Leuchtschilder auf dem Weg zum Einsatz

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brandloescher

Stv. Zugführer

brandloescher

Geschrieben am 03.08.2009 20:31 Zitieren Beitrag melden

ich habe da noch nicht mal ein gramm profil von meinen reifen aufs spiel gesetzt. ausserdem war das kein feuerwehreinsatz wo halt dann ein anderer vor mir aufs auto kommt, sondern ein helfer-vor-ort-alarm mit dem stichwort "bewusstloses kind nach insektenstich". (bin beim DRK)
klar liegt der zeitgewinn im sekundenbereich, aber auf einer strecke von 5 kilometer spart man da in der stadt gleich mal 30-40 sekunden, und ich gehe davon aus dass da grade ein kind an seiner zunge erstickt.

 

Otti

Zugführer

Otti

Geschrieben am 04.08.2009 01:31 Zitieren Beitrag melden

Es wird einfach zuviel gerasst von den Brennern. das ist einfach Fakt und ein Schildlein auf dem Dach schütz auch nicht vor dem schnellen Unfalltod.....
Es geht hier um die Sicherheit. Hab schonmal einen Kameraden auf der Straße verloren, der mit seinem PKW verunglückt ist und ich hatte dann noch die letzten Worte mit ihm gewechselt bevor er starb (hatte RTW-Dienst) und die anderen Kameraden der FF haben ihn rausgeschnitten. So wurde aus einem Kleinen Einsatz ein Großer, leider sehr unvergessliche Horror Einsatz der mich noch heute beschäftigt.
Wer raßt; ob in der Stadt oder Land mit Aufsetzer oder ohne wird entweder früher oder Später zu Mörder oder zum Hafespieler.
Rechnet mal den Anhalteweg aus wenn ihr nur 15 Kmh schneller fahrt.
Bitte denkt mal drüber nach. Nicht umsonst fahren wir immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen. Da heißt es auch oft; bin ja nicht zuschnell gewesen oder bin doch nur 60 Innerorts gefahren; trotzdem ist jemand verletzt oder sogar Tod.
Tut euch und anderen einen gefallen, auch wenn es noch so juckt, fahrt vorsichtig und umsichtig in aller Ruhe zum Gerätehaus/Depot.

ANKOMMEN IST DAS ZIEL!!!!
Wen ein Mensch wegen 30- 50 Sekunden die man später kommt stirb, wäre dieser auch so oder so gestorben.

Damit isr für mich das hier nun beendet
Wünsche allen Gesunde Heimkehr aus jedem Einsatz (mit heilem Dachaufsetzer ;-) )

dave118

Zugführer

dave118

Geschrieben am 04.08.2009 09:33 Zitieren Beitrag melden

Andere Länder andere Sitten;).
Bei uns in unserer Stadt hat man die Schilder auf dem Dach verboten. Aber in anderen Städten sind sie wieder erlaubt.
Aber in der Schweiz sieht man solche Dachaufsetzer sehr selten.

Es gibt aber auch Momente wo sie hilfreich wären. Ist doch blöd wenn der Alarm abgeht und man mit 40;), wo 50ig erlaubt sind hinter jemandem herfahren muss, weil der trödelt und Zeit hat. Und Überholen liegt nicht drin...

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 04.08.2009 11:57 Zitieren Beitrag melden

@ andy

ja das weis ich doch:D:D das war halt so eine allg. phrase

brandloescher

Stv. Zugführer

brandloescher

Geschrieben am 04.08.2009 14:49 Zitieren Beitrag melden

dave hat mit 100% recht...
musste letztens durch die halbe stadt, erst stand ich an ner roten ampel, wo ich nicht rauskonnte, und dann hatte ich einen TRAKTOR vor mir, den ich erst nach 200 metern überholen konnte (und der hat lang gebraucht für die 200 meter^^). aber in so situationen bringt auch ein dachaufsetzer nicht viel... an der ampel vielleicht in kombination mit hupkonzert und lichthupe, damit die die vor dir stehen dich vorlassen oder so... allgemein glaub ich nicht dass man mit einem dachaufsetzer schneller vorankommt, nur ist es geschickt z.b. bei einem verkehrsunfall (war ich vorher) - die polizei hat die straße abgesperrt und leitet den verkehr um... mit dachaufsetzer sehen sie sofort oh - der gehört zu uns, und kucken dass du da reinkommst.
und auch die leute die man in der stadt vllt mal mit 70 überholt wundern sich nicht warum, sonder sehen, oh, rettungsdienst (oder feuerwehr oder sonstwas)

Schilli

Stv. Wehrführer

Schilli

Geschrieben am 04.08.2009 18:33 Zitieren Beitrag melden

Das einzige was ich bislang gebrauchen konnte, war ein Rückenschild auf dem Armaturenbrett^^
Da hat mich der Polizist der die Straße gesperrt hatte dann direkt durchgewunken!

