sst89
Moderator
Stv. Kreisbrandmeister
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Geschrieben am 18.02.2010 22:11
die ist auch nicht hinter der windschutzscheibe angebracht, oder?
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Schilli
Stv. Wehrführer
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Geschrieben am 18.02.2010 22:21
wenn ich beispielsweise die einsatzjacke aufs armaturenbrett lege
Also was daran nicht erlaubt sein soll, ist mir ein rätsel^^
ist ja keine lichttechnische einrichtung, das ich keine sonderrechte habe damit ist wohl klar, aber dann dürfte man ja selbst diese lustigen weissen schildchen die einige in der windschutzscheibe haben auch nicht nutzen, die sind ja strengenommen auch refkletierend(physikalisch betrachtet)....
Außerdem werden die rettungswagen bei uns auch so beschriftet, z.B. wenn ein RTW als Ersatz für ein NEF als NAW fährt.....
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sst89
Moderator
Stv. Kreisbrandmeister
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Geschrieben am 19.02.2010 00:09
Laut gesetzt (weis jetzt aber ehrlich gesagt nicht den Paragraphen) darf auf Höhe der Scheiben (egal ob vorne, seite oder hinten) nichts selbstleuchtendes oder reflektierendes angebracht werden, da das die anderen Autofahrer irritieren könnte (Deutschland halt).
Alles was drüber oder drunter ist, ist legal, solange es nicht gegen die Scheiben oder rausstrahlt. (bei Lichter).
Das was viele Trucker hinter ihre Scheiben haben, ist nur Geduldet, nicht erlaubt.
Bei der Lackierung, bzw. der Beklebung eines Fahrzeuges darf nur ein bestimmter Prozentsatz der Kompletten Fahrzeugfläche mit reflektierendem Material beklebt werden. Und das muss in dem Fahrzeugbrief vermerkt werden.
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 19.02.2010 07:30
oO
Das greift aber bei Zivilstreifen der Cops nich, ne Also die dürfen ihr Blaulicht da hinpacken.
Und um mal konkret auf Schilli einzugehen : Wieso legste deine Jacke aufs Armaturenbrett? Packse dir ummen Sitz, annen Haken oder innen Kofferraum. Wo wir beim nächsten Problem sind:
Viele Autos haben seitlich zwischen Beifahrersitz und Rückbank und ich glaube zwischen Fahrersitz und Rückbank sowie manchmal noch anderswo Haken, wo man wunderschön Jacken aufhängen kann. Nun können diese gut und gerne auch ins Seitenfenster reinragen. Wenn hier nun reflektierendes Material ist - verboten?
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Schilli
Stv. Wehrführer
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Geschrieben am 19.02.2010 13:35
@ Quinn:
Hehe, guter Ansatz...
Nein, bei mir war das jetzt auch nur son Gedankenspiel!
Wir verwenden solche Schilder, um bei Alarm bei uns vor dem Gerätehaus im Halteverbot parken zu dürfen, was ja mit in den Sonderrechten drinne is
Dieser Beitrag wurde editiert.
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 19.02.2010 13:44
Örm - is bei euch das Halteverbot so weitreichend dass es auch außerhalb des unmittelbaren Bereiches gilt den die LFs brauchen um rauszukommen?^^
Aber ganz im Ernst - ne Vorschrift die sowas verbietet klingt dümmlich. Wo soll ich denn sonst ne Einsatzjacke ordentlich unterbringen, wenn nicht irgendwo wo auch n Fenster in der Nähe is?^^
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Schilli
Stv. Wehrführer
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Geschrieben am 19.02.2010 13:52
ehm nein, aber da ist generell halteverbot, situationsbedingt....
