Leuchtschilder auf dem Weg zum Einsatz

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 12:03 Zitieren Beitrag melden

Na ja aber NUR für Wehrführer und deren Stellvertreter

 

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 12:03 Zitieren Beitrag melden

So meine Botschaft
Aichtal-Aich, 28.12.2002, 10.00 Uhr, Kind bei Unfall schwer verletzt
Ein tragischer Unfall ereignete sich am Samstagvormittag in der Waldenbucher Straße an einer Fußgängerampel. Ein 22-jähriger Feuerwehrangehöriger fuhr in Richtung Neuenhaus nach der Alarmierung wegen einem Brand zum Feuerwehrhaus. Die Ampel zeigte für ihr rot, woraufhin er an drei stehenden Fahrzeugen links auf der Gegenspur vorbeifuhr. Zum gleichen Zeitpunkt überquerte ein 9-jähriges Kind die Fußgängerfurt und wurde von dem Fahrzeug des 22-Jährigen erfasst und zu Boden geschleudert. Hierbei erlitt es schwere Verletzungen und musste in ein Krankenhaus eingeliefert werden.

Das bringen die Rechte !!!!!

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 12:04 Zitieren Beitrag melden

und selbst für die finde ich das total überzogen.
selbst beim kbm sollte man da mehrmals drüber nachdenken

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 12:06 Zitieren Beitrag melden

na ja , nen KBM hat meistens ja nen Dienstwagen

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 12:08 Zitieren Beitrag melden

meistens;)

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 12:09 Zitieren Beitrag melden

bei uns ja

Neustadt

Zugführer

Neustadt

Geschrieben am 13.08.2009 10:59 Zitieren Beitrag melden

Bei uns läuft das vollgendermaßen ab.

Ein Teil unsere Kameraden benutzt die Dachaufsetzter beleuchtet und ein Teil unbeleuchtet. Stellenweise gibt es auch noch Blitzer bzw Rundumleuchten in ROT. Die Farbe steht nur dabei damit nicht jeder denk wir würden mit Blaulichtern fahren. Deshalb ist es genauso wenig erlaubt wie wenn Sie blau wären. Unsere Erfahrungen bzw. auch die Persönliche Erfahrung hat gezeigt dass nicht wirklich jeder auf ein Schild auf dem Dach reagiert. Bei Blitzer bzw. Rundumleuchte sieht es da schon anders aus. Da sehen die Leute dich auch am Tag und machen Platz.

Kurz um Dachaufsetzter verstärkt den Hinweis darauf wer da ankommt. Die Sache mit den Blitzer bzw. Rundumlicht ist nicht legal wird zum Teil geduldet von unserer POL aber erwischen lassen sollte man sich auch nicht damit. Die Anfahrt zum Gerätehaus ist wie ich finde immer eine heikle Sache und sollte mit egal welchen Mitteln immer vorsichtig gehandhabt werden. Es gibt überall Leute die meinen Sie müssten sobald die Flöte geht ihr Hirn aussschalten und haben nun das Recht wie die Blöden zur Wache zu blasen. Leider gab es hier schon so manchen schlimmen Unfall, auch bei uns. Und man sollte sich wärend der Anfahrt überlegen ob es überhaupt Sinn macht bei dem Stichwort sein Leben und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer zu gefährden. In manchen Fällen reicht es schon mit Normalfahrt zum Gerätehaus zufahren und dabei jede Ampel zu achten die auf dem Weg liegt. Das Image der Feuerwehr steht und fällt stellenweis auch mit der Anfahrt zum Gerätehaus.

Das war nun meine Erfahrung zu diesem Thema mit ein paar Ausschweifungen.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 13.08.2009 11:18 Zitieren Beitrag melden

also wenn ich irgendjemanden mit roter rundumleuchte oder mit irgend nem blitzer sehen würde, würde ich erstmal gar nicht wissen was abgeht. ich würde dann auch keinen platz machen. die rundumleuchten, egal ob blau oder rot, führen zu einer sensibilisierung der bevölkerung. wenn man jede woche 30 autos mit runumleuchten sieht, nimmt man dieses gar nicht mehr wahr

FDHD

Stv. Kreisbrandmeister

FDHD

Geschrieben am 13.08.2009 11:30 Zitieren Beitrag melden

Bei uns in der FFW,ich bin ja noch in der JFW, aber habe malin der Einsatzabteilung gefragt und öfters mal bei Alamierungen geschaut nutzt keiner Rundumleuchten oder Dachaufsetzter!
Was ich aber beobachten konnte ist, dass einige sich ihren Weg mit Warnblinker und Lichthupe und manchmal auch mit der richtigen Hupe bahnen! Aber bei uns läuft sowieso ein Großteil der Einsatzabteilzung zum Feuerwehrhaus, da es so schneller ist, als erst das Auto aus der Garage zu holen!