Iroon

Stv. Zugführer

Iroon

Geschrieben am 04.08.2009 18:37 Zitieren Beitrag melden

Auch keine schlechte Idee,
Leute vergesst das Innenschild, kauft euch Rückenschilder. Die reflektieren sind nciht selbst leuchtend. Und verbrauchen kein Strom, und kein Polizist der Welt würde euch dafür was aufbrummen .


Nils12345

Stv. Kreisbrandmeister

Nils12345

Geschrieben am 04.08.2009 19:57 Zitieren Beitrag melden

könnte man sich die Schilder nicht auch selber machen (z.B. auf Pape Feuerwehr evtl. auch in Spiegelschrift schreiben und sich das im Falle der Fälle in die Windschutzscheibe kleben)???

Iroon

Stv. Zugführer

Iroon

Geschrieben am 04.08.2009 20:13 Zitieren Beitrag melden

Gute Frage denke mal ja.
Ich lege mich aber nicht drauf fest!

Frag mal die rechtlich vollinformierten Andy09 z.b

Schilli

Stv. Wehrführer

Schilli

Geschrieben am 04.08.2009 21:40 Zitieren Beitrag melden

Man kann auch genau so gut seine Einsatzjacke so über den Beifahrersitz legen,dass von aussen direkt ersichtlich ist wer da rumgurkt.
Dafür wird man mit Sicherheit keinen auf den Sack bekommen;)

brandloescher

Stv. Zugführer

brandloescher

Geschrieben am 05.08.2009 00:41 Zitieren Beitrag melden

oder einfach gleich anziehen ;-)
ne, es ist einfach so dass die meisten anderen verkehrsteilnehmer nicht sehen (können) was IM auto ist. deshalb ist meine wahl der dachaufsetzer.
und ich glaube ich habe hier mit die meiste erfahrung mit einsatzfahrten im privat-pkw.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 08:38 Zitieren Beitrag melden

einsatzfahrten im privat-pkw.????????? nee da fehlen ein die Worte, wenn ich so was lese nee nee mit Warnblinkanlage über rote Ampel. wo nehmt ihr euch die Sonderrechte her. es gibt eine STVO und wenn ihr so ein Sch... macht und es passiert was, was dann????? Dann seid ihr die Dummen(sorry) und wenn es richtig schief geht fahrt ihr noch ein um und dann (nur weil ein BMA ausgelöst hat oder so..) lieber langsam ans Ziel als garnicht.

Dieser Beitrag wurde editiert.

Iroon

Stv. Zugführer

Iroon

Geschrieben am 05.08.2009 08:56 Zitieren Beitrag melden

Er meint glaub ich die Fahrten im Privat PKW zum Gerätehaus hin oder?

Im Grundsatz haste natürlich vollkommen recht. MarioTF....

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 09:02 Zitieren Beitrag melden

nee was er ganz oben geschrieben hat

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 09:10 Zitieren Beitrag melden

"bewusstloses Kind nach Insektenstich" ist ein Sch... Stichwort und da will man schnell helfen aber was ist wenn Du bei dieser fahrt ein Unfall gebaut hättest (hast ja nicht) aber wenn, wäre dann dem Kind geholfen und wie lange hätte es gedauert bis die Nachforderung da gewesen wäre??? bestimmt keine 30-40 Sekunden (die Du gespart hast) Du hast keine Sonderrechte mit dein PKW (mit Dachaufsetzter) keiner ist verpflichtet Dir das Wegerecht zu gewähren und Sonderrecht haste so oder so nicht

Schilli

Stv. Wehrführer

Schilli

Geschrieben am 05.08.2009 10:23 Zitieren Beitrag melden

Andersrum, Sonderrechte ja, aber Wegerecht nicht, dafür ist Martinhorn und Blauzelicht nötig;)

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 10:31 Zitieren Beitrag melden

Welche denn?


Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 10:44 Zitieren Beitrag melden

<<Du hast keine Sonderrechte mit dein PKW>>

da biste falsch informiert. sobald du alarmiert wirst stehen dir die sonderrechte nach § 35 der stvo zu.
ob es klug ist diese zu benutzen ist eine andre frage!

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 10:49 Zitieren Beitrag melden

geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Parken auf dem Fußweg. Das sind die einzigen Sonderrechte
Definitiv nicht dazu gehören Dinge wie: erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, bei Rot über Kreuzungen fahren, Drängeln anderer Verkehrsteilnehmer, Erzwingen von Vorfahren

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.08.2009 10:56 Zitieren Beitrag melden

Sonderrechte:
* Überschreiten des Tempolimit oder langsames Fahren auf der Autobahn (z. B. Straßenreinigung)
* Halten oder Parken im Halteverbot
* Fahren bei Rotlicht
* Befahren der Gegenfahrbahn
* Befahren einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung oder Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße

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