Leuchtschilder auf dem Weg zum Einsatz
Feuerwache.net Forum » Andere Foren » OffTopic » Leuchtschilder auf dem Weg zum EinsatzBenutzer | Beitrag |
---|---|
|
Geschrieben am 20.01.2009 19:00
Leuchtschilder auf dem Weg zum Einsatz
Hallo zusammen, |
|
Geschrieben am 20.01.2009 19:07
Magazin?! Kommst du aus Ö oder so?! |
|
Geschrieben am 20.01.2009 19:19
Ich meine auch,dass die Leuchtschilder nicht erlaubt sind. Dieser Beitrag wurde editiert. |
|
Geschrieben am 20.01.2009 19:21
Die Dachaufsetzer ohne Bel. und blinkfunktion sind verboten.Das heißt der betrieb im Öffentlichen Verkehrsraum ist verboten.Der Besitz natürlich nicht!! |
|
Geschrieben am 20.01.2009 19:27
ohne Bel. und blinkfunktion sind verboten. ich vermtue mal, du meinst mit, oder? |
|
Geschrieben am 20.01.2009 19:31
genau...sorry vertippt.... |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 20.01.2009 19:37
dachaufsetzer sin nur unbeleuchtet erlaubt, innenschilder auch mit beleuchtung |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 20.01.2009 19:39
Direkt erwähnt in der StVZO ist der Dachaufsetzer für die Feuerwehr nicht! |
|
Geschrieben am 20.01.2009 19:40
hmm ob das innen viel anders ist mit dem beleutet sein weiß ich nicht kann aber sein.aber blinken darfs drinnen auch net das weiß ich sicher.Nur Beleuchtet kann innen wie gesagt erlaubt sein. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 20.01.2009 19:42
@ Feuerwehrler |
|
Geschrieben am 20.01.2009 19:44
Direkt erwähnt in der StVZO ist der Dachaufsetzer für die Feuerwehr nicht! Lediglich für " Ärzte " gibt es den Absatz 6 der StVZO §52 , der da lautet : An Kraftfahrzeugen, in denen ein Arzt zur Hilfeleistung in Notfällen unterwegs ist, darf während des Einsatzes ein nach vorn und hinten wirkendes Schild mit der in schwarzer Schrift auf gelben Grund versehenen Aufschrift *Arzt Notfalleinsatz* auf dem Dach angebracht sein, das gelbes Blinklicht ausstrahlt ; dies gilt nur wenn der Arzt zum Führen des Schildes berechtigt ist! Die Berechtigung erteilt ....... Zulassungstelle ...bla bla....., erhält eine Bescheinigung, welche im Fahrzeug mitzuführen ist! D.h. alle außer die im §52 Abs.6 der StVZO genannten Personen dürfen solche Schilder nicht einsetzen! Allerdings geht es hier nur um Beleuchtete Dachaufsetzer...! Selber zum lesen: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo... Genau.... Bevor wir Dienstfahrzeuge bekommen hatten,waren in unsren priv.PKW SOSI Anlagen eingebaut bekommen diese mussten auch zuerst von der Behörde genehmigt werden und eingetragen werden.... Dieser Beitrag wurde editiert. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 20.01.2009 19:45
hab mich damit, bevor ich mir meinen dachaufsetzer gekauft hab beschäfztigt und mein des mit de innenschilder da irgendwo mal gelesen zu habn |
|
Geschrieben am 20.01.2009 19:48
wie gesagt bei den innenschildern kanns sein das es erlaubt is das sie beleuchtet sind..die ganzen LKW´s auf den Autobahnen haben ja auch bel. Namen´s schilder in ihren Kabinen.Kann mir net vorstellen das die alle verbotener weise damit fahren....hat ja jeder von denen.... |
|
Geschrieben am 20.01.2009 19:49
Was machen dann die ganzen Trucker in Deutschland. Hab noch nie gehört, dass jemand wegen einem Leuchtschild wie im Feuerwehrstore.de angeboten eins auf den Deckel bekommen hat. Denke die Polizei wäre da kulant oder? |
|
Geschrieben am 20.01.2009 19:50
Ich halte nix von den Dingern achtet eh keine Sau auf sowas! Den Leuten ist es teilweise egal weshalb und warum du so ein Schild auf dem Dach hast! Die brauchen keine schnelle und zuverlässige Hilfe!!! |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 20.01.2009 20:17
Das nicht @ Feuerwehrmann1985...doch diese Dinger haben ja auch keinen Sinn oder Zweck. |
|
Geschrieben am 20.01.2009 21:00
Meine letzte Information war, dass alle Bleuchtungskörper, die Licht nach außen abstrahlen können und sich im Fahrzeug befinden- nicht erlaubt sind (z.B. Schilder oder ganz banal diese beleuchteten Tannenbäume). |
|
Geschrieben am 20.01.2009 23:14
Meine letzte Information war, dass alle Bleuchtungskörper, die Licht nach außen abstrahlen können und sich im Fahrzeug befinden- nicht erlaubt sind (z.B. Schilder oder ganz banal diese beleuchteten Tannenbäume). So ist das vollkommen korrekt. Alle lichttechnischen Einrichtungen die beim Betrieb eines KFZ erlaubt sind stehen in der StVZO. Alles was dort nicht erwähnt ist und nach außen strahlt ist verboten. Egal ob Weihnachtsbaum, Namensschild oder "Feuerwehr im Einsatz". |
|
Geschrieben am 21.01.2009 08:40
also mich regen die trucker auch auf und nicht nur wegen den leuchtschildern die haben oftmals sogar LEDs vorne am kühler oder ich hab auch schonmal gesehen das in der fahrer kabine ein großes blau beleuchtetes mercedes zeichen drin hängt aber da sagt die polizei garnichts... naja ihr habt schon recht mit unvorsichtiger fahren und so stimmt schon deswegen würd ich mir sowas auch net holen bringt nix und kostet... trotzdem warum dürfen trucker das aber normale bürger dürfen sich noch nichtmal ne kleine neon innenbeleuchtung montieren... |
|
Geschrieben am 21.01.2009 11:55
..... Dieser Beitrag wurde editiert. |