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 14.08.2009 20:12 Zitieren Beitrag melden

also wenn mich einer mit lichthupe die ganze zeit anblitzt, fühle ich mich sher von dem genötigt und wenn ich nich weis das er nen einsatz hat, würde ich dies auch zur anzeige bringen.
warnblinker sind genauso blöd. wir zeigt der nen richtungswechsel an?
handzeichen?

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brandloescher

Stv. Zugführer

brandloescher

Geschrieben am 14.08.2009 20:35 Zitieren Beitrag melden

klar hat auch die benutzung des warnblinkers ihre nachteile, aber besser ich mache mich mit dem warnblinker kenntlich als gar nicht. finde ich. natürlich ist das wieder so eine streitfrage.
warnblinker in kombination mit dachaufsetzer nehmen einen großen teil der gefahr duch den warnblinker allein wieder weg, da die anderen verkehrsteilnehmer eventuell die bedeutung des blinkers eher erahnen können...
also ich fahr auch immer mit warnblinker, und mir ist bisher noch nie was passiert. (bisher = 4 bis 8 mal die woche)

Calli01

Kreisbrandmeister

Calli01

Geschrieben am 14.08.2009 20:53 Zitieren Beitrag melden

Wohl bemerkt die dachaufsetzer haben keine rechtliche Wirkung, also vorsicht.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 17.08.2009 18:48 Zitieren Beitrag melden

nein, lieber nix als warnblinker. wenn ich einen mit warnblinker sehe, denke ich mir ehr " der idiot sollte mal den warnblinker ausmachen", als das ich ihn mich auch noch überholen lasse

Calli01

Kreisbrandmeister

Calli01

Geschrieben am 17.08.2009 19:29 Zitieren Beitrag melden

den warnblinkern würde ich persönlich den Dachaufsetzer vorziehen, welcher auch keine wirkliche Aussagekraft hat, den sieht man wenigstens, da er normalerweise nicht auf dem Dach ist, Warnblinker werden zu leicht übersehen.

Nichts desto trotz fahrt lieber vorsichtiger, auf die Minute kommt es auch nicht an.

ChrisBmdF

Feuerwehrmann

Geschrieben am 30.10.2009 21:51 Zitieren Beitrag melden

Meine persönliche Meinung: Shcmeißt diese Scheißdinger (also die Dachaufsetzer) weg. Wenn ich mir anschaue, wie hier in BI teilweise die Kameraden fahren wird einem Angst und bange - anscheinend wird hier vergessen, dass §1 STVO gilt!!!
Gebe Einweisungen für §35 / §38 STVO und weise da die Jungs (und Mädels) auch drauf hin. Der schöne Spruch: Du hast für die Entscheidung deines Fahrstils 10 Sekunden, der Staatsanwalt und der Richter haben für ihre Anklage und Verurteilung Jahre.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 31.10.2009 08:48 Zitieren Beitrag melden

Also ich finde man brauch nichts weill fahrer schnell abgelenkt werden und so wenn ich eine Alarm fahret hane mit dem LF oder sonstiges mache ich teillweisse auch das Martinshorn aus wenn ich auf eine Bundesstrasse fahre wo nur 2 Spuren sind und wo 100 oder 70 ist.
Grund die meisten PKW s bremsen sofort und reagieren alle sehr langsam darum wenn ich ohne alles fahre komme ich mit dem normalen Verkehr schneller ans Ziel und mache es meisst nur nochmal an wenn ich sehe das es sich staut.

Schilli

Stv. Wehrführer

Schilli

Geschrieben am 18.02.2010 20:42 Zitieren Beitrag melden

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Schilli

Stv. Wehrführer

Schilli

Geschrieben am 18.02.2010 20:42 Zitieren Beitrag melden

mal was legales....

sst89

Moderator

Stv. Kreisbrandmeister

Geschrieben am 18.02.2010 22:07 Zitieren Beitrag melden

auch nicht legal, da reflektierend (das Rückenschild)

Schilli

Stv. Wehrführer

Schilli

Geschrieben am 18.02.2010 22:11 Zitieren Beitrag melden

naja, dann dürfte man ja noch nicht mal einsatzkleidung im auto tragen:D

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