Schule gegenüber, die bushaltestelle, verkehrsinsel etc etc etc....
naja, und mit unseren parkplätzen kommen wir nicht hin, sodass der busstreifen dann mit genutzt wird und die dann in zweiter reihe die kinder ein- und ausladen müssen...
wurde uns aber vom ordnungsamt so genehmigt
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 19.02.2010 14:08
Dann is gut. Da haben wir halt den Vorteil dass ne große freie Kiesfläche gegenüber unserer Feuerwehr ist, so dass wir genug Parkplatz haben. Beim neuen Feuerwehrhaus ist dann meines Wissens ne eigene Parkplatzanlage geplant. Hinten rein, parken, rein ins Haus, umziehen, Autos besetzen, vorne rausfahren. So sieht das dann hoffentlich aus.
Wobei ich mich im Übrigen mal outen muss - Leuchtschilder mag ich eh weniger. Dann lieber kleine Plakette an die Windschutzscheibe, Warnblinker an und los geht's 
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sst89
Moderator
Stv. Kreisbrandmeister
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Geschrieben am 19.02.2010 15:27
Diese Vorschrift gibt es wirklich. Das mit den Einsatzjacken plant ja kein Autohersteller mit ein... deswegen hängen die Haken auch an Stellen, wo halt Fenster sind. Ich glaube aber auch nicht, dass Einsatzjacken auch zählen. Und wenn, haben Polizisten und Ordnungsbeamte was besseres zu tun, als Fahrzeuge mit einsatzjacken rauszuziehen.
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Schilli
Stv. Wehrführer
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Geschrieben am 19.02.2010 16:59
oder mit reflexschildern inner windschutzscheibe
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 19.02.2010 19:13
^^ Eben Das dürfte denen recht egal sein. Von daher lass ich meine Jacke da weiterhin hängen 
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gruenweisserpartybus
Stv. Wehrführer
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Geschrieben am 23.02.2010 17:12
mit PKW zum gerätehaus - ein ewiges problem:
Ich hatte bislang nur den normalen unbeleuchteten Dachaufsetzer benutzt , reaktion tagsüber war ok, nachts logischerweise gegen null (wurde aufm weg zum einsatz schon mim taxi verwechselt => vollbremsung hinlegen müssen)
Daraufhin probierte ich den Warnblinker aus: Im ortsgebiet ungern, da die gefahr besteht dass andere das als Blinkzeichen zum abbiegen missverstehen (wenn sie es nur von rechts sehen) hinter einem PKW in verbindung mit lichthupe ab und an sinnvoll, jedoch zu provozierend (damit meine ich dass dies nicht erkennen und fälschlicherweise als provokation sehen)
Seit ca 1, 5 Jahren fahre ich nur noch mit Licht (auch tagsüber), und ohne irgendwelche Schilder zum Feuerwehrhaus. Zumal wenn es zu einem Unfall kommt, man leicht von Vorsatz /mutwillig sprechen kann. Sicherlich haben wir Sonderrechte , aber die nützen uns nichts wenn wir sie nicht den anderen zeigen können.
Fakt ist doch echt: wenn ich Dachaufsetzer drauf hab, dann fahr ich nochmal 10 kmh schneller etc, so ging es mir echt
Ich fands zu gefährlich, das einzige was ich ab und an benutze wenn ich über bundesstraße zum gerätehaus fahr : ganz "normales" nötigen=> lichthupe und blinker links.
und wenn alles nichts hilft, dann fahr ich eben nicht rechts dran vorbei oder drängle richtig...
Um im Halteverbot zu parken, reicht es meiner meinung nach auch aus wenn ein ganz normaler feuerwehraufkleber am pkw ist, zumal es die örtlichen hilfsbediensteten der staatsanwaltschaft (steht so in der Strafprozessordnung^^) bzw. Ordnungsamt normalerweise raffen, dass wenn feuerwehrhaus besetzt/FW autos durchn ort fahren, und dann ein bzw. mehrere autos im halterverbot stehen dass sie die autos dann lieber nicht aufschreiben sollten...
Und zur not, ist das Gerätehaus ja normalerweise immer noch mit 1-2 freien personen besetzt die entsprechende situationen klären können.
