nich:D

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 11:58 Zitieren Beitrag melden

Was bringt es wenn man diese Rechte hat was passiert und die eigenen Kameraden Dich dann rausschneiden können

oder wenn ein Maschinist sein Lappen verliert

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 11:59 Zitieren Beitrag melden

nicht bringt es. ich sage ja auch nich das diese was bringen. man hat sie lediglich ;)
ich bin nur der botschafter, die gesetze hab ich nich gemacht:D

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 12:00 Zitieren Beitrag melden

kannst sie aber selten anwenden oder richtig zusagen gar nicht

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 12:01 Zitieren Beitrag melden

jo gott sei dank!!

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 12:01 Zitieren Beitrag melden

Wer unbedingt rasen will zum Einsatz soll nach Amerika auswandern und da zur FF gehen denn da gibt es in einigen Staaten und Städten sogar Sondersignal und Funk für den Privatwagen

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 12:02 Zitieren Beitrag melden

naja gibts hier ja auch. muss nur genehmigt werden von der bezirksregierung oder so...

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