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 23.02.2010 18:54
Ich fands zu gefährlich, das einzige was ich ab und an benutze wenn ich über bundesstraße zum gerätehaus fahr : ganz "normales" nötigen=> lichthupe und blinker links.
und wenn alles nichts hilft, dann fahr ich eben nicht rechts dran vorbei oder drängle richtig...
du weist schon das nötigung eine straftat ist!? da helfen dir auch die sonderrechte nichts!
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Schilli
Stv. Wehrführer
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Geschrieben am 23.02.2010 19:31
Und zur not, ist das Gerätehaus ja normalerweise immer noch mit 1-2 freien personen besetzt die entsprechende situationen klären können.
Also in der Regel bleibt bei uns kein Personal im Gerätehaus^^
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gruenweisserpartybus
Stv. Wehrführer
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Geschrieben am 23.02.2010 20:14
du weist schon das nötigung eine straftat ist!? da helfen dir auch die sonderrechte nichts!
korrekt, aber wenn ichs richtig weiss war mein beitrag keinerlei anstiftung war sondern eher ein Hinweis auf vorsichtiges Fahren
Bin sicher, dass andere durchaus schlimmer fahren, vllt hilft es ja zumindestens dass sich die entsprechenden personen einfach nur mal gedanken machen.
Und wenn ichs richtig weiss, sind blinkende Schilder auf dem PKW auch nicht gerade kavaliersdelikte, was zum Glück hier aber auch schon entsprechend klargestellt wurde!
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 23.02.2010 22:32
Und wenn ichs richtig weiss, sind blinkende Schilder auf dem PKW auch nicht gerade kavaliersdelikte, was zum Glück hier aber auch schon entsprechend klargestellt wurde!
hat ja auch niemand gesagt das du DAS nicht weist
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gruenweisserpartybus
Stv. Wehrführer
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Geschrieben am 24.02.2010 19:09
das ist schön, dass du das sagst.
aber ich fürchte du hast nicht genau verstanden was ich damit audrücken wollte:
Nötigung = straftag
Blinkendes schild= ordnungswidrigkeit/evtl. straftat (bin ich mir nicht zu 100 % sicher)
=> blinkendes schild=nötigung= blöd => nicht machen
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 24.02.2010 19:14
doch doch, ich hab schon alles gecheckt was du sagen wolltest
immerhin mal wieder einer, der weis was gut und was blöd ist
Dieser Beitrag wurde editiert.
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sst89
Moderator
Stv. Kreisbrandmeister
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Geschrieben am 24.02.2010 20:09
Blinkendes Schild ist eine Straftat: du fährst ein Fahrzeug ohne Zulassung und Versicherungsschutz.
Das erlischt nämlich, wenn etwas (in dem Fall das Dachschild) ans Fahrzeug hinzugefügt wird. Außer es ist in eurem Fahrzeugbrief eingetragen.
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 24.02.2010 20:22
Ich fands zu gefährlich, das einzige was ich ab und an benutze wenn ich über bundesstraße zum gerätehaus fahr : ganz "normales" nötigen=> lichthupe und blinker links.
und wenn alles nichts hilft, dann fahr ich eben nicht rechts dran vorbei oder drängle richtig...
du weist schon das nötigung eine straftat ist!? da helfen dir auch die sonderrechte nichts!
Ein Blick ins Gesetz hilft uns auch hier weiter: § 5 der Straßenverkehrsordnung trägt den Titel "Überholen" und enthält folgenden Satz:
"Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden". Heißt also: Die "unverschämten Autofahrer", die ihre Überholabsicht mit der Lichthupe ankündigen, tun genau das, was die StVO erlaubt. Aber Vorsicht: Übertreiben sollte man es dann doch nicht, denn "kurze" Lichtzeichen geben heißt nicht wie wild Blinken - und den nötigen Sicherheitsabstand einzuhalten sollte selbstverständlich sein.
Edit: Absatz 5
Dieser Beitrag wurde editiert.
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